Fertigung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der verfahrenstechnischen Ausrüstung des neugebauten Wasserwerksgebäudes sowie die Spülwasseraufbereitung des Wasserwerks Hornheide, optional anschließender Wartung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-01.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Teilnahmewettbewerb Erweiterung Wasserwerk Hornheide
KG-EI/363-01032023
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Fertigung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der verfahrenstechnischen Ausrüstung des neugebauten Wasserwerksgebäudes sowie die Spülwasseraufbereitung...”
Kurze Beschreibung
Fertigung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der verfahrenstechnischen Ausrüstung des neugebauten Wasserwerksgebäudes sowie die Spülwasseraufbereitung des Wasserwerks Hornheide, optional anschließender Wartung.
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Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst die Fertigung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der verfahrenstechnischen Ausrüstung des neugebauten Wasserwerksgebäudes sowie die...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst die Fertigung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der verfahrenstechnischen Ausrüstung des neugebauten Wasserwerksgebäudes sowie die Spülwasseraufbereitung des Wasserwerks Hornheide, optional anschließender Wartung.
Die Lieferung umfasst:
- Ultrafiltrationsanlage (UO): 3 Ultrafiltrationsblöcke (hälftig spülbar) mit je einer Aufbereitungskapazität von Q=500 m3/h, sowie je Straße 1 automatisch rückspülbarer Vorfilter und Verweilzeitbehälter
- Umkehrosmoseanlage (UF): 3 Umkehrosmoseblöcke mit je einer Aufbereitungskapazität von Q=136 bis 176 m3/h Permeat, sowie je Straße: 1 einstufige Vorfiltration (Ein-wegfilter mit Feinheit ca. 5 µm absolut)
- Verschiedene Lager-/Dosieranlagen für: Pulveraktivkohle (inkl. 2 außen aufgestellte Silos), Flockungsmittel, Antiscalant, Natriumhydroxid für die chemisch unterstützte Reinigung der UF sowie die Restentsäuerung/ph-Wert-Einstellung des Permeats, Schwefelsäure für die chemisch unterstütze Reinigung der UF, Natriumhypochlorit und Flockungshilfsmittel
- Reinigungsinstallationen für die Membrananlagen bestehend aus: 1 Reinigungs- und Neutralisationsbehälter aus Kunststoff, Dosierstation Reinigungsmittel (Säure, Lauge), Reinigungs-/Kreislaufpumpen, Heizung und Vorfilter
- Druckluftversorgung mit autarker Anlagensteuerung
- Diverse Pumpwerke (u.a. Feedpumpen für die UO, Spülwasserpumpen UF, Klarwasserpumpen, Entleerungspumpen, Schlammpumpen und Entwässerungspumpen)
- Rohrinstallation einschließlich aller Armaturen und Messtechnik: Hauptrohrleitungen aus Stahl Rilsan, Dosierleitungen aus Kunststoff
- verfahrenstechnische Ausrüstung für 2 Absetzbecken sowie 1 Schlammeindicker.
Details s. beiliegende Dokumente.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: s. Bewerberformular
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft, Anzahlungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft.
Diese sind für den Auftraggeber kostenlos als unbefristete,...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Vertragserfüllungsbürgschaft, Anzahlungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft.
Diese sind für den Auftraggeber kostenlos als unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaften unter Verzicht auf die Einreden der §§ 770 und 771 BGB einzureichen. Die Bürgschaften sind nach deutschem Recht von einem in der EU zugelassenen Kreditinstitut oder einer Versicherung zu stellen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: - deutsches Recht
- Vertragssprache: deutsch
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-03-31
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRJLY0K
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
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Quelle: OJS 2023/S 046-135373 (2023-03-01)