Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes nach Maßgabe der Richtlinie BayGibitR in den Erschließungsgebieten der Gemeinde Bibertal a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Vergabeverordnung -VgV) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR BayGibitR {Auswahl des Netzbetreibers im Wirtschaftlichkeitslückenmodell} (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Netzbetreiber in diesem Sinne sind die bei der Bundesnetzagentur als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 27 Telekommunikationsgesetz registrierten Unternehmen (link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/meldepflicht-node.html). Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durch-zuführen. Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. II.2.5 {Zuschlagskriterien} genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. b) Interkommunale Zusammenarbeit Nein (trifft nicht zu) c) Zuschlag Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Verhandlungsverfahrens der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen NGA-Netzes für das hierfür feststehende Erschließungsgebiet gemäß beigefügter Adressliste. Die vorgesehene Auswahlentscheidung wird zunächst auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de veröffentlicht. Der ausgewählte Bewerber erhält eine Vorabinformation über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. Die Zuschlagserteilung wird erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid durch die zuständige Bezirksregierung erlassen wurde, und im Falle der Vorlage des Kooperationsvertrages zwischen Gemeinde und Netzbetreiber an die Bundesnetzagentur deren Stellungnahme erfolgt bzw. die Frist zur Stellungnahme verstrichen ist
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-11.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: TNW_Heldenstein_BayGibitR_WiLüM
Kurze Beschreibung:
“Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes nach Maßgabe der Richtlinie BayGibitR in den Erschließungsgebieten der Gemeinde Bibertal a)...”
Kurze Beschreibung
Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes nach Maßgabe der Richtlinie BayGibitR in den Erschließungsgebieten der Gemeinde Bibertal a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Vergabeverordnung -VgV) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR BayGibitR {Auswahl des Netzbetreibers im Wirtschaftlichkeitslückenmodell} (abrufbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Netzbetreiber in diesem Sinne sind die bei der Bundesnetzagentur als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 27 Telekommunikationsgesetz registrierten Unternehmen (link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/meldepflicht-node.html). Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durch-zuführen. Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. II.2.5 {Zuschlagskriterien} genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. b) Interkommunale Zusammenarbeit Nein (trifft nicht zu) c) Zuschlag Der Netzbetreiber, dem nach Abschluss dieses Verhandlungsverfahrens der Zuschlag erteilt wird, erhält eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau und Betrieb eines gigabitfähigen NGA-Netzes für das hierfür feststehende Erschließungsgebiet gemäß beigefügter Adressliste. Die vorgesehene Auswahlentscheidung wird zunächst auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de veröffentlicht. Der ausgewählte Bewerber erhält eine Vorabinformation über die beabsichtigte Zuschlagserteilung. Die Zuschlagserteilung wird erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid durch die zuständige Bezirksregierung erlassen wurde, und im Falle der Vorlage des Kooperationsvertrages zwischen Gemeinde und Netzbetreiber an die Bundesnetzagentur deren Stellungnahme erfolgt bzw. die Frist zur Stellungnahme verstrichen ist
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Produkte/Dienstleistungen: Fernmeldedienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5871720.81 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“a) Umfang und Ort der Leistung Für die zu realisierenden Breitbandanschlüsse eines jeden Loses werden folgende Leistungsanforderungen gestellt: Nach dem...”
Beschreibung der Beschaffung
a) Umfang und Ort der Leistung Für die zu realisierenden Breitbandanschlüsse eines jeden Loses werden folgende Leistungsanforderungen gestellt: Nach dem Auf- bzw. Ausbau müssen für die zu realisierenden Anschlüsse gemäß beigefügter Adressliste Produkte buchbar sein, die folgende Übertragungsraten zuverlässig zur Verfügung stellen: - Übertragungsraten von mindestens 1 Gibt/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse ("Zielbandbreite Gewerbe") und - Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse ("Zielbandbreite privat"). Soweit der Bieter den Ausbau und Betrieb des ultraschnellen NGA-Netzes in FTTB/FTTH-Struktur oder vergleichbar anbietet, hat das Angebot den Netzausbau und -betrieb 1 bis einschließlich Netzabschlusseinheit (Hausanschluss und Anschlusseinrichtung) jeder ausgeschriebenen Adresse zu beinhalten (Anschlussart "Gebäudeanschluss"). Für noch nicht bebaute Grundstücke ist das ultraschnelle NGA-Netz bis einschließlich Grundstücksgrenze zu berücksichtigen. 0 bis Grundstücksgrenze jeder ausgeschriebenen Adresse zu beinhalten (Anschlussart "Grundstücksanschluss"). Der Zuschlagsempfänger hat alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. b) Vorhandene Infrastruktur sowie geplante Eigenleistungen im Erschließungsgebiet gemäß Nr. 7.7 BayGibitR Siehe ausführliche Angaben in der Konzessionsbekanntmachung (Teilnahmeunterlagen) c) Im vorläufigen Erschließungsgebiet sind folgende nutzbare Infrastrukturen bekannt: Siehe ausführliche Angaben in der Konzessionsbekanntmachung (Teilnahmeunterlagen) d) Folgende Tiefbaumaßnahmen sind geplant und bei Ausbaumaßnahmen so weit wie möglich zu berücksichtigen: Keine (trifft nicht zu) e) Die Gemeinde beabsichtigt außerdem, folgende Eigenleistungen zu erbringen: Keine (trifft nicht zu) f) Mindestinhalte der Angebote Siehe ausführliche Angaben in der Konzessionsbekanntmachung (Teilnahmeunterlagen) g) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene: Siehe ausführliche Angaben in der Konzessionsbekanntmachung (Teilnahmeunterlagen) h) Vorgaben des Mindestinhalts für den Kooperationsvertrag Siehe ausführliche Angaben in der Konzessionsbekanntmachung (Teilnahmeunterlagen)
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Ort der Leistung: Mühldorf a. Inn🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technisches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Servicekonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Spätester Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Kostenkriterium (Name): Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Kostenkriterium (Gewichtung): 50.0
Kostenkriterium (Name): Endkundenpreise
Kostenkriterium (Gewichtung): 20.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-22 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignungskriterien gemäß Bekanntmachungsunterlagen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Siehe Regelungen des Muster-Zuwendungsvertrags §8 "Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung" in Verbindung mit Anlage 3 im Vertrag.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe durch die Bewilligungsbehörden...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe durch die Bewilligungsbehörden des Bundes, sowie eines antragsgemäßen Kofinanzierungsbescheides durch die Bewilligungsbehörde des kofinanzierenden Bundeslandes. Im Übrigen siehe Ausführungen in Ziffern II.1.4, II.2.4 und VI.3 der beigefügten Bekanntmachung.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YV8HHY3
Siehe weitere Bekanntmachungsunterlagen.” Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176-2411📞
Fax: +49 89 2176-2847 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176-2411📞
Fax: +49 89 2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 239-752354 (2023-12-11)