- Eignungsnachweise:
1.) Die in der Anlage 1 zwingend zu erfüllenden (bzw. anzubietenden) Anforderungen sind von den Trägern zwingend zu erfüllen. Wird eines der Kriterien nicht erfüllt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Soweit im Folgenden auf Erfahrung im Rahmen der OGS-Betreuung und die Leitungsperson der bisher betreuten OGS-Standorte abgestellt wird, sind damit nicht nur OGS in Nordrhein-Westfalen gemeint. Auch vergleichbare Betreuungen werden akzeptiert. Maßstab für die Vergleichbarkeit ist der als Anlage beigefügte Erlass.
2.) Folgende weitere Anforderungen werden an Interessenten gestellt und sind im Rahmen des Angebotes zu erklären/erläutern bzw. durch geeignete Unterlagen zu belegen:
2.1) Der Träger verfügt über Erfahrung der gleichzeitigen Betreuung von mindestens 100 Schülerinnen und Schülern pro Schuljahr im Rahmen der Offenen Ganztagsschule über mindestens 2 Schuljahre ab dem Schuljahr 2015/2016 (Eigenerklärung mit Angabe der Referenzen).
2.2) Der Einsatz von qualifiziertem Personal im Sinne des Runderlasses
2.3) Nachweis über berufsfachliche Qualifikation der Leitungsperson der bisher betreuten OGS-Projekte/Standorte (Anlage 1, Ziffer I, 2.2) und
2.4) ein schriftliches OGS-Konzept (Anlage 1, Ziffer I, 2.3) sind dem Angebot beizufügen (s. Eigenerklärung).
2.5) Erklärung des Nichtvorliegens der Ausschlusskriterien des § 42 VgV (Eigenerklärung).
2.6) Erklärung des Bieters, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist (Eigenerklärung).
2.7) Erklärung des Bieters, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind (Eigenerklärung).
2.8) Erklärung des Bieters, dass im Angebot vorsätzlich keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurde (Eigenerklärung).
2.9) Erklärung des Bieters, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde (Eigenerklärung).
2.10) Erklärung des Bieters, dass er sich nicht in Liquidation befindet (Eigenerklärung).
2.11) Erklärung des Bieters, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist (Eigenerklärung).
2.12) Erklärung des Bieters, dass er eine Berufshaftpflichtversicherung besitzt und Angabe der Deckungssumme (Eigenerklärung).
- Wertung: Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien:
Erfahrung max. 48 Punkte = ca. 40%,
Konzept max. 51 Punkte = ca. 43%,
Personal max. 20 Punkte = ca. 17%.
Ergibt sich nach Prüfung und Auswertung der Angebote ein Punktgleichstand, entscheidet unter diesen Angeboten das Los.
Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen finden Anwendung.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
Fehlende Nachweise und Erklärungen sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Tagen nachzureichen, werden diese auch bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht eingereicht, wird das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Wichtiger Hinweis:
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht!
Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.
Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 09.03.2023 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.
Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Der Zuschlag kann erst erteilt werden, wenn gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 3 SchulG NRW die betroffene Schulkonferenz zugestimmt hat.