Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den nachstehenden Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 26.04.2021 (nachfolgend "Gigabitrichtlinie des Bundes") inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen (zum Download bereitgestellt im Downloadbereich des Projektträgers https://gigabit-projekttraeger.de/downloads/. Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabitrichtlinie des Bundes. Aus diesem Grund soll dort ein flächendeckendes Gigabit-Netz (Netz mit einer Mindestbandbreite von 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden. Der Auftraggeber hat bereits einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten, der Bescheid über die abschließende Höhe der Zuwendung steht jedoch noch aus und setzt den erfolgreichen Abschluss (gesicherter Netzbetrieb) des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens sowie die Einreichung aller erforderlichen Unterlagen für die Konkretisierung des Zuwendungsbescheides in abschließender Höhe voraus. Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument: a) Barrierefreier Zugang weiterer Unterlagen zum Verhandlungsverfahren b) Fragen zu Unklarheiten c) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren d) Inhaltliche Anforderungen an das Angebot
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-29.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: TNW_Rott_Gb-RL-DE_WiLüM
Kurze Beschreibung:
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den nachstehenden Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 26.04.2021 (nachfolgend "Gigabitrichtlinie des Bundes") inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen (zum Download bereitgestellt im Downloadbereich des Projektträgers https://gigabit-projekttraeger.de/downloads/. Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabitrichtlinie des Bundes. Aus diesem Grund soll dort ein flächendeckendes Gigabit-Netz (Netz mit einer Mindestbandbreite von 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden. Der Auftraggeber hat bereits einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten, der Bescheid über die abschließende Höhe der Zuwendung steht jedoch noch aus und setzt den erfolgreichen Abschluss (gesicherter Netzbetrieb) des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens sowie die Einreichung aller erforderlichen Unterlagen für die Konkretisierung des Zuwendungsbescheides in abschließender Höhe voraus. Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument: a) Barrierefreier Zugang weiterer Unterlagen zum Verhandlungsverfahren b) Fragen zu Unklarheiten c) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren d) Inhaltliche Anforderungen an das Angebot
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den nachstehenden Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 26.04.2021 (nachfolgend "Gigabitrichtlinie des Bundes") inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen (zum Download bereitgestellt im Downloadbereich des Projektträgers https://gigabit-projekttraeger.de/downloads/. Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabitrichtlinie des Bundes. Aus diesem Grund soll dort ein flächendeckendes Gigabit-Netz (Netz mit einer Mindestbandbreite von 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden. Der Auftraggeber hat bereits einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten, der Bescheid über die abschließende Höhe der Zuwendung steht jedoch noch aus und setzt den erfolgreichen Abschluss (gesicherter Netzbetrieb) des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens sowie die Einreichung aller erforderlichen Unterlagen für die Konkretisierung des Zuwendungsbescheides in abschließender Höhe voraus. Nähere Angaben zu nachfolgenden Punkten ergeben sich aus dem separat angefügten Bekanntmachungsdokument: a) Barrierefreier Zugang weiterer Unterlagen zum Verhandlungsverfahren b) Fragen zu Unklarheiten c) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren d) Inhaltliche Anforderungen an das Angebot
Produkte/Dienstleistungen: Fernmeldedienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 322482.43 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: #1
Beschreibung der Beschaffung:
Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabitrichtlinie des Bundes. Aus diesem Grund soll dort ein flächendeckendes Gigabit-Netz (Netz mit einer Mindestbandbreite von 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden.
Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabitrichtlinie des Bundes. Aus diesem Grund soll dort ein flächendeckendes Gigabit-Netz (Netz mit einer Mindestbandbreite von 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfüllungsort sind die förderfähigen Adressen gem. Adressliste Anlage 3.
Postanschrift: Gemeinde Rott
Weilheimer Str. 16
Postleitzahl: 86935
Stadt: Rott
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Landsberg am Lech
🏙️ Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Höhe des Zuschusses
Kostenkriterium (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technisches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Spätester Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Preis (Gewichtung): 10.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-31 16:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
§ 56 Abs. 2, 3 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
§ 56 Abs. 2, 3 VgV: (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Es werden nur Teilnehmer zugelassen, welche die nachfolgend aufgeführten Nachweise erbringen und dem Teilnahmeantrag beifügen: a) Eigenerklärung, dass der Bewerber alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsnetzen beziehen, einhält. b) Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat. c) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird. d) Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält. e) Erklärung, dass der Bewerber eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sachschäden abgeschlossen hat oder im Fall der Auftragserteilung abschließen wird. f) Eigenerklärung, dass die in § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden. g) Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber. h) Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- und Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen. i) Nachweis der Meldung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur über die Erbringung von Telekommunikationsdiensten an die Öffentlichkeit gem. § 5 TKG.
Es werden nur Teilnehmer zugelassen, welche die nachfolgend aufgeführten Nachweise erbringen und dem Teilnahmeantrag beifügen: a) Eigenerklärung, dass der Bewerber alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsnetzen beziehen, einhält. b) Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat. c) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird. d) Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält. e) Erklärung, dass der Bewerber eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sachschäden abgeschlossen hat oder im Fall der Auftragserteilung abschließen wird. f) Eigenerklärung, dass die in § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden. g) Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber. h) Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- und Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen. i) Nachweis der Meldung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur über die Erbringung von Telekommunikationsdiensten an die Öffentlichkeit gem. § 5 TKG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Nachfolgende Mindeststandards werden gefordert, sowie nachfolgen genannte Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen: Jahresabschlüsse oder Bilanzen des Bewerbers jeweils über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des sich bewerbenden Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit dem Konzessionsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Jahre vor (§ 45 Abs. 4 Nr.4 VgV).
Nachfolgende Mindeststandards werden gefordert, sowie nachfolgen genannte Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen: Jahresabschlüsse oder Bilanzen des Bewerbers jeweils über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des sich bewerbenden Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit dem Konzessionsgegenstand oder Teilen davon vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Jahre vor (§ 45 Abs. 4 Nr.4 VgV).
Technische und berufliche Fähigkeiten
Nachfolgende Mindeststandards werden gefordert, sowie nachfolgend genannte Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen: Angabe von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Bewerbungsfrist über die Ausführung von (a) Planung und Ausbau sowie (b) Betrieb eines Gigabitnetzes, die mit der zu vergebenden Konzession vergleichbar sind, mit Angabe des jeweiligen Auftragswertes. Die Mindestanzahl der Referenzen muss für den Leistungsteil (a) Planung und Ausbau sowie (b) Betrieb eines Gigabit-Netzes, mit welchem, zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch je Endnutzer bereitgestellt werden und die Anzahl der ausgeschriebenen Adressen erreichen.
Nachfolgende Mindeststandards werden gefordert, sowie nachfolgend genannte Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um deren Einhaltung zu überprüfen: Angabe von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren vor Ende der Bewerbungsfrist über die Ausführung von (a) Planung und Ausbau sowie (b) Betrieb eines Gigabitnetzes, die mit der zu vergebenden Konzession vergleichbar sind, mit Angabe des jeweiligen Auftragswertes. Die Mindestanzahl der Referenzen muss für den Leistungsteil (a) Planung und Ausbau sowie (b) Betrieb eines Gigabit-Netzes, mit welchem, zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch je Endnutzer bereitgestellt werden und die Anzahl der ausgeschriebenen Adressen erreichen.
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Siehe Regelungen des Muster-Zuwendungsvertrags §8 "Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung" in Verbindung mit Anlage 3 im Vertrag.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe durch die Bewilligungsbehörden des Bundes, sowie eines antragsgemäßen Kofinanzierungsbescheides durch die Bewilligungsbehörde des kofinanzierenden Bundeslandes. Im Übrigen siehe Ausführungen in Ziffern II.1.4, II.2.4 und VI.3 der beigefügten Bekanntmachung.
Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe durch die Bewilligungsbehörden des Bundes, sowie eines antragsgemäßen Kofinanzierungsbescheides durch die Bewilligungsbehörde des kofinanzierenden Bundeslandes. Im Übrigen siehe Ausführungen in Ziffern II.1.4, II.2.4 und VI.3 der beigefügten Bekanntmachung.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YV8H5HX
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf § 160 GWB verwiesen Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 001-001658 (2023-12-29)