Der Wolf ist eine streng geschützte, sich in Ausbreitung befindende Tierart. Als großer Beutegreifer benötigt er große Einstandsgebiete. Der Geltungsbereich der Ausschreibung ist im Gegensatz zu den bereits vergebenen Losen 1 - 4 noch nicht vollständig flächig von Wölfen besiedelt (Lose 5, 6), Das LfU ist die im Land Brandenburg für das Wolfsmonitoring zuständige Landesbehörde. Zur Erfüllung nationaler Berichtspflichten im Rahmen des nationalen Wolfsmonitorings und der FFH-Berichtspflichten sowie zur angemessenen präventiven Reaktion zur Vermeidung von Nutztierrissen vergibt das LfU Aufträge zum Wolfsmonitoring. Ziel des Auftrages ist es, Nachweise und Hinweise des Wolfes im Bereich der unten genannten Gebiete (Lose 5, 6) zu ermitteln und zu dokumentieren sowie externe Nachweise oder Hinweise zu überprüfen und zu verifizieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Umweltschutz
Referenznummer: VB-23-016
Kurze Beschreibung:
Der Wolf ist eine streng geschützte, sich in Ausbreitung befindende Tierart. Als großer Beutegreifer benötigt er große Einstandsgebiete. Der Geltungsbereich der Ausschreibung ist im Gegensatz zu den bereits vergebenen Losen 1 - 4 noch nicht vollständig flächig von Wölfen besiedelt (Lose 5, 6),
Das LfU ist die im Land Brandenburg für das Wolfsmonitoring zuständige Landesbehörde. Zur Erfüllung nationaler Berichtspflichten im Rahmen des nationalen Wolfsmonitorings und der FFH-Berichtspflichten sowie zur angemessenen präventiven Reaktion zur Vermeidung von Nutztierrissen vergibt das LfU Aufträge zum Wolfsmonitoring.
Ziel des Auftrages ist es, Nachweise und Hinweise des Wolfes im Bereich der unten genannten Gebiete (Lose 5, 6) zu ermitteln und zu dokumentieren sowie externe Nachweise oder Hinweise zu überprüfen und zu verifizieren.
Der Wolf ist eine streng geschützte, sich in Ausbreitung befindende Tierart. Als großer Beutegreifer benötigt er große Einstandsgebiete. Der Geltungsbereich der Ausschreibung ist im Gegensatz zu den bereits vergebenen Losen 1 - 4 noch nicht vollständig flächig von Wölfen besiedelt (Lose 5, 6),
Das LfU ist die im Land Brandenburg für das Wolfsmonitoring zuständige Landesbehörde. Zur Erfüllung nationaler Berichtspflichten im Rahmen des nationalen Wolfsmonitorings und der FFH-Berichtspflichten sowie zur angemessenen präventiven Reaktion zur Vermeidung von Nutztierrissen vergibt das LfU Aufträge zum Wolfsmonitoring.
Ziel des Auftrages ist es, Nachweise und Hinweise des Wolfes im Bereich der unten genannten Gebiete (Lose 5, 6) zu ermitteln und zu dokumentieren sowie externe Nachweise oder Hinweise zu überprüfen und zu verifizieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Umweltschutz📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schutz gefährdeter Arten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Prignitz🏙️ Uckermark🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-02-17 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-22 📅
Datum des Beginns: 2023-05-01 📅
Datum des Endes: 2025-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 038-110663
ABl. S-Ausgabe: 38
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu den Formularen:
Grundsätzlich will die Vergabestelle mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung des Angebotes in Textform die Bearbeitung erleichtern. Es müssen keine Unterlagen ausgedruckt und eingescannt werden.
Das Angebotsschreiben (Formular 3.3) muss nicht persönlich unterschrieben/gestempelt werden, nur der Name des
Verantwortlichen muss in der Unterschriftenleiste des word-Dokuments eingesetzt werden. Fehlt diese Namensangabe wird das Angebot ausgeschlossen.
Auch in den Formularen "4.1 Eigenerklärung" und "5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen" genügt es, die
Angaben im Dokument zu machen. Fehlende Angaben führen nicht zum Ausschluss.
Bei Bietergemeinschaften kann das Formular 4.2 alle wesentlichen Angaben enthalten, die Unterschrift kann auf Nachforderung
nachgereicht werden.
Es dürfen keine Veränderungen an den Formblättern vorgenommen werden.
Das Angebot darf nicht unter der Rubrik "Kommunikation" abgelegt werden, dies führt zum Ausschluss.
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY46HJJ
Grundsätzlich will die Vergabestelle mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung des Angebotes in Textform die Bearbeitung erleichtern. Es müssen keine Unterlagen ausgedruckt und eingescannt werden.
Das Angebotsschreiben (Formular 3.3) muss nicht persönlich unterschrieben/gestempelt werden, nur der Name des
Verantwortlichen muss in der Unterschriftenleiste des word-Dokuments eingesetzt werden. Fehlt diese Namensangabe wird das Angebot ausgeschlossen.
Auch in den Formularen "4.1 Eigenerklärung" und "5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen" genügt es, die
Angaben im Dokument zu machen. Fehlende Angaben führen nicht zum Ausschluss.
Bei Bietergemeinschaften kann das Formular 4.2 alle wesentlichen Angaben enthalten, die Unterschrift kann auf Nachforderung
nachgereicht werden.
Es dürfen keine Veränderungen an den Formblättern vorgenommen werden.
Das Angebot darf nicht unter der Rubrik "Kommunikation" abgelegt werden, dies führt zum Ausschluss.
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY46HJJ
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Wolf ist eine streng geschützte, sich in Ausbreitung befindende Tierart. Als großer Beutegreifer benötigt er große Einstandsgebiete. Der Geltungsbereich der Ausschreibung ist im Gegensatz zu den bereits vergebenen Losen 1 - 4 noch nicht vollständig flächig von Wölfen besiedelt (Lose 5, 6),
Der Wolf ist eine streng geschützte, sich in Ausbreitung befindende Tierart. Als großer Beutegreifer benötigt er große Einstandsgebiete. Der Geltungsbereich der Ausschreibung ist im Gegensatz zu den bereits vergebenen Losen 1 - 4 noch nicht vollständig flächig von Wölfen besiedelt (Lose 5, 6),
Das LfU ist die im Land Brandenburg für das Wolfsmonitoring zuständige Landesbehörde. Zur Erfüllung nationaler Berichtspflichten im Rahmen des nationalen Wolfsmonitorings und der FFH-Berichtspflichten sowie zur angemessenen präventiven Reaktion zur Vermeidung von Nutztierrissen vergibt das LfU Aufträge zum Wolfsmonitoring.
Das LfU ist die im Land Brandenburg für das Wolfsmonitoring zuständige Landesbehörde. Zur Erfüllung nationaler Berichtspflichten im Rahmen des nationalen Wolfsmonitorings und der FFH-Berichtspflichten sowie zur angemessenen präventiven Reaktion zur Vermeidung von Nutztierrissen vergibt das LfU Aufträge zum Wolfsmonitoring.
Ziel des Auftrages ist es, Nachweise und Hinweise des Wolfes im Bereich der unten genannten Gebiete (Lose 5, 6) zu ermitteln und zu dokumentieren sowie externe Nachweise oder Hinweise zu überprüfen und zu verifizieren.
Geschätzter Gesamtwert: 191 597 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Raum Prignitz
Losnummer: 05
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist es, Nachweise und Hinweise des Wolfes im Bereich der betreffenden Gebiete (Lose 5, 6) zu ermitteln und zu dokumentieren sowie externe Nachweise oder Hinweise zu überprüfen und zu verifizieren. Das Hauptaugenmerk liegt dabei in der Erfassung möglicher territorialer Wölfe im Bearbeitungsgebiet (Rudel einschließlich der Ermittlung des Reproduktionserfolges, territoriale Paare, territoriale Einzeltiere). Weiterhin sollen alle in den jeweils ausgeschriebenen Flächen mitgeteilten Hinweise auf das Vorkommen von Wölfen gesammelt und dokumentiert werden.
Gegenstand des Auftrages ist es, Nachweise und Hinweise des Wolfes im Bereich der betreffenden Gebiete (Lose 5, 6) zu ermitteln und zu dokumentieren sowie externe Nachweise oder Hinweise zu überprüfen und zu verifizieren. Das Hauptaugenmerk liegt dabei in der Erfassung möglicher territorialer Wölfe im Bearbeitungsgebiet (Rudel einschließlich der Ermittlung des Reproduktionserfolges, territoriale Paare, territoriale Einzeltiere). Weiterhin sollen alle in den jeweils ausgeschriebenen Flächen mitgeteilten Hinweise auf das Vorkommen von Wölfen gesammelt und dokumentiert werden.
1. halbtägige Beratungen beim AG nach Bedarf (max. 2/a)
2. durch AG zusätzlich abrufbar (2 Tage/Los/Jahr)
Bezeichnung des Loses: Raum Uckermark
Losnummer: 06
Beschreibung der Optionen: 2. durch AG zusätzlich abrufbar (2 Tage/Los/Jahr)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Das Beobachtungs- und Erfassungsgebiet liegt im Raum…
… Prignitz und ist kartografisch in der Anlage "Abgrenzung Los 5" zur Leistungsbeschreibung abgebildet.
… Uckermark und ist kartografisch in der Anlage "Abgrenzung Los 6" zur Leistungsbeschreibung abgebildet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: entfällt
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist der Nachweis einer
- Berufshaftpflichtversicherung oder
- Betriebshaftpflichtversicherung
zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadensfall mindestens 1,5 Mio EUR für Personen und mindestens 1,5 Mio EUR für Sachschäden betragen.
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
- aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen.
2.Es sind Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen zu machen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
2.Es sind Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen zu machen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
3.Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens dem Angebot beizulegen.
Mindeststandards:
zu 1.:
Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
Monitorings von Großraubtieren, speziell Wolf
zu 2.:
Nachweis über Kenntnisse und Befähigung zum Monitoring von Großraubtieren, speziell Wolf
zu 3.:
eigener PKW, Kamera, GPS-Gerät, Messtechnik
Einsatzpotential von mindestens 3 Fotofallen pro territorialem Vorkommen und pro Beobachtungsraum, zusätzlich sind Fotofallen für den kurzfristigen Einsatz an Orten mit sich häufenden Hinweisen auf Anwesenheit von Wölfen vorzuhalten.
Die eingesetzten Fotofallen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen: Auslöseverzögerung max. 0,5 sec., video- und einzelbildfähig, bei Einzelbildserien: Einstellung von 5 Bildern pro Serie (Die zum Einsatz vorgesehenen Kameras sind nach Typ und Anzahl in den Bewerbungsunterlagen zu benennen.)
Die eingesetzten Fotofallen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen: Auslöseverzögerung max. 0,5 sec., video- und einzelbildfähig, bei Einzelbildserien: Einstellung von 5 Bildern pro Serie (Die zum Einsatz vorgesehenen Kameras sind nach Typ und Anzahl in den Bewerbungsunterlagen zu benennen.)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 00:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-04-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-03-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Kapazitäten und Ausstattung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Methodik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Kommuniaktion und Zusammenarbeit
Nachweis regionaler Kenntnisse
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50%
Grundsätzlich will die Vergabestelle mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung des Angebotes in Textform die Bearbeitung erleichtern. Es müssen keine Unterlagen ausgedruckt und eingescannt werden.
Das Angebotsschreiben (Formular 3.3) muss nicht persönlich unterschrieben/gestempelt werden, nur der Name des
Verantwortlichen muss in der Unterschriftenleiste des word-Dokuments eingesetzt werden. Fehlt diese Namensangabe wird das Angebot ausgeschlossen.
Auch in den Formularen "4.1 Eigenerklärung" und "5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen" genügt es, die
Angaben im Dokument zu machen. Fehlende Angaben führen nicht zum Ausschluss.
Bei Bietergemeinschaften kann das Formular 4.2 alle wesentlichen Angaben enthalten, die Unterschrift kann auf Nachforderung
nachgereicht werden.
Es dürfen keine Veränderungen an den Formblättern vorgenommen werden.
Das Angebot darf nicht unter der Rubrik "Kommunikation" abgelegt werden, dies führt zum Ausschluss.
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY46HJJ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin.
Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften gelten machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postleitzahl: 14467
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
Internetadresse: www.mluk.brandenburg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Umwelt (LfU)
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Postort: Potsdam, OT Groß Glienicke
Postleitzahl: 14476
Internetadresse: https://lfu.brandenburg.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 038-110663 (2023-02-17)
Ergänzende Angaben (2023-03-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 194698.64 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Hinweis zu den Formularen:
Grundsätzlich will die Vergabestelle mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung des Angebotes in Textform die Bearbeitung erleichtern. Es müssen keine Unterlagen ausgedruckt und eingescannt werden.
Das Angebotsschreiben (Formular 3.3) muss nicht persönlich unterschrieben/gestempelt werden, nur der Name des
Verantwortlichen muss in der Unterschriftenleiste des word-Dokuments eingesetzt werden. Fehlt diese Namensangabe wird das Angebot ausgeschlossen.
Auch in den Formularen "4.1 Eigenerklärung" und "5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen" genügt es, die
Angaben im Dokument zu machen. Fehlende Angaben führen nicht zum Ausschluss.
Bei Bietergemeinschaften kann das Formular 4.2 alle wesentlichen Angaben enthalten, die Unterschrift kann auf Nachforderung
nachgereicht werden.
Es dürfen keine Veränderungen an den Formblättern vorgenommen werden.
Das Angebot darf nicht unter der Rubrik "Kommunikation" abgelegt werden, dies führt zum Ausschluss.
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY464HV
Grundsätzlich will die Vergabestelle mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung des Angebotes in Textform die Bearbeitung erleichtern. Es müssen keine Unterlagen ausgedruckt und eingescannt werden.
Das Angebotsschreiben (Formular 3.3) muss nicht persönlich unterschrieben/gestempelt werden, nur der Name des
Verantwortlichen muss in der Unterschriftenleiste des word-Dokuments eingesetzt werden. Fehlt diese Namensangabe wird das Angebot ausgeschlossen.
Auch in den Formularen "4.1 Eigenerklärung" und "5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen" genügt es, die
Angaben im Dokument zu machen. Fehlende Angaben führen nicht zum Ausschluss.
Bei Bietergemeinschaften kann das Formular 4.2 alle wesentlichen Angaben enthalten, die Unterschrift kann auf Nachforderung
nachgereicht werden.
Es dürfen keine Veränderungen an den Formblättern vorgenommen werden.
Das Angebot darf nicht unter der Rubrik "Kommunikation" abgelegt werden, dies führt zum Ausschluss.
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY464HV
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-12 📅
Name: Valeska de Pellegrini - Lailaps
Postanschrift: Dorfstr. 10
Postort: Bückwitz OT Metzelthin
Postleitzahl: 16845
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 17664866659📞
E-Mail: valeskadepellegrini@gmail.com📧
Land: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Internetadresse: http://www.lailaps.org🌏
Gesamtwert des Auftrags: 194698.64 EUR 💰
Name: TerraTypica - Hartleb&Hartleb GbR
Postanschrift: Kurzweg 4
Postort: Schwielowsee
Postleitzahl: 14548
Telefon: +49 1737154512📞
E-Mail: info@terratypica.de📧
Internetadresse: www.terratypica.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 117 548 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2