Die Stadt Altdorf plant die Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Altdorf. . Im bisherigen Verlauf wurden zwei Machbarkeitsstudien durchgeführt. . In einer ersten Machbarkeitsstudie wurde die Variante Komplettabbruch und vollständiger Neubau untersucht. Im Rahmen der, den Vergabeunterlagen beigefügten, Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten der Generalsanierung mit Erweiterungsbauten sowie Teilabriss mit zugehörigem Ersatzneubau geprüft. Ergebnis der Studie und Beschluss des Stadtrates ist es, dass eine Generalsanierung mit Erweiterung sowie Teilabriss mit zugehörigem Ersatzneubau durchgeführt werden soll. . Die Kapazitätsgrenze des Gebäudes ist erreicht. Aufgrund der steigenden Schülerzahlenprognosen und dem sich hieraus ergebenden steigenden Raumbedarf, kann das Raumprogramm im Bestandsgebäude nicht mehr abgebildet werden. . Auch ist zusätzlicher Raumbedarf im Rahmen der Ganztages- und Mittagsbetreuung gegeben. . Das bestehende Gebäude besteht aus mehreren Bauteilen unterschiedlicher Baujahre. . Der aktuelle Klassentrakt besitzt eine einhüftige Flurerschließung und soll durch Anbauten zu Lernclustern erweitert werden. Der Erschließungsbau soll abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Der erdgeschossige Klassentrakt im Zugangsbereich soll um ein Geschoss aufgestockt werden. . Das Bestandsgebäude weist insbesondere Defizite in der Gebäudetechnik, dem Brandschutz sowie der Barrierefreiheit auf. Auch der energetische Standard ist veraltet. Die Gebäudetechnik hat die Grenze ihrer Nutzungsdauer erreicht und muss komplett erneuert werden. . Im Rahmen der Generalsanierung soll eine vollständige Entkernung auf den Rohbauzustand erfolgen. Die Haustechnik sowie die energetischen Anforderungen sollen auf den aktuellen Stand gebracht werden. Nach der Generalsanierung soll ein mit einem Neubau vergleichbarer, gleichwertiger Standard erreicht werden. Eine vollumfängliche Barrierefreiheit ist vorzusehen. . Das Gesamtraumprogramm für die Grundschule liegt vor und wird zur Verfügung gestellt. Die Flächen für den Ganztagesbereich und die Mittagsbetreuung werden aktuell noch ermittelt. . Es soll ein pädagogisches Raumkonzept mit Lernclustern, offenen Lernlandschaften, Marktplätzen, sowie Lehrerstützpunkten verwirklicht werden. . Im Keller des abzubrechenden Gebäudes befindet sich ein Nahwärmeversorgungszentrum. Dieses muss bestehen bleiben, die darüber liegenden und angrenzenden Geschosse rückgebaut und die Anlage baulich eingekleidet werden. . Die bauliche Umsetzung soll bauabschnittsweise (ca. 50%/ 50%) erfolgen. Teile des Schulkomplexes müssen für die Schulnutzung in Betrieb bleiben. Dies ist bei der Umsetzung zu berücksichtigen. . Die Gesamtkosten der Maßnahme (Stand Juli 2023) liegen bei etwa 30 Mio. EUR brutto (KG 200-700 inkl. Abbruch). . Die Beauftragung der Planungsleistungen soll bis Mitte 2024 erfolgen. Bis Sept/ Okt. 2025 sind die Entwurfs- und Genehmigungsplanung vorgesehen, wobei der Förderantrag nach FAG-Förderung voraussichtlich bis 15.10.2025 eingereicht werden muss. 2026 soll mit dem Bau begonnen werden. Die Fertigstellung, in noch festzulegenden Bauabschnitten, ist bis 2030 geplant. . Beauftragt werden die Leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 5 gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, stufenweise in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI. . Zudem werden Besondere Leistungen beauftragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-17.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: TNW_ELT_Stadt Altdorf b. Nürnberg - Generalsanierung und Erweiterung Grundschule Altdorf - Technische Ausüstung (ELT)
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Altdorf plant die Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Altdorf. . Im bisherigen Verlauf wurden zwei Machbarkeitsstudien durchgeführt....”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Altdorf plant die Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Altdorf. . Im bisherigen Verlauf wurden zwei Machbarkeitsstudien durchgeführt. . In einer ersten Machbarkeitsstudie wurde die Variante Komplettabbruch und vollständiger Neubau untersucht. Im Rahmen der, den Vergabeunterlagen beigefügten, Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten der Generalsanierung mit Erweiterungsbauten sowie Teilabriss mit zugehörigem Ersatzneubau geprüft. Ergebnis der Studie und Beschluss des Stadtrates ist es, dass eine Generalsanierung mit Erweiterung sowie Teilabriss mit zugehörigem Ersatzneubau durchgeführt werden soll. . Die Kapazitätsgrenze des Gebäudes ist erreicht. Aufgrund der steigenden Schülerzahlenprognosen und dem sich hieraus ergebenden steigenden Raumbedarf, kann das Raumprogramm im Bestandsgebäude nicht mehr abgebildet werden. . Auch ist zusätzlicher Raumbedarf im Rahmen der Ganztages- und Mittagsbetreuung gegeben. . Das bestehende Gebäude besteht aus mehreren Bauteilen unterschiedlicher Baujahre. . Der aktuelle Klassentrakt besitzt eine einhüftige Flurerschließung und soll durch Anbauten zu Lernclustern erweitert werden. Der Erschließungsbau soll abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Der erdgeschossige Klassentrakt im Zugangsbereich soll um ein Geschoss aufgestockt werden. . Das Bestandsgebäude weist insbesondere Defizite in der Gebäudetechnik, dem Brandschutz sowie der Barrierefreiheit auf. Auch der energetische Standard ist veraltet. Die Gebäudetechnik hat die Grenze ihrer Nutzungsdauer erreicht und muss komplett erneuert werden. . Im Rahmen der Generalsanierung soll eine vollständige Entkernung auf den Rohbauzustand erfolgen. Die Haustechnik sowie die energetischen Anforderungen sollen auf den aktuellen Stand gebracht werden. Nach der Generalsanierung soll ein mit einem Neubau vergleichbarer, gleichwertiger Standard erreicht werden. Eine vollumfängliche Barrierefreiheit ist vorzusehen. . Das Gesamtraumprogramm für die Grundschule liegt vor und wird zur Verfügung gestellt. Die Flächen für den Ganztagesbereich und die Mittagsbetreuung werden aktuell noch ermittelt. . Es soll ein pädagogisches Raumkonzept mit Lernclustern, offenen Lernlandschaften, Marktplätzen, sowie Lehrerstützpunkten verwirklicht werden. . Im Keller des abzubrechenden Gebäudes befindet sich ein Nahwärmeversorgungszentrum. Dieses muss bestehen bleiben, die darüber liegenden und angrenzenden Geschosse rückgebaut und die Anlage baulich eingekleidet werden. . Die bauliche Umsetzung soll bauabschnittsweise (ca. 50%/ 50%) erfolgen. Teile des Schulkomplexes müssen für die Schulnutzung in Betrieb bleiben. Dies ist bei der Umsetzung zu berücksichtigen. . Die Gesamtkosten der Maßnahme (Stand Juli 2023) liegen bei etwa 30 Mio. EUR brutto (KG 200-700 inkl. Abbruch). . Die Beauftragung der Planungsleistungen soll bis Mitte 2024 erfolgen. Bis Sept/ Okt. 2025 sind die Entwurfs- und Genehmigungsplanung vorgesehen, wobei der Förderantrag nach FAG-Förderung voraussichtlich bis 15.10.2025 eingereicht werden muss. 2026 soll mit dem Bau begonnen werden. Die Fertigstellung, in noch festzulegenden Bauabschnitten, ist bis 2030 geplant. . Beauftragt werden die Leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 5 gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, stufenweise in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI. . Zudem werden Besondere Leistungen beauftragt.
Die Stadt Altdorf plant die Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Altdorf. . Im bisherigen Verlauf wurden zwei Machbarkeitsstudien durchgeführt. . In einer ersten Machbarkeitsstudie wurde die Variante Komplettabbruch und vollständiger Neubau untersucht. Im Rahmen der, den Vergabeunterlagen beigefügten, Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten der Generalsanierung mit Erweiterungsbauten sowie Teilabriss mit zugehörigem Ersatzneubau geprüft. Ergebnis der Studie und Beschluss des Stadtrates ist es, dass eine Generalsanierung mit Erweiterung sowie Teilabriss mit zugehörigem Ersatzneubau durchgeführt werden soll. . Die Kapazitätsgrenze des Gebäudes ist erreicht. Aufgrund der steigenden Schülerzahlenprognosen und dem sich hieraus ergebenden steigenden Raumbedarf, kann das Raumprogramm im Bestandsgebäude nicht mehr abgebildet werden. . Auch ist zusätzlicher Raumbedarf im Rahmen der Ganztages- und Mittagsbetreuung gegeben. . Das bestehende Gebäude besteht aus mehreren Bauteilen unterschiedlicher Baujahre. . Der aktuelle Klassentrakt besitzt eine einhüftige Flurerschließung und soll durch Anbauten zu Lernclustern erweitert werden. Der Erschließungsbau soll abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Der erdgeschossige Klassentrakt im Zugangsbereich soll um ein Geschoss aufgestockt werden. . Das Bestandsgebäude weist insbesondere Defizite in der Gebäudetechnik, dem Brandschutz sowie der Barrierefreiheit auf. Auch der energetische Standard ist veraltet. Die Gebäudetechnik hat die Grenze ihrer Nutzungsdauer erreicht und muss komplett erneuert werden. . Im Rahmen der Generalsanierung soll eine vollständige Entkernung auf den Rohbauzustand erfolgen. Die Haustechnik sowie die energetischen Anforderungen sollen auf den aktuellen Stand gebracht werden. Nach der Generalsanierung soll ein mit einem Neubau vergleichbarer, gleichwertiger Standard erreicht werden. Eine vollumfängliche Barrierefreiheit ist vorzusehen. . Das Gesamtraumprogramm für die Grundschule liegt vor und wird zur Verfügung gestellt. Die Flächen für den Ganztagesbereich und die Mittagsbetreuung werden aktuell noch ermittelt. . Es soll ein pädagogisches Raumkonzept mit Lernclustern, offenen Lernlandschaften, Marktplätzen, sowie Lehrerstützpunkten verwirklicht werden. . Im Keller des abzubrechenden Gebäudes befindet sich ein Nahwärmeversorgungszentrum. Dieses muss bestehen bleiben, die darüber liegenden und angrenzenden Geschosse rückgebaut und die Anlage baulich eingekleidet werden. . Die bauliche Umsetzung soll bauabschnittsweise (ca. 50%/ 50%) erfolgen. Teile des Schulkomplexes müssen für die Schulnutzung in Betrieb bleiben. Dies ist bei der Umsetzung zu berücksichtigen. . Die Gesamtkosten der Maßnahme (Stand Juli 2023) liegen bei etwa 30 Mio. EUR brutto (KG 200-700 inkl. Abbruch). . Die Beauftragung der Planungsleistungen soll bis Mitte 2024 erfolgen. Bis Sept/ Okt. 2025 sind die Entwurfs- und Genehmigungsplanung vorgesehen, wobei der Förderantrag nach FAG-Förderung voraussichtlich bis 15.10.2025 eingereicht werden muss. 2026 soll mit dem Bau begonnen werden. Die Fertigstellung, in noch festzulegenden Bauabschnitten, ist bis 2030 geplant. . Beauftragt werden die Leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 5 gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, stufenweise in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI. . Zudem werden Besondere Leistungen beauftragt.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:freelance#
Die Zuschlagskriterien werden ausschließlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt. . Die Objektplanung Gebäude und...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:freelance#
Die Zuschlagskriterien werden ausschließlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt. . Die Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Objektplanung Freianlagen und die Fachplanerleistungen Technische Ausrüstung - HLS sowie Tragwerksplanung werden parallel in gesonderten europaweiten Vergabeverfahren beschafft. . Vorgesehene Termine: Planungsbeginn: Mitte 2024 Stellung Förderantrag: vss. 15.10.2025 Baubeginn: 2026 Fertigstellung: getrennt nach Bauabschnitten bis 2030 . Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt: . - Machbarkeitsstudie - Ansichten und Schnitte - Grundrisse - Lageplan
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: - Nachweis Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung . Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: - Nachweis Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung . Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Ingenieur/-in, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, . a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen . oder . b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. . Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend. . Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. . Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz: Eignungskriterium: . Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsatz: Eignungskriterium: . Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre . Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben. . Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. . Auswahlkriterium: . Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 50 Punkte: ab 1.000.000 EUR Umsatz / Jahr 40 Punkte: ab 900.000 EUR Umsatz / Jahr 30 Punkte: ab 800.000 EUR Umsatz / Jahr 20 Punkte: ab 700.000 EUR Umsatz / Jahr 10 Punkte: ab 600.000 EUR Umsatz / Jahr
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bürokapazität / Personalstärke: Eignungskriterium: . Eigenerklärungen über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bürokapazität / Personalstärke: Eignungskriterium: . Eigenerklärungen über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Ingenieuren/-innen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung). . Auswahlkriterium: . Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre 50 Punkte: ab 5 Ingenieuren/-innen 30 Punkte: ab 4 Ingenieuren/-innen 10 Punkte: ab 3 Ingenieuren/-innen
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen: Eigenerklärungen über Referenzen Technische Ausrüstung ELT - Schulbau (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen: Eigenerklärungen über Referenzen Technische Ausrüstung ELT - Schulbau (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen): . Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. . Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2014 und dem Ablauf der unter 5.1.12 genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist der Abschluss der Ausführungsplanung maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) . Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: . - Auftraggeber - Art der Aufgabenstellung - Art der Durchführung - Schwierigkeitsgrad - Leistungsumfang, hier: erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 2-3 und 5-8 (Anlgr. 4 und 5) im Leistungsbild Technische Ausrüstung - ELT (Angabe in Prozentpunkten) - Größenordnung des Projekts (KG 440, 450) . Auswahlkriterium: . Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2014 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die der Abschluss der Ausführungsplanung maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen]. . Die drei besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.) . Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung - 20 Punkte: Schulbau (Primärstufe, Sekundarstufe I und II) - 10 Punkte: Gebäude aus dem Bereich Ausbildung / Wissenschaft / Forschung (Tertiärbereich) . Kriterium 2: Art der Durchführung - 20 Punkte: Neubau / Neuanlagen - 10 Punkten: Umbau . Kriterium 3: Schwierigkeitsgrad - 20 Punkte: durchschnittliche Anforderungen (HZ II) - 10 Punkte: geringe Anforderungen (HZ I) . Kriterium 4: Leistungsumfang (Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT) - 10 Punkte: Anlagengruppe 4: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2-3, 5-8 - 10 Punkte: Anlagengruppe 5: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2-3, 5-8 . - 5 Punkte: Anlagengruppe 4: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2-3, 5-8 - 5 Punkte: Anlagengruppe 5: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2-3, 5-8 . [Hinweis: Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.] . Kriterium 5: Größenordnung: - 20 Punkte: anrechenbare Kosten (KG 440, 450) ab 1,0 Mio. EUR netto - 10 Punkte: anrechenbare Kosten (KG 440, 450) ab 0,6 Mio. EUR netto
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Spezifische Referenzen: Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Spezifische Referenzen: Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen) . Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. . Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2014 und dem Ablauf der unter 5.1.12 genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist der Abschluss der Ausführungsplanung maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) . Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: . - Auftraggeber - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von EU VOB/A Ausschreibungen - Planung Technische Anlagen in Außenanlagen (Beleuchtungsanlagen) - PV-Anlagen (Eigenstromversorgung) - Medientechnik . Auswahlkriterium: . Die folgenden Referenzkriterien sind gesondert zu belegen. Je Kriterium (Bereich) werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Für das Referenzportfolio kann somit eine maximale Punktezahl von 50 Punkten erreicht werden. Die Referenzkriterien müssen nicht mit einer einzelnen Referenz belegt werden. Der Nachweis der Erfahrungen kann mit unterschiedlichen Referenzen erbracht werden. Die Referenzprojekte aus Ziffer 2.2.1) (Matrix 1) können zum Nachweis der Erfahrung ebenfalls herangezogen werden. . Kriterium 1: Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von EU VOB/A Ausschreibungen - 20 Punkte: Leistungen erbracht - 0 Punkte: keine Leistungen erbracht . Kriterium 2: Planung Technische Anlagen in Außenanlagen (Beleuchtungsanlagen) - 10 Punkte: Leistungen in Planung und Ausführung erbracht - 0 Punkte: keine Leistungen erbracht . Kriterium 3: PV-Anlagen (Eigenstromversorgung) - 10 Punkte: Leistungen in Planung und Ausführung erbracht - 0 Punkte: keine Leistungen erbracht . Kriterium 4: Medientechnik - 10 Punkte: Leistungen in Planung und Ausführung erbracht - 0 Punkte: keine Leistungen erbracht
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren . - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. . Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die" Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYHRRR
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE),...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYHRRR
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. . Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. . Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. . DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN. . Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen. . Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. . Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. . Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung). . Die angegebene Frist zum Versand der Aufforderungen zur Angebotsabgabe ist nicht bindend. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt, sobald die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs abgeschlossen ist. . Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 getroffen.
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Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE 811 335 517 (USt.-ID)
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 98153-1277📞
Fax: +49 98153-1837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 223-704138 (2023-11-17)