Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sind insgesamt max. 400 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
.
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Freianlagen
50 Punkte: ab 200.000 EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab 150.000 EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab 100.000 EUR Umsatz / Jahr
.
2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
.
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
.
50 Punkte: ab 3 (Landschafts-) Architekten / Ingenieuren
30 Punkte: ab 2 (Landschafts-) Architekten / Ingenieuren
10 Punkte: ab 1 (Landschafts-) Architekten / Ingenieuren
.
2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Freianlagen mit Verkehrswegebauarbeiten mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone III, insbesondere Schul- und Pausenhöfe mit Spiel - und Bewegungsangeboten, Spielplätze, Spielwiesen, kombinierte Spielplätze
.
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
.
Die drei besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
.
Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung
- 30 Punkte: Freianlagenplanung für Schul- und Pausenhöfe mit Spiel- und Bewegungsangeboten
- 20 Punkte: Freianlagenplanung mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone IV
- 10 Punkte: Freianlagenplanung mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone III
.
Kriterium 2: Erfahrung mit Fördermitteln
- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
.
Kriterium 3: Erfahrung mit der Planung von Parkplätzen, Stellplätzen
- 20 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 10 Punkte: allgemeine Erfahrung im Rahmen der Verkehrswegeplanung
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
.
Kriterium 4: Leistungsumfang
- 20 Punkte: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 4 - 8 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 4 - 8 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen erbracht
.
Kriterium 5: Größenordnung
- 20 Punkte Projektkosten (KG 500 netto) über 1,5 Mio. EUR
- 10 Punkte: Projektkosten (KG 500 netto) zwischen 1, 0 und 1,5 Mio. EUR
- 5 Punkte: Projektkosten (KW 500 netto) unter 1,0 Mio. EUR
.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.