Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau des Studierendenwohnheimes in Hof
Das Studentenwerk Oberfranken beabsichtigt, auf dem Areal der Schützenstraße in Hof einen Neubau für ein Studierendenwohnheim zu errichten. Dieses Studierendenwohnheim muss mindestens 100 und maximal 120 Einzel-Apartments für Studierende aufweisen und Außenstellplätze in ausreichender Zahl (Stellplatz-Schlüssel: Mindestens 1/5 + 1/5 * 0,1; maximal 1/5 + 1/5 * 0,2). Das Studentenwerk Oberfranken beabsichtigt, die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für das Studierendenwohnheim an einen Totalunternehmer zu vergeben. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau des Studierendenwohnheimes in Hof. Der Baupreis pro Wohneinheit inklusive Außenanlagen und inklusive der anteiligen Grundstückserwerbskosten darf 126.000,- EUR (brutto) nicht überschreiten (im Folgenden zusammengefasst nur "Wohneinheit"). Der Baupreis pro Außenstellplatz inklusive der anteiligen Grundstückserwerbskosten darf 4.500,- (brutto) nicht überschreiten (im Folgenden zusammengefasst nur "Außenstellplatz"). Achtung: Es handelt sich um einen steuerfreien Erwerb eines Grundstücks mit Gebäude. Der anzuwendende Umsatzsteuerparagraph ist § 4 Nr. 9a UStG. Dieser besagt: Von der Umsatzsteuer befreit sind die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen. Ziel der Totalunternehmerleistungen ist die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) und Übereignung des Studierendenwohnheims mit mindestens 100 und maximal 120 Einzel-Apartments mit einer Größe von 20 m² bis maximal 21 m² mit den baurechtlich erforderlichen oberirdischen Stellplätzen für Studierende in Hof auf dem Grundstück des Auftragnehmers oder eines Dritten inklusive eines Antrags auf Eintragung einer Vormerkung über den Erwerb eines für das Vorhaben geeigneten Grundstücks innerhalb von acht (8) Wochen nach der Erteilung des Zuschlags an das Studentenwerk Oberfranken sowie der späteren Übereignung spätestens zum Zeit-punkt der Abnahme. Es sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragenden Unterauftragnehmern zu erbringen. Dies umfasst alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog HOAI 2021 (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise Planungsleistungen der Objektplanung, der Freiflächen- und Infrastrukturplanung, der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und variantenabhängigen Anforderungen. Es wird hierfür Bezug genommen auf die fördermittelrechtlichen Anforderungen an Studierendenwohnheime des Studentenwerks Oberfranken gemäß der Anlage [807], die vom Auftragnehmer zwingend zu beachten sind. Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten und einzuhalten. Alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Der Auftragnehmer hat nach der Erteilung des Zuschlags einen Planungswettbewerb in Form eines Einladungswettbewerbs durchzuführen in Anlehnung an §§ 69 ff. VgV für die Errichtung des gesamten Wohnheims inklusive der Planung der Freianlagen, mit folgenden Kriterien - Wirtschaftlichkeit; - Ästhetik des Gebäudekomplexes inkl. Fassade und Freianlagen; - Attraktivität der Gestaltung der Zimmer; bei gleicher Gewichtung. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme müssen vor dem 31.08.2026 erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-04.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau des Studierendenwohnheimes in Hof
Kurze Beschreibung:
“Das Studentenwerk Oberfranken beabsichtigt, auf dem Areal der Schützenstraße in Hof einen Neubau für ein Studierendenwohnheim zu errichten. Dieses...”
Kurze Beschreibung
Das Studentenwerk Oberfranken beabsichtigt, auf dem Areal der Schützenstraße in Hof einen Neubau für ein Studierendenwohnheim zu errichten. Dieses Studierendenwohnheim muss mindestens 100 und maximal 120 Einzel-Apartments für Studierende aufweisen und Außenstellplätze in ausreichender Zahl (Stellplatz-Schlüssel: Mindestens 1/5 + 1/5 * 0,1; maximal 1/5 + 1/5 * 0,2). Das Studentenwerk Oberfranken beabsichtigt, die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für das Studierendenwohnheim an einen Totalunternehmer zu vergeben. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau des Studierendenwohnheimes in Hof. Der Baupreis pro Wohneinheit inklusive Außenanlagen und inklusive der anteiligen Grundstückserwerbskosten darf 126.000,- EUR (brutto) nicht überschreiten (im Folgenden zusammengefasst nur "Wohneinheit"). Der Baupreis pro Außenstellplatz inklusive der anteiligen Grundstückserwerbskosten darf 4.500,- (brutto) nicht überschreiten (im Folgenden zusammengefasst nur "Außenstellplatz"). Achtung: Es handelt sich um einen steuerfreien Erwerb eines Grundstücks mit Gebäude. Der anzuwendende Umsatzsteuerparagraph ist § 4 Nr. 9a UStG. Dieser besagt: Von der Umsatzsteuer befreit sind die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen. Ziel der Totalunternehmerleistungen ist die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) und Übereignung des Studierendenwohnheims mit mindestens 100 und maximal 120 Einzel-Apartments mit einer Größe von 20 m² bis maximal 21 m² mit den baurechtlich erforderlichen oberirdischen Stellplätzen für Studierende in Hof auf dem Grundstück des Auftragnehmers oder eines Dritten inklusive eines Antrags auf Eintragung einer Vormerkung über den Erwerb eines für das Vorhaben geeigneten Grundstücks innerhalb von acht (8) Wochen nach der Erteilung des Zuschlags an das Studentenwerk Oberfranken sowie der späteren Übereignung spätestens zum Zeit-punkt der Abnahme. Es sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragenden Unterauftragnehmern zu erbringen. Dies umfasst alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog HOAI 2021 (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise Planungsleistungen der Objektplanung, der Freiflächen- und Infrastrukturplanung, der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und variantenabhängigen Anforderungen. Es wird hierfür Bezug genommen auf die fördermittelrechtlichen Anforderungen an Studierendenwohnheime des Studentenwerks Oberfranken gemäß der Anlage [807], die vom Auftragnehmer zwingend zu beachten sind. Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten und einzuhalten. Alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Der Auftragnehmer hat nach der Erteilung des Zuschlags einen Planungswettbewerb in Form eines Einladungswettbewerbs durchzuführen in Anlehnung an §§ 69 ff. VgV für die Errichtung des gesamten Wohnheims inklusive der Planung der Freianlagen, mit folgenden Kriterien - Wirtschaftlichkeit; - Ästhetik des Gebäudekomplexes inkl. Fassade und Freianlagen; - Attraktivität der Gestaltung der Zimmer; bei gleicher Gewichtung. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme müssen vor dem 31.08.2026 erfolgen.
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Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Studentenwerk Oberfranken beabsichtigt, auf dem Areal der Schützenstraße in Hof einen Neubau für ein Studierendenwohnheim zu errichten. Dieses...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Studentenwerk Oberfranken beabsichtigt, auf dem Areal der Schützenstraße in Hof einen Neubau für ein Studierendenwohnheim zu errichten. Dieses Studierendenwohnheim muss mindestens 100 und maximal 120 Einzel-Apartments für Studierende aufweisen und Außenstellplätze in ausreichender Zahl (Stellplatz-Schlüssel: Mindestens 1/5 + 1/5 * 0,1; maximal 1/5 + 1/5 * 0,2). Das Studentenwerk Oberfranken beabsichtigt, die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für das Studierendenwohnheim an einen Totalunternehmer zu vergeben. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau des Studierendenwohnheimes in Hof. Der Baupreis pro Wohneinheit inklusive Außenanlagen und inklusive der anteiligen Grundstückserwerbskosten darf 126.000,- EUR (brutto) nicht überschreiten (im Folgenden zusammengefasst nur "Wohneinheit"). Der Baupreis pro Außenstellplatz inklusive der anteiligen Grundstückserwerbskosten darf 4.500,- (brutto) nicht überschreiten (im Folgenden zusammengefasst nur "Außenstellplatz"). Achtung: Es handelt sich um einen steuerfreien Erwerb eines Grundstücks mit Gebäude. Der anzuwendende Umsatzsteuerparagraph ist § 4 Nr. 9a UStG. Dieser besagt: Von der Umsatzsteuer befreit sind die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen. Ziel der Totalunternehmerleistungen ist die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) und Übereignung des Studierendenwohnheims mit mindestens 100 und maximal 120 Einzel-Apartments mit einer Größe von 20 m² bis maximal 21 m² mit den baurechtlich erforderlichen oberirdischen Stellplätzen für Studierende in Hof auf dem Grundstück des Auftragnehmers oder eines Dritten inklusive eines Antrags auf Eintragung einer Vormerkung über den Erwerb eines für das Vorhaben geeigneten Grundstücks innerhalb von acht (8) Wochen nach der Erteilung des Zuschlags an das Studentenwerk Oberfranken sowie der späteren Übereignung spätestens zum Zeit-punkt der Abnahme. Es sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragenden Unterauftragnehmern zu erbringen. Dies umfasst alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog HOAI 2021 (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise Planungsleistungen der Objektplanung, der Freiflächen- und Infrastrukturplanung, der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und variantenabhängigen Anforderungen. Es wird hierfür Bezug genommen auf die fördermittelrechtlichen Anforderungen an Studierendenwohnheime des Studentenwerks Oberfranken gemäß der Anlage [807], die vom Auftragnehmer zwingend zu beachten sind. Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten und einzuhalten. Alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Der Auftragnehmer hat nach der Erteilung des Zuschlags einen Planungswettbewerb in Form eines Einladungswettbewerbs durchzuführen in Anlehnung an §§ 69 ff. VgV für die Errichtung des gesamten Wohnheims inklusive der Planung der Freianlagen, mit folgenden Kriterien - Wirtschaftlichkeit; - Ästhetik des Gebäudekomplexes inkl. Fassade und Freianlagen; - Attraktivität der Gestaltung der Zimmer; bei gleicher Gewichtung. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme müssen vor dem 31.08.2026 erfolgen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Studentenwohnheime📦
Ort der Leistung: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01 📅
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Auf der Vergabeplattform (DTVP)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bewerber- / Bietergemeinschaften: Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bewerber- / Bietergemeinschaften: Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren mit ihrem Angebot) ausgefüllt einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausschlussgründe: 1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausschlussgründe: 1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). 2 Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass der interessierte Wirtschaftsteilnehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). 3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen (bei einem offenen Verfahren der Bieter mit dem Angebot).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz des Unternehmens: Eigenerklärung, aus der der Umsatz (netto) des Unternehmens der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsatz des Unternehmens: Eigenerklärung, aus der der Umsatz (netto) des Unternehmens der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) ersichtlich ist (Angabe in Jahren (JJJJ) sowie Angaben in EUR (netto)). Mindestanforderung ist ein Umsatz (netto) des Unternehmens in Höhe von mindestens 20.000.000,- EUR, insgesamt für alle drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre in Summe (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind). Beispiel für einen ausreichenden Umsatz (netto) des Unternehmens, insgesamt für alle drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre: - Geschäftsjahr 2022: 7.500.000,- EUR (netto); - Geschäftsjahr 2021: 7.100.000,- EUR (netto); - Geschäftsjahr 2020: 5.400.000,- EUR (netto). Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den Umsatz (netto) des Unternehmens. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) der jeweilige Umsatz (netto) der Bewerber-/Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Umsatz des Unternehmens" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen (bei einem offenen Verfahren als Bestandteil seines Angebots).
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein des Versicherungsunternehmens) über eine bestehende Berufs- /...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein des Versicherungsunternehmens) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers mit einer Deckungssumme von mindestens a. mit einer Deckungssumme von mindestens - 5.000.000,- EUR für Personenschäden; - 5.000.000,- EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden); b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle eines diese Anforderungen nicht erfüllenden Versicherungsschutzes [oder falls der interessierte Wirtschaftsteilnehmer nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall das Versicherungsunternehmen mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährleistung aufrechterhalten werden. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft einzureichen. Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen (bei einem offenen Verfahren als Bestandteil seines Angebots).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensbezogene Referenzprojekte: Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensbezogene Referenzprojekte: Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen (Planungs- und Bauleistungen für ein Gebäude) einzureichen in Form einer Liste mit folgenden Angaben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung (Planungs- und Bauleistungen für ein Gebäude) unter Angabe zu den ausgeführten Planungsleistungen und den ausgeführten Bauleistungen; - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Auftragswert (vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto)) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen (Planungs- und Bauleistungen für ein Gebäude); - Nutzungsfläche (NUF) (in m²) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts; - Erbringungszeitraum (Baubeginn nicht vor dem 01.01.2013 und vollständige Abnahme spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ)); - öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn mit dem Bau nicht vor dem 01.01.2013 begonnen worden ist und die vollständige Abnahme spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erfolgt ist mit einem Auftragswert (brutto) je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt [mindestens ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt] von mindestens 5.000.000,- EUR (brutto) und einer Nutzungsfläche (NUF) von mindestens 2.800 m². Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als fünf (5) Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. A VOB/A); weil der Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 60 Monate beträgt. Kann ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer nicht mindestens ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das die aufgestellten Anforderungen erfüllt, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen (bei einem offenen Verfahren als Bestandteil seines Angebots). Auswahlkriterien: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) und maximal drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen (Planungs- und Bauleistungen für ein Gebäude) anzugeben. Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen: Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand des Auftragswerts [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen (Planungs- und Bauleistungen für ein Gebäude)] und anhand der Nutzungsfläche (NUF) wie folgt: 1. Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen (Planungs- und Bauleistungen für ein Gebäude)] >= 10 Mio. EUR 5 Punkte >= 9 Mio. EUR < 10 Mio. EUR 4 Punkte >= 8 Mio. EUR < 9 Mio. EUR 3 Punkte >= 7 Mio. EUR < 8 Mio. EUR 2 Punkte >= 6 Mio. EUR < 7 Mio. EUR 1 Punkt >= 5 Mio. EUR < 6 Mio. EUR 0 Punkte < 5 Mio. EUR Kein geeignetes Referenzprojekt 2. Nutzungsfläche (NUF) >= 4.300 m² 5 Punkte >= 4.000 m² < 4.300 m² 4 Punkte >= 3.700 m² < 4.000 m² 3 Punkte >= 3.400 m² < 3.700 m² 2 Punkte >= 3.100 m² < 3.400 m² 1 Punkt >= 2.800 m² < 3.100 m² 0 Punkte < 2.800 m² Kein geeignetes Referenzprojekt Die erzielten Punkte für den Auftragswert und die Nutzungsfläche (NUF) werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 10 Punkte (5 + 5) erzielt werden. Bei maximal drei (3) unternehmensbezogenen Referenzprojekten kann der Bewerber somit maximal 30 Punkte (3 x (5 + 5)) erzielen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignungsleihe: Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungsleihe: Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren in seinem Angebot) Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung / Zusage [Anlage 214 - TNW] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen. Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 6 d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, der sich die Eignung leiht, hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, die nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, die nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat. 2. Der Baupreis pro Wohneinheit inkl. Außenanlagen und inkl. der anteiligen Grundstückserwerbskosten darf 126.000,- EUR (brutto) nicht überschreiten. Der Baupreis pro Außenstellplatz inkl. der anteiligen Grundstückserwerbskosten darf 4.500,- (brutto) nicht überschreiten. 3. Der Bieter/die Bietergemeinschaft (BiGe) hat die Teile des Auftrags, die an Dritte vergeben werden sollen, zu benennen. Hierfür ist die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. 4. Entspr. der VO (EU) 2022/576 dürfen öff. Aufträge und Konzessionen nach dem 9.04.2022 nicht an Personen / Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland i.S.d. Vorschrift aufweisen. Der Bieter/das vertretungsberechtigte Mitglied der BiGe hat die Anlage 327 "Erklärung Bezug Russland" ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AHYW0
1. Unklarheiten Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AHYW0
1. Unklarheiten Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer gegolten hat. 2. Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Totalunternehmervertrag [Anlage 907] geschlossen. 3. Datenschutz 3.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung); - zu Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung; - zu Kommunikationszwecken. Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben. 3.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist - weitergegeben an - das Bundesamt für Justiz zur Einholung von Gewerbezentralregister-Auskünften gemäß § 150a Gewerbeordnung - das Bundeskartellamt für die Abfrage aus dem Wettbewerbsregister - Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen - beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, Rechtsanwälte u. ä.) - Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen - die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags - an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.
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Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: DE 811 335 517
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531-277📞
Fax: +49 981531-837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 234-737561 (2023-12-04)
Auftragsbekanntmachung (2023-12-21) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden wie folgt ergänzt: - Planungs- und Bauleistungen für ein Gebäude in demselben Referenzprojekt; - unter...”
Zusätzliche Informationen
Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte werden wie folgt ergänzt: - Planungs- und Bauleistungen für ein Gebäude in demselben Referenzprojekt; - unter Planungsleistungen sind Leistungen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) bis einschließlich Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) im Sinne des Leistungsbilds Objektplanung Gebäude und Innenräume im Sinne der §§ 33 ff. HOAI 2021 zu verstehen Die Auswahlkriterien werden wie folgt ergänzt: Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden die chronologisch ersten drei (3) geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte gewertet.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Angaben zu den unternehmensbezogenen Referenzprojekten wurden wie folgt ergänzt: - Planungs- und Bauleistungen für ein Gebäude in demselben...”
Text
Die Angaben zu den unternehmensbezogenen Referenzprojekten wurden wie folgt ergänzt: - Planungs- und Bauleistungen für ein Gebäude in demselben Referenzprojekt - unter Planungsleistungen sind Leistungen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) bis einschließlich Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) im Sinne des Leistungsbilds Objektplanung Gebäude und Innenräume im Sinne der §§ 33 ff. HOAI 2021 zu verstehen Die Angaben zu den Auswahlkriterien wurden wie folgt ergänzt: Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden die chronologisch ersten drei (3) geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte gewertet.
“Aktualisiert wurden die Angaben zu den unternehmensbezogenen Referenzprojekten sowie die Angaben zu den Auswahlkriterien.”
Quelle: OJS 2023/S 248-788958 (2023-12-21)