Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen, die Eignung
oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i. V. m. § 123. 124 GWG in Frage stellen z. B. wirksames Berufsverbot (§
70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen das Unternehmen wegen:
Bildung Krimineller oder terroristische Vereinigungen im Ausland, (§129 b StGB), Terrorismusfinanzierung
(§89a Abs. 2 Nr. 2 und 89c StGB). Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§261
StGB), Betrug (§263 StGB), Subventionsbetrug (§264S tGB), Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr (§299 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgem (§108e
StGB), Vorteilsgewährung und Bestechung (§§333, 334S StGB ggfis .i. V. m. 335a StGB), Bestechung
ausländischer Abgeordneter in Bezug auf internationalem Geschäftsverkehr (Art.2 §2 Gesetz zur
Bekämpfung int. Bestechung) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§§ 232, 233 233a
StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB) Erpressung (§253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b
StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§267StGB), Fälschung technischer
Aufzeichnungen (§268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit lnsolvenzverfahren (§283ff. StGB),
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306
StGB), Baugefährdung (§319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten ode rGeldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Erklärung dass kein Verstoß gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister
geführt hat und/oder mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist, vorliegt. Ab einer
Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150a GewO beim
Bundesamt für Justiz anfordern bzw. eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch
über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage
einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE
abzugeben.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlang auch von Dritten abzugeben.