Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr geeignete Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten folgende Auswahlkriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen im Bereich HLS in den letzten 5 Jahren (Gewicht 45 %), Unterkriterien:
1.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie - Grundkriterium - (Gewicht 15%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war (auch) der Umbau, die Sanierung/Modernisierung oder eine Erweiterung mit unmittelbarem baulichen Anschluss (Anbau oder Aufstockung) bei einem Bestandsgebäude.
b) Für das Vorhaben wurden die Anlagengruppen 1 bis 3 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich der Schlitz- und Durchbruchspläne und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks für die jeweilige Anlagengruppe durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 1 bis 3 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 410 bis 430 (entspr. DIN 276) betrug mind. 500.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 3 wurden nicht vor dem 01.04.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen (siehe b) lag nicht vor dem 01.04.2018.
1.2) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand des Vorhabens war eine Schule (allgemeinbildende Schule oder Berufsschule) oder eine vergleichbare Einrichtung, z. B. ein Seminargebäude einer Hochschule oder ein KiTa-Gebäude (Gewicht 5 %).
1.3) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Die Bauausführung des Vorhabens findet bzw. fand bei fortdauernder Nutzung des Bestandsgebäudes statt (Gewicht 10 %).
1.4) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 12 %).
1.5) zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A oder vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 3%).
2) Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen im Bereich ELT in den letzten 5 Jahren (Gewicht 40 %), Unterkriterien:
2.1) Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit von Referenzen dieser Referenzkategorie - Grundkriterium - (Gewicht 10%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war (auch) der Umbau, die Sanierung/Modernisierung oder eine Erweiterung mit unmittelbarem baulichen Anschluss (Anbau oder Aufstockung) bei einem Bestandsgebäude.
b) Für das Vorhaben wurden die Anlagengruppen 4 und 5 der TGA-Fachplanung bearbeitet und hierbei mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 auch bereits abgeschlossen. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung einschließlich der Schlitz- und Durchbruchspläne und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks für die jeweilige Anlagengruppe durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 4 und 5 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 440 und 450 (entspr. DIN 276) betrug mind. 500.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 4 und 5 wurden nicht vor dem 01.04.2018 beendet und auch eine eventuelle Fertigstellung dieser Anlagengruppen lag nicht vor dem 01.04.2018.
2.2) zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Gegenstand des Vorhabens war eine Schule (allgemeinbildende Schule oder Berufsschule) oder eine vergleichbare Einrichtung, z. B. ein Seminargebäude einer Hochschule oder ein KiTa-Gebäude (Gewicht 5 %).
2.3) zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Die Bauausführung des Vorhabens findet bzw. fand bei fortdauernder Nutzung des Bestandsgebäudes statt (Gewicht 10 %).
2.4) zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 12 %).
2.5) zusätzlich zum Grundkriterium 2.1: Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A oder vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 3%).
3) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
3.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3 %);
3.2) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3 %);
3.3) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 2 %);
3.4) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Studienabschluss als Ingenieur/in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 2 %).
4) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
4.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
4.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).