In einem partizipativen Prozess sollen potentielle Funktionen von prägenden Orten (Altmarkt, Saporoshje-Platz etc.) herausgearbeitet und konkretisiert werden. Der öffentliche Raum soll kreative Bühne für künstlerische Stadtteilprojekte und kreative Projektionen werden. Darauf aufbauend werden Schritte zur Attraktivierung, Steigerung der Aufenthaltsqualität und Belebung von öffentlichem Raum erarbeitet Hierfür soll ein Konzept erstellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-13.
Auftragsbekanntmachung (2023-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Organisation von Kulturveranstaltungen
Referenznummer: OB_2022/12-050
Kurze Beschreibung:
“In einem partizipativen Prozess sollen potentielle Funktionen von prägenden Orten (Altmarkt, Saporoshje-Platz etc.) herausgearbeitet und konkretisiert...”
Kurze Beschreibung
In einem partizipativen Prozess sollen potentielle Funktionen von prägenden Orten (Altmarkt, Saporoshje-Platz etc.) herausgearbeitet und konkretisiert werden. Der öffentliche Raum soll kreative Bühne für künstlerische Stadtteilprojekte und kreative Projektionen werden. Darauf aufbauend werden Schritte zur Attraktivierung, Steigerung der Aufenthaltsqualität und Belebung von öffentlichem Raum erarbeitet Hierfür soll ein Konzept erstellt werden.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Organisation von Kulturveranstaltungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberhausen, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-01-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-18 📅
Datum des Beginns: 2023-03-24 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 013-032959
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
“In Anlehnung an § 56 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bewerber/ Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung...”
In Anlehnung an § 56 VgV kann der öffentliche Auftraggeber den Bewerber/ Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
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Quelle: OJS 2023/S 013-032959 (2023-01-13)