Die BWI GmbH (im Folgenden: "BWI") erwägt, zwei Rahmenverträge (Los 1 und Los 2) über die dauerhafte Überlassung von Softwarelizenzen (Los 1), die Softwarepflege und Supportleistung sowie der Erbringung von softwarenahen Vertragsleistungen (Customizing- und Unterstützungsleistungen zur weiteren Implementierung und dem weiteren Ausrollen der Software; Los 2) für die Software der Typen Application Lifecycle Management (ALM), Unified Functional Testing (UFT), Release Control (RC), Deployment Automation (DA), Service Support Manager (SSM) und Service Request Center (SRC) des Herstellers Micro Focus in Höhe von ingesamt 7.248.500,00 Euro (netto) (Obergrenze: 10.872.750,00 Euro siehe Anlage 1 Auftragswertschätzung) im Wege eines Offenen Verfahrens gem. § 14 Abs. 2 VGV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Programmtestsoftwarepaket
Referenznummer: 1492-MP-Testmanagementwerkzeuge
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH (im Folgenden: "BWI") erwägt, zwei Rahmenverträge (Los 1 und Los 2) über die dauerhafte Überlassung von Softwarelizenzen (Los 1), die Softwarepflege und Supportleistung sowie der Erbringung von softwarenahen Vertragsleistungen (Customizing- und Unterstützungsleistungen zur weiteren Implementierung und dem weiteren Ausrollen der Software; Los 2) für die Software der Typen Application Lifecycle Management (ALM), Unified Functional Testing (UFT), Release Control (RC), Deployment Automation (DA), Service Support Manager (SSM) und Service Request Center (SRC) des Herstellers Micro Focus in Höhe von ingesamt 7.248.500,00 Euro (netto) (Obergrenze: 10.872.750,00 Euro siehe Anlage 1 Auftragswertschätzung) im Wege eines Offenen Verfahrens gem. § 14 Abs. 2 VGV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen.
Die BWI GmbH (im Folgenden: "BWI") erwägt, zwei Rahmenverträge (Los 1 und Los 2) über die dauerhafte Überlassung von Softwarelizenzen (Los 1), die Softwarepflege und Supportleistung sowie der Erbringung von softwarenahen Vertragsleistungen (Customizing- und Unterstützungsleistungen zur weiteren Implementierung und dem weiteren Ausrollen der Software; Los 2) für die Software der Typen Application Lifecycle Management (ALM), Unified Functional Testing (UFT), Release Control (RC), Deployment Automation (DA), Service Support Manager (SSM) und Service Request Center (SRC) des Herstellers Micro Focus in Höhe von ingesamt 7.248.500,00 Euro (netto) (Obergrenze: 10.872.750,00 Euro siehe Anlage 1 Auftragswertschätzung) im Wege eines Offenen Verfahrens gem. § 14 Abs. 2 VGV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren abgeschlossen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Programmtestsoftwarepaket📦
Zusätzlicher CPV-Code: Programmtestsoftwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Extra-Regio NUTS 2
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 3.765.383,00 Euro innerhalb der maximalen Gesamtvertrags-laufzeit von 4 Jahren Vertragslaufzeit ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünfti-gen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers ändern, ist der Auf-traggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 5.648.074,50 Euro.
Für die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine
Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten
Personals nach dem Verpflichtungsgesetz (Gesetz über die
förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen) vor.
Ebenfalls müssen Verpflichtungserklärung auf Einhaltung des
MiLoG und die Erklärung zur Sanktions-VO abgeben werden.
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 3.765.383,00 Euro innerhalb der maximalen Gesamtvertrags-laufzeit von 4 Jahren Vertragslaufzeit ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünfti-gen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers ändern, ist der Auf-traggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 5.648.074,50 Euro.
Für die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine
Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten
Personals nach dem Verpflichtungsgesetz (Gesetz über die
förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen) vor.
Ebenfalls müssen Verpflichtungserklärung auf Einhaltung des
MiLoG und die Erklärung zur Sanktions-VO abgeben werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lizenzen - Erwerb von Softwareprodukten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH erwägt einen Rahmenvertrag über die dauerhafte Überlassung von Softwarelizenzen zu vergeben.
Alle weiteren Informationen sind den Vergabe- sowie Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 3.765.383,00 Euro innerhalb der maximalen Gesamtvertrags-laufzeit von 4 Jahren Vertragslaufzeit ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünfti-gen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers ändern, ist der Auf-traggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 5.648.074,50 Euro.
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 3.765.383,00 Euro innerhalb der maximalen Gesamtvertrags-laufzeit von 4 Jahren Vertragslaufzeit ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünfti-gen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers ändern, ist der Auf-traggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 5.648.074,50 Euro.
Für die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine
Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten
Personals nach dem Verpflichtungsgesetz (Gesetz über die
förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen) vor.
Ebenfalls müssen Verpflichtungserklärung auf Einhaltung des
MiLoG und die Erklärung zur Sanktions-VO abgeben werden.
Bezeichnung des Loses: Softwarepflege- und Supportleistungen sowie softwarenahe Vertragsleistungen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die BWI GmbH erwägt einen Rahmenvertrag über Softwarepflege, Customizing und Unterstützungsleistung zur weiteren Implementierung zur vergeben.
Zusätzliche Informationen:
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 3.483.100,00 Euro innerhalb der maximalen Gesamtvertrags-laufzeit von 4 Jahren Vertragslaufzeit ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünfti-gen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers ändern, ist der Auf-traggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des geschätzten Auftragswertes / der geschätzten Abrufmenge vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 5.224.650,00 Euro.
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 3.483.100,00 Euro innerhalb der maximalen Gesamtvertrags-laufzeit von 4 Jahren Vertragslaufzeit ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünfti-gen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers ändern, ist der Auf-traggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des geschätzten Auftragswertes / der geschätzten Abrufmenge vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 5.224.650,00 Euro.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-03-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Zusätzliche Informationen: entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 041-120639 (2023-02-22)
Ergänzende Angaben (2023-03-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die BWI GmbH erwägt einen Rahmenvertrag über die dauerhafte Überlassung von Softwarelizenzen zu vergeben. Alle weiteren Informationen sind den Vergabe- sowie Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die BWI GmbH erwägt einen Rahmenvertrag über Softwarepflege, Customizing und Unterstützungsleistung zur weiteren Implementierung zur vergeben. Alle weiteren Informationen sind den Vergabe- sowie Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-27 📅
Name: Expleo Technology Germany GmbH
Postanschrift: Stollwerckstr. 11
Postort: Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 220391540📞
E-Mail: info@expleogroup.com📧
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2023/S 085-261677 (2023-04-27)