Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als vier Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Mindestanforderung: Eine Referenz muss mindestens 3016 jährlich verpflegte Nutzerinnen und Nutzer erreichen oder übertreffen (Durchschnittswert der Teilnehmenden aus den Jahren 2016 bis 2019, siehe bitte Anlage 10 zur Leistungsbeschreibung).
• Mindestanforderung: Aus einer Referenz muss aus qualitativer Sicht hervorgehen, dass im Rahmen bereits erbrachter Leistungen Bioprodukte eingesetzt wurden.
• Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Tragen Sie die Anzahl an jeweils täglich versorgten Essensteilnehmenden unbedingt im Freitextfeld unter "Beschreibung der ausgeführten Leistungen nach Art und Umfang Leistung" im genannten Dokument ein.
• Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Bescheinigung Ortsbegehung
Zur Kalkulation des Angebotes ist die Besichtigung vor Ort zwingend notwendig. Der Bieter ist daher verpflichtet, an einer Ortsbegehung teilzunehmen. Nach der Ortsbegehung wird seitens des Bedarfsträgers eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist dem Angebot beizufügen.
Zur Organisation der Ortsbegehungstermine ist es notwendig, dass sich der Bieter bis spätestens 03.02.2023 beim Beschaffungsamt des BMI anmeldet:
E-Mail:
B12.12@bescha.bund.de
Die Anzahl der Personen pro Bieter ist dabei auf maximal drei beschränkt. Der Anmeldung ist eine Liste mit folgenden Informationen pro Bieter beizufügen:
• Vorname,
• Name,
• Funktion (z. B. Vertrieb, Consultant, Monteur usw.),
• Mobilfunknummer.
Eine gesonderte Einladung zum jeweiligen Besichtigungstermin erfolgt nach Anmeldung per E-Mail. Bei der Besichtigung ist dauerhaft ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dieser ist selbst mitzubringen.