Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. 5 Punkte erreichbar. Diese Punkte werden mit der Wichtungszahl (WZ) multipliziert. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein großer Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
5 Punkte: ab 1.000.000,- EUR Umsatz / Jahr
4 Punkte: ab 800.000,- EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab 600.000,- EUR Umsatz / Jahr
2 Punkte: ab 400.000,- EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab 200.000,- EUR Umsatz / Jahr
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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Mindestkriterium: 200.000,- EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre (inkl. Büroinhaber)
5 Punkte: ab 10 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen (davon mind. 2 Architekt/-innen / Ingenieur/-innen)
4 Punkte: ab 8 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen (davon mind. 2 Architekt/-innen / Ingenieur/-innen)
3 Punkte: ab 6 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen (davon mind. 2 Architekt/-innen / Ingenieur/-innen)
2 Punkte: ab 4 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen (davon mind. 2 Architekt/-innen / Ingenieur/-innen)
1 Punkt: ab 2 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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Mindestkriterium:
(aktuell) 2 bauvorlageberechtigte (Art. 61 BayBO) Architekt/innen / Ingenieur/innen oder vergleichbare Berufszulassung (Bauvorlageberechtigung entscheidend)
(aktuell) 1 Mitarbeiter/in, der/die zur Erstellung des Brandschutznachweises berechtigt ist, gem. Art. 62 und Art. 62b BayBO
[auch durch Nachunternehmer möglich, wenn diese die Leistung tatsächlich erbringen]
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2.2) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude für Ausbildung / Wissenschaft / Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
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Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 4 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 4 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Schulen (sehr gut vergleichbar)
- Sonstige Gebäude für Ausbildung/Wissenschaft/Forschung (gut vergleichbar)
- Neubau (sehr gut vergleichbar)
- Sanierung, Umbau, (gut vergleichbar)
- Erfahrung mit energieeffizientem Bauen (Energiestandard ab KfW 55) (sehr gut vergleichbar)
- Erfahrung mit offenen Lernlandschaften oder Clustern (sehr gut vergleichbar)
- Erfahrung mit Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (sehr gut vergleichbar)
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der abgefragten Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 29,6 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 15 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
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Mindestkriterium: Alle oben als sehr gut vergleichbar aufgelisteten Aspekte müssen je mindestens einmal erfüllt sein (nicht zwingend in einer Referenz)