Die Handwerkskammer will in die handwerkliche Bildung in Landshut investieren und beabsichtigt große Teile des Bildungszentrums Landshut neu zu errichten. . Der Bildungsbetrieb ist während der Bauphase aufrechtzuerhalten, weshalb die Bestandsgebäude Gebäude A und B vorweg nicht abgebrochen werden können. Das Projekt soll in 2 Bauabschnitten errichtet werden und der Bildungsbetrieb wird in den Bestandsgebäuden mit möglichst wenig Ausfällen und Störungen weitergeführt werden. Im Nachgang sind die Gebäude abzubrechen., was ebenfalls vom Projektsteuerer zu begleiten ist. . Die Gebäude D (Werkstätten für die Landmaschinenmechaniker) und Gebäude E (Werkstätten für die Bauberufe) sind Bestandsgebäude und nicht Inhalt der Baumaßnahme. Diese Gebäude bleiben unangetastet. . Die Grundstücksgröße für die Flurnummern 1262/4, 1262/5 und 1262/6 beträgt ca. 20.000 qm, die Bruttogeschossfläche beträgt ca. 9.800 m², der Bruttorauminhalt ca. 44.000 m³ und die Nutzfläche beträgt ca. 5.450 m². Die Entwurfsplanung wird voraussichtlich bis zur Auftragserteilung abgeschlossen sein und der Z-Bauantrag wird bis dahin ebenfalls voraussichtlich bereits gestellt sein. Planungsunterlagen können derzeit jedoch noch nicht zur Verfügung gestellt werden, da noch keine Freigabe der Zuwendungsgeber vorliegt. . In den neuen Gebäuden sollen Werkstätten für Kraftfahrzeug-, Elektro-, Metall-, Schweiß- und Orthopädietechnik untergebracht werden. Zudem beinhaltet das Raumprogramm Lehrsäle, eine Kantine mit Küche und Räumlichkeiten für die Verwaltung. Das genehmigte Raumprogramm liegt bei. Mit den Ausschreibungen soll im Sommer 2024 begonnen werden. Der geplante Baubeginn für den ersten Bauabschnitt ist März 2025, die Inbetriebnahme dieses Bauabschnitts soll im September 2026 erfolgen, danach der Bestand Haus A abgebrochen werden. Mit dem 2. Bauabschnitt soll im Dezember 2026 begonnen werden, die Inbetriebnahme des zweiten Bauabschnitts ist für Mai 2028 vorgesehen. Im Anschluss hieran findet der Abbruch des Bestandsgebäudes Haus B statt und die Freianlagenerstellung. . Die beteiligten (Fach-)Planer sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen. . Die vorhandene Entwurfsplanung ist gemäß Zuwendungsbescheiden umzusetzen. Die Handwerkskammer hat für die Handwerkswirtschaft einen Bildungsauftrag zu erfüllen und ist ein wichtiger Teil des Bildungscampus der Stadt Landshut. Auch sind die ökologischen und ökonomischen Aspekte umfassend zu berücksichtigen. Besonderer Wert ist auf Nachhaltigkeit zu legen, wobei auch die Folgekosten im Blick behalten werden müssen. Auch die Bewirtschaftungs- sowie Betriebskosten müssen beachtet werden. . Die Baumaßnahme wird zu großen Teilen finanziert mit Mitteln des Bundes und des Freistaat Bayern sowie eventuell Fördermitteln der EU (EFRE). Die Anforderungen für öffentlicher Auftraggeber sind bei der Projektabwicklung zu beachten. Das Projekt wurde vom BMWK als Pilotprojekt für zukunftsfähige Energiekonzepte für überbetriebliche Bildungsstätten ausgewählt. In dem Zusammenhang soll die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sowohl bei der Errichtung als auch im Betrieb betrachtet werden. . Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen bei grob 66 Mio. EUR brutto (KG 200-700) zum Zeitpunkt der Kostenschätzung. Eine Mehrkostenfinanzierung findet nicht statt, sodass die im Rahmen der Kostenberechnung festgelegten Kosten zwingend einzuhalten sind. . Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen die Projektsteuerungsleistungen der Leistungsstufen 3 bis 5 (Ausführungsvorbereitung, Objektüberwachung sowie Projektabschluss) des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß Projektsteuerungsvertrag HAV-KOM, konkretisiert durch die zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ZVB-PS) zum Projektsteuerungsvertrag vergeben werden. Zu berücksichtigen ist hierbei auch die Einarbeitung in das Projekt. Die Leistungen bezüglich der zuwendungsrechtlichen Belange (RZ-Bau, VHB Bayern, Zuarbeit Baubuchführung, Mittelabruf, Zuarbeit Budgetplanung usw.) sowie die Verwendungsnachweisführung/-prüfung sind mit den Grundleistungen nach dem Leistungsbild der ZVB-PS abgedeckt. Ebenfalls Inhalt dieser Leistung ist die Mitwirkung bei der Prüfung des Verwendungsnachweises bis zum Schlussbescheid. Auch für diese Leistungen steht der Projektsteuerer im Rahmen seiner Beauftragung zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-20.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: TNW_Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz - Neubau Bildungszentrum Landshut - Projektsteuerung
Kurze Beschreibung:
“Die Handwerkskammer will in die handwerkliche Bildung in Landshut investieren und beabsichtigt große Teile des Bildungszentrums Landshut neu zu errichten. ....”
Kurze Beschreibung
Die Handwerkskammer will in die handwerkliche Bildung in Landshut investieren und beabsichtigt große Teile des Bildungszentrums Landshut neu zu errichten. . Der Bildungsbetrieb ist während der Bauphase aufrechtzuerhalten, weshalb die Bestandsgebäude Gebäude A und B vorweg nicht abgebrochen werden können. Das Projekt soll in 2 Bauabschnitten errichtet werden und der Bildungsbetrieb wird in den Bestandsgebäuden mit möglichst wenig Ausfällen und Störungen weitergeführt werden. Im Nachgang sind die Gebäude abzubrechen., was ebenfalls vom Projektsteuerer zu begleiten ist. . Die Gebäude D (Werkstätten für die Landmaschinenmechaniker) und Gebäude E (Werkstätten für die Bauberufe) sind Bestandsgebäude und nicht Inhalt der Baumaßnahme. Diese Gebäude bleiben unangetastet. . Die Grundstücksgröße für die Flurnummern 1262/4, 1262/5 und 1262/6 beträgt ca. 20.000 qm, die Bruttogeschossfläche beträgt ca. 9.800 m², der Bruttorauminhalt ca. 44.000 m³ und die Nutzfläche beträgt ca. 5.450 m². Die Entwurfsplanung wird voraussichtlich bis zur Auftragserteilung abgeschlossen sein und der Z-Bauantrag wird bis dahin ebenfalls voraussichtlich bereits gestellt sein. Planungsunterlagen können derzeit jedoch noch nicht zur Verfügung gestellt werden, da noch keine Freigabe der Zuwendungsgeber vorliegt. . In den neuen Gebäuden sollen Werkstätten für Kraftfahrzeug-, Elektro-, Metall-, Schweiß- und Orthopädietechnik untergebracht werden. Zudem beinhaltet das Raumprogramm Lehrsäle, eine Kantine mit Küche und Räumlichkeiten für die Verwaltung. Das genehmigte Raumprogramm liegt bei. Mit den Ausschreibungen soll im Sommer 2024 begonnen werden. Der geplante Baubeginn für den ersten Bauabschnitt ist März 2025, die Inbetriebnahme dieses Bauabschnitts soll im September 2026 erfolgen, danach der Bestand Haus A abgebrochen werden. Mit dem 2. Bauabschnitt soll im Dezember 2026 begonnen werden, die Inbetriebnahme des zweiten Bauabschnitts ist für Mai 2028 vorgesehen. Im Anschluss hieran findet der Abbruch des Bestandsgebäudes Haus B statt und die Freianlagenerstellung. . Die beteiligten (Fach-)Planer sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen. . Die vorhandene Entwurfsplanung ist gemäß Zuwendungsbescheiden umzusetzen. Die Handwerkskammer hat für die Handwerkswirtschaft einen Bildungsauftrag zu erfüllen und ist ein wichtiger Teil des Bildungscampus der Stadt Landshut. Auch sind die ökologischen und ökonomischen Aspekte umfassend zu berücksichtigen. Besonderer Wert ist auf Nachhaltigkeit zu legen, wobei auch die Folgekosten im Blick behalten werden müssen. Auch die Bewirtschaftungs- sowie Betriebskosten müssen beachtet werden. . Die Baumaßnahme wird zu großen Teilen finanziert mit Mitteln des Bundes und des Freistaat Bayern sowie eventuell Fördermitteln der EU (EFRE). Die Anforderungen für öffentlicher Auftraggeber sind bei der Projektabwicklung zu beachten. Das Projekt wurde vom BMWK als Pilotprojekt für zukunftsfähige Energiekonzepte für überbetriebliche Bildungsstätten ausgewählt. In dem Zusammenhang soll die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sowohl bei der Errichtung als auch im Betrieb betrachtet werden. . Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen bei grob 66 Mio. EUR brutto (KG 200-700) zum Zeitpunkt der Kostenschätzung. Eine Mehrkostenfinanzierung findet nicht statt, sodass die im Rahmen der Kostenberechnung festgelegten Kosten zwingend einzuhalten sind. . Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen die Projektsteuerungsleistungen der Leistungsstufen 3 bis 5 (Ausführungsvorbereitung, Objektüberwachung sowie Projektabschluss) des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß Projektsteuerungsvertrag HAV-KOM, konkretisiert durch die zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ZVB-PS) zum Projektsteuerungsvertrag vergeben werden. Zu berücksichtigen ist hierbei auch die Einarbeitung in das Projekt. Die Leistungen bezüglich der zuwendungsrechtlichen Belange (RZ-Bau, VHB Bayern, Zuarbeit Baubuchführung, Mittelabruf, Zuarbeit Budgetplanung usw.) sowie die Verwendungsnachweisführung/-prüfung sind mit den Grundleistungen nach dem Leistungsbild der ZVB-PS abgedeckt. Ebenfalls Inhalt dieser Leistung ist die Mitwirkung bei der Prüfung des Verwendungsnachweises bis zum Schlussbescheid. Auch für diese Leistungen steht der Projektsteuerer im Rahmen seiner Beauftragung zur Verfügung.
Die Handwerkskammer will in die handwerkliche Bildung in Landshut investieren und beabsichtigt große Teile des Bildungszentrums Landshut neu zu errichten. . Der Bildungsbetrieb ist während der Bauphase aufrechtzuerhalten, weshalb die Bestandsgebäude Gebäude A und B vorweg nicht abgebrochen werden können. Das Projekt soll in 2 Bauabschnitten errichtet werden und der Bildungsbetrieb wird in den Bestandsgebäuden mit möglichst wenig Ausfällen und Störungen weitergeführt werden. Im Nachgang sind die Gebäude abzubrechen., was ebenfalls vom Projektsteuerer zu begleiten ist. . Die Gebäude D (Werkstätten für die Landmaschinenmechaniker) und Gebäude E (Werkstätten für die Bauberufe) sind Bestandsgebäude und nicht Inhalt der Baumaßnahme. Diese Gebäude bleiben unangetastet. . Die Grundstücksgröße für die Flurnummern 1262/4, 1262/5 und 1262/6 beträgt ca. 20.000 qm, die Bruttogeschossfläche beträgt ca. 9.800 m², der Bruttorauminhalt ca. 44.000 m³ und die Nutzfläche beträgt ca. 5.450 m². Die Entwurfsplanung wird voraussichtlich bis zur Auftragserteilung abgeschlossen sein und der Z-Bauantrag wird bis dahin ebenfalls voraussichtlich bereits gestellt sein. Planungsunterlagen können derzeit jedoch noch nicht zur Verfügung gestellt werden, da noch keine Freigabe der Zuwendungsgeber vorliegt. . In den neuen Gebäuden sollen Werkstätten für Kraftfahrzeug-, Elektro-, Metall-, Schweiß- und Orthopädietechnik untergebracht werden. Zudem beinhaltet das Raumprogramm Lehrsäle, eine Kantine mit Küche und Räumlichkeiten für die Verwaltung. Das genehmigte Raumprogramm liegt bei. Mit den Ausschreibungen soll im Sommer 2024 begonnen werden. Der geplante Baubeginn für den ersten Bauabschnitt ist März 2025, die Inbetriebnahme dieses Bauabschnitts soll im September 2026 erfolgen, danach der Bestand Haus A abgebrochen werden. Mit dem 2. Bauabschnitt soll im Dezember 2026 begonnen werden, die Inbetriebnahme des zweiten Bauabschnitts ist für Mai 2028 vorgesehen. Im Anschluss hieran findet der Abbruch des Bestandsgebäudes Haus B statt und die Freianlagenerstellung. . Die beteiligten (Fach-)Planer sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen. . Die vorhandene Entwurfsplanung ist gemäß Zuwendungsbescheiden umzusetzen. Die Handwerkskammer hat für die Handwerkswirtschaft einen Bildungsauftrag zu erfüllen und ist ein wichtiger Teil des Bildungscampus der Stadt Landshut. Auch sind die ökologischen und ökonomischen Aspekte umfassend zu berücksichtigen. Besonderer Wert ist auf Nachhaltigkeit zu legen, wobei auch die Folgekosten im Blick behalten werden müssen. Auch die Bewirtschaftungs- sowie Betriebskosten müssen beachtet werden. . Die Baumaßnahme wird zu großen Teilen finanziert mit Mitteln des Bundes und des Freistaat Bayern sowie eventuell Fördermitteln der EU (EFRE). Die Anforderungen für öffentlicher Auftraggeber sind bei der Projektabwicklung zu beachten. Das Projekt wurde vom BMWK als Pilotprojekt für zukunftsfähige Energiekonzepte für überbetriebliche Bildungsstätten ausgewählt. In dem Zusammenhang soll die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sowohl bei der Errichtung als auch im Betrieb betrachtet werden. . Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen bei grob 66 Mio. EUR brutto (KG 200-700) zum Zeitpunkt der Kostenschätzung. Eine Mehrkostenfinanzierung findet nicht statt, sodass die im Rahmen der Kostenberechnung festgelegten Kosten zwingend einzuhalten sind. . Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen die Projektsteuerungsleistungen der Leistungsstufen 3 bis 5 (Ausführungsvorbereitung, Objektüberwachung sowie Projektabschluss) des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß Projektsteuerungsvertrag HAV-KOM, konkretisiert durch die zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ZVB-PS) zum Projektsteuerungsvertrag vergeben werden. Zu berücksichtigen ist hierbei auch die Einarbeitung in das Projekt. Die Leistungen bezüglich der zuwendungsrechtlichen Belange (RZ-Bau, VHB Bayern, Zuarbeit Baubuchführung, Mittelabruf, Zuarbeit Budgetplanung usw.) sowie die Verwendungsnachweisführung/-prüfung sind mit den Grundleistungen nach dem Leistungsbild der ZVB-PS abgedeckt. Ebenfalls Inhalt dieser Leistung ist die Mitwirkung bei der Prüfung des Verwendungsnachweises bis zum Schlussbescheid. Auch für diese Leistungen steht der Projektsteuerer im Rahmen seiner Beauftragung zur Verfügung.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:freelance#
Frühjahr 2025: Baubeginn September 2026: Bauabschnitt I Inbetriebnahme Mai 2028: Bauabschnitt II Inbetriebnahme ....”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:freelance#
Frühjahr 2025: Baubeginn September 2026: Bauabschnitt I Inbetriebnahme Mai 2028: Bauabschnitt II Inbetriebnahme . Vorgesehener Termin für die Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme ist Mitte 2029. Laufzeit Projektsteuerer: bis Erteilung der Schlussbescheide . Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern nachfolgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: - genehmigtes Raumprogramm Neubau - vorläufige Kostenschätzung gemäß aktuellem Stand des Vorentwurfs - Rahmenterminplan . Die Zuschlagskriterien werden ausschließlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Projektmanagement im Bauwesen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.”
Ort der Leistung: Landshut, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 4
Maximale Anzahl: 4
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: - Nachweis Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: - Nachweis Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz: Eignungskriterium: Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsatz: Eignungskriterium: Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bei Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft . Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben. . Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. . Auswahlkriterium: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bei Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft 50 Punkte: ab 1.000.000 EUR Umsatz / Jahr 40 Punkte: ab 800.000 EUR Umsatz / Jahr 30 Punkte: ab 600.000 EUR Umsatz / Jahr 20 Punkte: ab 400.000 EUR Umsatz / Jahr 10 Punkte: ab 200.000 EUR Umsatz / Jahr
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bürokapazität / Personalstärke: Eignungskriterium: Eigenerklärungen über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bürokapazität / Personalstärke: Eignungskriterium: Eigenerklärungen über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Projektsteuerer/-innnen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung). . Auswahlkriterium: Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre 50 Punkte: ab 5 Projektsteuerer/-innen (in Vollzeit) 30 Punkte: ab 4 Projektsteuerer/-innen (in Vollzeit) 10 Punkte: ab 3 Projektsteuerer/-innen (in Vollzeit)
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen: Eignungskriterium: Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter"...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen: Eignungskriterium: Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen): Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2015 und dem Ablauf der unter 5.1.12 genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: - Auftraggeber - Art der Aufgabenstellung - Art der Durchführung - Erfahrung mit Fördermitteln - Leistungsumfang: erbrachte Leistungen in den Leistungsstufen 3-5 nach HAV-KOM oder AHO im Leistungsbild Projektsteurerung - Größenordnung des Projekts: Projektkosten (KG 200-700) netto . Mindestkriterium: In jedem Kriterium muss mindestens jeweils einmal die Höchstpunktzahl erreicht worden sein (nicht zwingend in einer Referenz und auch in Referenzen möglich, die letztendlich nicht zu den besten drei Referenzen gehören) . Auswahlkriterium: Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen]. . Die drei besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.) . Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung - 20 Punkte: Bildungsgebäude mit Praxisanteil (Werkstätten, Werkräume o.ä.) - 15 Punkte: Bildungsgebäude ohne Praxisanteil - 10 Punkte: sonstiges Gebäude aus dem Bereich Ausbildung/Wissenschaft/Forschung - 5 Punkte: sonstiges öffentliches Gebäude . Kriterium 2: Art der Durchführung - 10 Punkte: Neubau/Erweiterungsbau - 5 Punkte: Sanierung/Umbau . Kriterium 3: Erfahrung mit Fördermitteln - 30 Punkte: Erfahrung mit Fördermitteln aus öffentlicher Hand vorhanden - 10 Punkte: Erfahrung mit sonstigen Fördermitteln vorhanden - 0 Punkte: Keine Erfahrung vorhanden . Kriterium 4: Leistungsumfang - 20 Punkte: Leistungsstufen 3 - 5 nach HAV-KOM oder AHO vollständig erbracht - 10 Punkte: Leistungsstufen 3 - 5 nach HAV-KOM oder AHO erbracht, aber nur jeweils anteilige Leistungen - 5 Punkte: aus Leistungsstufen 3 - 5 nach HAV-KOM oder AHO nur einzelne Leistungen erbracht (Angabe in Textform, welche Leistungen erbracht wurden) . Kriterium 5: Größenordnung - 20 Punkte: Projektkosten (KG 200-700 netto) über 40 Mio. EUR - 10 Punkte: Projektkosten (KG 200-700 netto) zwischen 15 und 40 Mio. EUR - 0 Punkte: Projektkosten (KG 200-700 netto) unter 15 Mio. EUR
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. . Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die" Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYHDN9
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE),...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYHDN9
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. . Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. . Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. . DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN. . Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen. . Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. . Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. . Fragen sind so rechtzeitig zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Aufgrund der Urlaubszeit zwischen 24.12. und 06.01. sind Fragen bis spätestens 19.12.2023 zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung). . Die angegebene Frist zum Versand der Aufforderungen zur Angebotsabgabe ist nicht bindend. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt, sobald die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs abgeschlossen ist. . Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid als Ultima Ratio getroffen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 98153-1277📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 224-706840 (2023-11-20)
Auftragsbekanntmachung (2023-12-01) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen: Eignungskriterium: Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter"...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen: Eignungskriterium: Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen): Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2015 und dem Ablauf der unter 5.1.12 genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: - Auftraggeber - Art der Aufgabenstellung - Art der Durchführung - Erfahrung mit Fördermitteln - Leistungsumfang: erbrachte Leistungen in den Leistungsstufen 3-5 nach HAV-KOM oder AHO im Leistungsbild Projektsteurerung - Größenordnung des Projekts: Projektkosten (KG 200-700) netto . Mindestkriterium: In jedem Kriterium müssen Punkte erreicht worden sein (nicht zwingend in einer Referenz und auch in Referenzen möglich, die letztendlich nicht zu den besten drei Referenzen gehören) . Auswahlkriterium: Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen]. . Die drei besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.) . Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung - 20 Punkte: Bildungsgebäude mit Praxisanteil (Werkstätten, Werkräume o.ä.) - 15 Punkte: Bildungsgebäude ohne Praxisanteil - 10 Punkte: sonstiges Gebäude mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad [Honorarzone III (nach AHO) bzw. Honorarzone II (nach HAV-KOM)] oder höher - 5 Punkte: sonstiges öffentliches Gebäude . Kriterium 2: Art der Durchführung - 10 Punkte: Neubau/Erweiterungsbau - 5 Punkte: Sanierung/Umbau . Kriterium 3: Erfahrung mit Fördermitteln - 30 Punkte: Erfahrung mit Fördermitteln aus öffentlicher Hand vorhanden - 10 Punkte: Erfahrung mit sonstigen Fördermitteln vorhanden - 0 Punkte: Keine Erfahrung vorhanden . Kriterium 4: Leistungsumfang - 20 Punkte: Leistungsstufen 3 - 5 nach HAV-KOM oder AHO vollständig erbracht - 10 Punkte: Leistungsstufen 3 - 5 nach HAV-KOM oder AHO erbracht, aber nur jeweils anteilige Leistungen - 5 Punkte: aus Leistungsstufen 3 - 5 nach HAV-KOM oder AHO nur einzelne Leistungen erbracht (Angabe in Textform, welche Leistungen erbracht wurden) . Kriterium 5: Größenordnung - 20 Punkte: Projektkosten (KG 200-700 netto) über 40 Mio. EUR - 10 Punkte: Projektkosten (KG 200-700 netto) zwischen 15 und 40 Mio. EUR - 0 Punkte: Projektkosten (KG 200-700 netto) unter 15 Mio. EUR
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“Unter 5.1.9 werden beim Kriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" - "Referenzen" folgende Anpassungen vorgenommen: 1. Statt...”
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Unter 5.1.9 werden beim Kriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" - "Referenzen" folgende Anpassungen vorgenommen: 1. Statt "Mindestkriterium: In jedem Kriterium muss mindestens jeweils einmal die Höchstpunktzahl erreicht worden sein (nicht zwingend in einer Referenz und auch in Referenzen möglich, die letztendlich nicht zu den besten drei Referenzen gehören)" muss es heißen "Mindestkriterium: In jedem Kriterium müssen Punkte erreicht worden sein (nicht zwingend in einer Referenz und auch in Referenzen möglich, die letztendlich nicht zu den besten drei Referenzen gehören)" 2. Bei Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung muss es statt "- 10 Punkte: sonstiges Gebäude aus dem Bereich Ausbildung/Wissenschaft/Forschung" heißen "- 10 Punkte: sonstiges Gebäude mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad [Honorarzone III (nach AHO) bzw. Honorarzone II (nach HAV-KOM)] oder höher"
“Die Mindestkriterien bzgl. der Referenzanforderungen wurden angepasst. Es ist hier nicht mehr notwendig, in jedem Kriterium die Höchstpunktzahl zu erhalten,...”
Die Mindestkriterien bzgl. der Referenzanforderungen wurden angepasst. Es ist hier nicht mehr notwendig, in jedem Kriterium die Höchstpunktzahl zu erhalten, sondern überhaupt Punkte je Kriterium sind ausreichend. Auch wurden die Anforderungen in Kriterium 1 für 10 Punkte umformuliert. Die Matrix Stufe 1 wurde aktualisiert, ebenso die Datei "03b_Anlage 4 zum Bewerbungsbogen_Projektdaten Referenzen". Die Anpassungen wurden korrigiert, die Unterlagen in den Vergabeunterlagen ausgetauscht.
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Quelle: OJS 2023/S 233-734509 (2023-12-01)
Auftragsbekanntmachung (2023-12-13) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen: Eignungskriterium: Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter"...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen: Eignungskriterium: Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen): Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2015 und dem Ablauf der unter 5.1.12 genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: - Auftraggeber - Art der Aufgabenstellung - Art der Durchführung - Erfahrung mit Fördermitteln - Leistungsumfang: erbrachte Leistungen in den Leistungsstufen 3-5 nach HAV-KOM oder AHO im Leistungsbild Projektsteurerung - Größenordnung des Projekts: Projektkosten (KG 200-700) netto . Mindestkriterium: In jedem Kriterium müssen Punkte erreicht worden sein (nicht zwingend in einer Referenz und auch in Referenzen möglich, die letztendlich nicht zu den besten drei Referenzen gehören) . Auswahlkriterium: Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2015 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen]. . Die drei besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.) . Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung - 20 Punkte: Gebäude mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad [Honorarzone III (nach AHO) bzw. Honorarzone II (nach HAV-KOM)] oder höher - 10 Punkte: Gebäude mit geringeren Anforderungen . Kriterium 2: Art der Durchführung - 10 Punkte: Neubau/Erweiterungsbau - 5 Punkte: Sanierung/Umbau . Kriterium 3: Erfahrung mit Fördermitteln - 30 Punkte: Erfahrung mit Fördermitteln aus öffentlicher Hand vorhanden - 10 Punkte: Erfahrung mit sonstigen Fördermitteln vorhanden - 0 Punkte: Keine Erfahrung vorhanden . Kriterium 4: Leistungsumfang - 20 Punkte: Leistungsstufen 3 - 5 nach HAV-KOM oder AHO vollständig erbracht - 10 Punkte: Leistungsstufen 3 - 5 nach HAV-KOM oder AHO erbracht, aber nur jeweils anteilige Leistungen - 5 Punkte: aus Leistungsstufen 3 - 5 nach HAV-KOM oder AHO nur einzelne Leistungen erbracht (Angabe in Textform, welche Leistungen erbracht wurden) . Kriterium 5: Größenordnung - 20 Punkte: Projektkosten (KG 200-700 netto) über 40 Mio. EUR - 10 Punkte: Projektkosten (KG 200-700 netto) zwischen 15 und 40 Mio. EUR - 0 Punkte: Projektkosten (KG 200-700 netto) unter 15 Mio. EUR
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“Unter 5.1.9 werden beim Kriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" - "Referenzen" folgende Anpassungen vorgenommen: Statt "Kriterium 1: Art...”
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Unter 5.1.9 werden beim Kriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" - "Referenzen" folgende Anpassungen vorgenommen: Statt "Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung - 20 Punkte: Bildungsgebäude mit Praxisanteil (Werkstätten, Werkräume o.ä.) - 15 Punkte: Bildungsgebäude ohne Praxisanteil - 10 Punkte: sonstiges Gebäude mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad [Honorarzone III (nach AHO) bzw. Honorarzone II (nach HAV-KOM)] oder höher - 5 Punkte: sonstiges öffentliches Gebäude" muss es heißen "Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung - 20 Punkte: Gebäude mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad [Honorarzone III (nach AHO) bzw. Honorarzone II (nach HAV-KOM)] oder höher - 10 Punkte: Gebäude mit geringeren Anforderungen" Die bereits erfolgte Berichtigung (Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00734509-2023) ist weiterhin zu beachten.
“Das Auswahlkriterium 1 wurde angepasst. Es wird hier nicht mehr auf die einschlägige Nutzung abgestellt, sondern ausschließlich auf einen vergleichbaren...”
Das Auswahlkriterium 1 wurde angepasst. Es wird hier nicht mehr auf die einschlägige Nutzung abgestellt, sondern ausschließlich auf einen vergleichbaren Schwierigkeitsgrad des Projektes. Die Matrix Stufe 1 wurde aktualisiert, ebenso die Datei "03b_Anlage 4 zum Bewerbungsbogen_Projektdaten Referenzen".
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Quelle: OJS 2023/S 241-757704 (2023-12-13)