Beschreibung der Beschaffung
Architektenleistungen gemäß HOAI § 34, Leistungsphase 1 bis 9:
- Planungsleistungen für Objektplanung gemäß §§ 33 ff. und Anlage 10 der HOAI,
- Leistungsphase 1 bis einschl. 9, sämtliche Grundleistungen (mit Ausnahme der Genehmigungs- planung Lph 4, nach Einschätzung des Auftraggebers bedarf es keiner öffentlich-rechtlichen Genehmigung betreffend der Änderungen am Becken bzw. der neuen Badewassertechnik. Ein ggf. erforderlicher Bauantrag betr. Massnahmen die den Brandschutz o. ä. betreffen (z. B. Abtrennung Treppenhaus, Nutzungsänderung eines Raumes z. B. wegen Einbau eines Schlammwasserspeichers) werden nach Aufwand auf Stundenbasis vergütet),
- bestimmte Besondere Leistungen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise:
Erste Stufe: Leistungsphase 1 bis 3
(s. o., voraussichtlich bedarf es keiner Baugenehmigung)
Zweite Stufe: Leistungsphase 5 bis 9 (optional)
Ingenieurleistungen gemäß HOAI § 55, Leistungsphase 1 bis 9:
- Planungsleistungen für Objektplanung gemäß §§ 53 ff. und Anlage 15 der HOAI,
- Leistungsphase 1 bis einschl. 9, sämtliche Grundleistungen (mit Ausnahme der Genehmigungs-
planung Lph 4, gemäss Einschätzung des Auftraggebers bedarf es keiner öffentlich-rechtlichen
Genehmigung, wie z. B. einer Baugenehmigung betr. der zu erneuernden Badewassertechnik),
- bestimmte Besondere Leistungen.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise:
Erste Stufe: Leistungsphase 1 bis 3
(s. o., voraussichtlich bedarf es keiner Baugenehmigung)
Zweite Stufe: Leistungsphase 5 bis 9 (optional)
Geplant sind Umbaumaßnahmen an dem Hallenbad der Sportschule Hennef, Sövener Straße 60, 53773 Hennef. Es geht dabei im Wesentlichen um folgende Vorhaben:
Bau (vgl. Sanierungsstudie Seite 16-27)
- Auskleiden des bestehenden Beckens mit Edelstahl
- Umbau der bestehenden, nicht mehr DIN-konformen Rinne im Zusammenhang mit der Becken-auskleidung
- Erneuerung u. a. von Abhangdecken, Innentüren, Wechselkabinen und Schrankanlagen
- Fliesenarbeiten (Boden u. Wand) u. a. in Badehalle, Umkleidebereichen
- Einbau Alu-Glastürelement im Bereich Treppenhaus 1.OG sowie Herstellung öffenbare Fenster im Bereich Treppenhaus (Brandschutz)
- bauliche Trennung Raum Bademeister im Erdgeschoss (Brandschutz)
- sonstiges
Anlagentechnik (vgl. Sanierungsstudie Seite 28-36)
- Umbau der bestehenden, nicht mehr DIN-konformen Beckenhydraulik
- Erneuerung der bestehenden Badewassertechnik (Filter, Umwälzpumpen, Messeinrichtungen, Desinfektion, etc.)
- Bau/Installation eines Schwallwasserbehälters (Speicher) einschl. Schlammwasseraufbereitung
- Integration der Anlagentechnik in bestehende Gebäudeleittechnik
- Erneuerung Lüftungsgitter / -auslässe im Zuge der Erneuerung der Abhangdecken
- Umbau bestehender Lüftung für Raum Bademeister, Treppen- / Eingangsbereich und Windfang (derzeit nicht belüftet)
- sonstiges
Bei der Planung ist zu beachten, dass die gesamte Baumaßnahme gefördert wird, insbesondere sind insoweit die Förderrichtlinien zu beachten. Diese schreiben u. a. vor, dass z. B. Dämmmaterialien die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) übertreffen, Pumpen als hocheffiziente Pumpen vorzusehen sind, etc..
Das Hallenbad der Sportschule wird für die Dauer der Arbeiten im Zeitraum 01. März 2024 bis max. 22. August 2025 für den Publikumsverkehr vollständig gesperrt. Es wird davon ausgegangen, dass die Bauarbeiten parallel zu den Arbeiten an der Anlagentechnik erfolgt.
Nähere Angaben zum Objekt sowie zu den Leistungen sind in der Sanierungsstudie und der Leistungsbeschreibung enthalten. Dem Bewerber/Bieter ist eine Besichtigung des Hallenbads nach vorheriger Terminabstimmung möglich, einen entsprechenden Terminwunsch senden Sie bitte per e-Mail an
bernd.bolz@fvm.de, die Belegung des Hallenbads ist bei der hiernach erfolgenden Terminabstimmung zu berücksichtigen.