Tiefbauarbeiten Digitale Informationssäulen Mainz, 2.BA - 30018331

Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH

Tiefbauarbeiten für Digitale Haltestellen im Netzgebiet der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH, 2. Ausbaustufe

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-02-16 Auftragsbekanntmachung
2023-05-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-02-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Referenznummer: X-SWMAG-2023-0024
Kurze Beschreibung:
Tiefbauarbeiten für Digitale Haltestellen im Netzgebiet der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH, 2. Ausbaustufe
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Mozartstraße 8
Postleitzahl: 55118
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: https://www.mainzer-mobilitaet.de/ 🌏
E-Mail: mario.huyer@mainzer-netze.de 📧
URL der Dokumente: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2023-0024 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2023-0024 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-16 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-21 📅
Datum des Beginns: 2023-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 037-107577
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
Vertreter der Bieter sind zur Eröffnung nicht zugelassen. Die Eröffnung erfolgt im vier-Augen-Prinzip durch Mitarbeiter der Abteilung Beschaffung, KBE1, der Mainzer Netze GmbH

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Oberstadt-Hechtsheim
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Diese Ausschreibung umfasst die Tiefbauarbeiten für die zweite Ausbaustufe mit 68 digitalen Informationssäulen im Jahr 2023 und betrifft die Lose:
• Oberstadt-Hechtsheim (01.04.2023 - 30.09.2023)
• Mombach (01.04.2023 - 30.09.2023)
• Bretzenheim/Hartenberg/Finthen (01.04.2023- 30.09.2023)
Bezeichnung des Loses: Mombach
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Bretzenheim/ Hartenberg/ Finthen
Losnummer: 3

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
5.2.3. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers - T4, T5, T9, T10
Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zur persönlichen Lage zwingend vor:
• Unterschriebene Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit und Eigenerklärung der persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung (T4, T9, T10).
• Eigenerklärung zur Unternehmensdarstellung des Bieters (T5).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung gemäß Zusätzliche Vertragsbedingungen: 10% Vertragserfüllung, 5% Gewährleistung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: gemäß Zusätzliche Vertragsbedingungen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
gesamtschuldnerisch haftend
Bietergemeinschaften haben eine Bietergemeinschaftserklärung (B02) abzugeben und einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Dieser ist zugleich Ansprechpartner für die Vergabestelle.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-04-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-03-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen:
Vertreter der Bieter sind zur Eröffnung nicht zugelassen. Die Eröffnung erfolgt im vier-Augen-Prinzip durch Mitarbeiter der Abteilung Beschaffung, KBE1, der Mainzer Netze GmbH

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2023-0024 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2023/S 037-107577 (2023-02-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 6131126235 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 096-296059
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 037-107577
ABl. S-Ausgabe: 96

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Diese Ausschreibung umfasst die Tiefbauarbeiten für die zweite Ausbaustufe mit 68 digitalen Informationssäulen im Jahr 2023 und betrifft die Lose: • Oberstadt-Hechtsheim (01.04.2023 - 30.09.2023) • Mombach (01.04.2023 - 30.09.2023) • Bretzenheim/Hartenberg/Finthen (01.04.2023- 30.09.2023)
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-02 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle.
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(a) Anfragestelle ist die Kontaktstelle. Zugelassene Kommunikationswege in diesen Fällen sind: das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes, Brief, Fax, E-Mail.
(b) Nachprüfverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
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Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.07.2022 (BGBl. I S. 1214) Anwendung.
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Formvorschrift gem. §161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeich
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 096-296059 (2023-05-15)