Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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50 Punkte: ab 750.000 EUR Umsatz / Jahr
40 Punkte: ab 600.000 EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab 450.000 EUR Umsatz / Jahr
20 Punkte: ab 300.000 EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab 200.000 EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 6 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
30 Punkte: ab 4 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
10 Punkte: ab 2 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
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Mindestkriterium: Der Bewerber muss aktuell über mindestens 2 Ingenieur/-innen verfügen.
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, § 31 Nr. 2 HOAI - "Kläranlagen" (Sanierung, Neubau)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die vier besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
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Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung:
- 20 Punkte: Kläranlagen
- 10 Punkte: Sonstige Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung
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Kriterium 2: Art der Durchführung:
- 20 Punkte: Sanierung / Umbau mit Erweiterungsbauten (Neubau)
- 10 Punkte: Neubau
- 10 Punkte: Sanierung / Umbau
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Kriterium 3: Erfahrung mit Bauen im laufenden Betrieb
- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
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Kriterium 4: Verfahrenstechnik ebenfalls geplant und deren Ausführung überwacht
- 10 Punkte: Erfahrungen vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrungen vorhanden
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Kriterium 5: Leistungen der Tragwerksplanung ebenfalls geplant und ingenieurtechnische Kontrolle erbracht
- 10 Punkte: Erfahrungen vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrungen vorhanden
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Kriterium 6: Leistungsumfang
- 15 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
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Kriterium 7: Größenordnung (Einwohnerwerte (EW) 3.000 (derzeit) / 4.000 EW (Erweiterung)
- 15 Punkte: Größenordnung zwischen 3.000 EW und 5.000 EW
- 10 Punkte: Größenordnung zwischen 2.000 EW und 3.000 EW sowie zwischen 5.000 EW und 10.000 EW
- 5 Punkte: Größenordnung zwischen 1.000 EW und 2.000 EW sowie zwischen 10.000 EW und 50.000 EW
- 0 Punkte: Größenordnung unter 1.000 EW und über 50.000 EW
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Hinweis:
Bei Schnittstellen der einzelnen EW wird die Größenordnung mit der höheren Punktzahl bewertet: Beispiel: Eine Größenordnung von 3.000 EW wird mit 15 Punkten bewertet (und nicht mit 10 Punkten). Eine Größenordnung von 2.000 EW wird mit 10 Punkten bewertet (und nicht mit 5 Punkten).
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.