e SW GmbH plant auf einem ehemaligen Zechengelände im Süden von Werne die Errichtung einer Wassersport- und Forschungsanlage (SCNCWAVE/SURFWRLD). Eine solche Einrichtung gibt es in 2 / 5 Deutschland bislang nicht. Ähnliche Projekte werden derzeit noch (u. a. in Krefeld und Stade) entwickelt oder befinden sich in der Bauphase (München). Die Anlage wird zur Surfsaison (März bis Oktober) insb. als Wassersportanlage genutzt (Freizeitbetrieb). In der verbleibenden Zeit (November bis Februar) dient die Anlage prioritär als Großforschungseinrichtung insb. zur Betrachtung von wellendynamischen, schiffs- und anlagentechnischen Fragestellungen (Forschungsbetrieb). Das Plangebiet liegt südlich der Kernstadt von Werne auf der derzeitigen Brache eines ehemaligen Zechengeländes, nördlich des Flusses Lippe. Das Gelände grenzt mit seiner südlichen Erschließung an die Bundesstraße B 233 an. Die Anschlusspunkte zu den Autobahnen A 1 und A 2 sind darüber sehr gut zu erreichen. Die geplante und hier gegenständliche Anlage weist als Hauptkomponenten zwei große Wellenbecken, Mehrzweckbecken, Nebenanlagen, Infrastruktur für den Anlagenbetrieb und Gebäude sowie Flächen für den ruhenden Verkehr und Wohnmobilstellplätze (vergleiche Abbildung 3.2) auf. Fertiggestellt werden soll die Anlage in zwei Bauabschnitten mit jeweils einem Wellenbecken, wobei der 1. Bauabschnitt das westliche Becken und der 2. Abschnitt das östliche Becken umfasst. Zusätzlich sollen im 1. BA das nördlich gelegene Hauptgebäude, eine Rapid-Surf-Anlage bestehend aus einer Wellenanlage für stehende Wellen sowie dazugehörigem Gebäude, der Eingangsbereich sowie ein Forschungs- und Entwicklungsgebäude errichtet werden. Die Fläche der beiden Bauabschnitte beträgt in Summe rd. 10 ha. Unter Berücksichtigung der Parkplätze und Wohnmobilstellplätze umfasst das Plangebiet eine Gesamtfläche von etwa 17 ha. Es ist möglich, dass übergangsweise bis zur Fertigstellung des südlichen Parkplatzes die Fläche des 2. Bauabschnitts als Parkplatz genutzt wird. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Tragwerks- und Ingenieurbauplanung des westlichen Wellenbeckens gem. HOAI. Die Leistungsphasen werden nach Planungsfortschritt stufenweise beauftragt. Fest vorgesehen ist zu Beginn die Beauftragung der Entwurfsplanung sowie die Genehmigungsplanung (LP 3 & 4). Weitere Informationen zur Ausschreibung können der detaillierten Projektbeschreibung sowie den weiteren Anlagen, welche mit der Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden, entnommen werden. Nach Erhalt der gegengezeichneten Vertraulichkeitsverpflichtung können zudem vertraulich zur behandelnde Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-25.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tragwerks- und Ingenieurbauplanung eines Wellenbeckens für die SURFWRLD/SCNCWAVE in Werne,Deutschland
Kurze Beschreibung:
“e SW GmbH plant auf einem ehemaligen Zechengelände im Süden von Werne die Errichtung einer Wassersport- und Forschungsanlage (SCNCWAVE/SURFWRLD). Eine...”
Kurze Beschreibung
e SW GmbH plant auf einem ehemaligen Zechengelände im Süden von Werne die Errichtung einer Wassersport- und Forschungsanlage (SCNCWAVE/SURFWRLD). Eine solche Einrichtung gibt es in 2 / 5 Deutschland bislang nicht. Ähnliche Projekte werden derzeit noch (u. a. in Krefeld und Stade) entwickelt oder befinden sich in der Bauphase (München). Die Anlage wird zur Surfsaison (März bis Oktober) insb. als Wassersportanlage genutzt (Freizeitbetrieb). In der verbleibenden Zeit (November bis Februar) dient die Anlage prioritär als Großforschungseinrichtung insb. zur Betrachtung von wellendynamischen, schiffs- und anlagentechnischen Fragestellungen (Forschungsbetrieb). Das Plangebiet liegt südlich der Kernstadt von Werne auf der derzeitigen Brache eines ehemaligen Zechengeländes, nördlich des Flusses Lippe. Das Gelände grenzt mit seiner südlichen Erschließung an die Bundesstraße B 233 an. Die Anschlusspunkte zu den Autobahnen A 1 und A 2 sind darüber sehr gut zu erreichen. Die geplante und hier gegenständliche Anlage weist als Hauptkomponenten zwei große Wellenbecken, Mehrzweckbecken, Nebenanlagen, Infrastruktur für den Anlagenbetrieb und Gebäude sowie Flächen für den ruhenden Verkehr und Wohnmobilstellplätze (vergleiche Abbildung 3.2) auf. Fertiggestellt werden soll die Anlage in zwei Bauabschnitten mit jeweils einem Wellenbecken, wobei der 1. Bauabschnitt das westliche Becken und der 2. Abschnitt das östliche Becken umfasst. Zusätzlich sollen im 1. BA das nördlich gelegene Hauptgebäude, eine Rapid-Surf-Anlage bestehend aus einer Wellenanlage für stehende Wellen sowie dazugehörigem Gebäude, der Eingangsbereich sowie ein Forschungs- und Entwicklungsgebäude errichtet werden. Die Fläche der beiden Bauabschnitte beträgt in Summe rd. 10 ha. Unter Berücksichtigung der Parkplätze und Wohnmobilstellplätze umfasst das Plangebiet eine Gesamtfläche von etwa 17 ha. Es ist möglich, dass übergangsweise bis zur Fertigstellung des südlichen Parkplatzes die Fläche des 2. Bauabschnitts als Parkplatz genutzt wird. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Tragwerks- und Ingenieurbauplanung des westlichen Wellenbeckens gem. HOAI. Die Leistungsphasen werden nach Planungsfortschritt stufenweise beauftragt. Fest vorgesehen ist zu Beginn die Beauftragung der Entwurfsplanung sowie die Genehmigungsplanung (LP 3 & 4). Weitere Informationen zur Ausschreibung können der detaillierten Projektbeschreibung sowie den weiteren Anlagen, welche mit der Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden, entnommen werden. Nach Erhalt der gegengezeichneten Vertraulichkeitsverpflichtung können zudem vertraulich zur behandelnde Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.
e SW GmbH plant auf einem ehemaligen Zechengelände im Süden von Werne die Errichtung einer Wassersport- und Forschungsanlage (SCNCWAVE/SURFWRLD). Eine solche Einrichtung gibt es in 2 / 5 Deutschland bislang nicht. Ähnliche Projekte werden derzeit noch (u. a. in Krefeld und Stade) entwickelt oder befinden sich in der Bauphase (München). Die Anlage wird zur Surfsaison (März bis Oktober) insb. als Wassersportanlage genutzt (Freizeitbetrieb). In der verbleibenden Zeit (November bis Februar) dient die Anlage prioritär als Großforschungseinrichtung insb. zur Betrachtung von wellendynamischen, schiffs- und anlagentechnischen Fragestellungen (Forschungsbetrieb). Das Plangebiet liegt südlich der Kernstadt von Werne auf der derzeitigen Brache eines ehemaligen Zechengeländes, nördlich des Flusses Lippe. Das Gelände grenzt mit seiner südlichen Erschließung an die Bundesstraße B 233 an. Die Anschlusspunkte zu den Autobahnen A 1 und A 2 sind darüber sehr gut zu erreichen. Die geplante und hier gegenständliche Anlage weist als Hauptkomponenten zwei große Wellenbecken, Mehrzweckbecken, Nebenanlagen, Infrastruktur für den Anlagenbetrieb und Gebäude sowie Flächen für den ruhenden Verkehr und Wohnmobilstellplätze (vergleiche Abbildung 3.2) auf. Fertiggestellt werden soll die Anlage in zwei Bauabschnitten mit jeweils einem Wellenbecken, wobei der 1. Bauabschnitt das westliche Becken und der 2. Abschnitt das östliche Becken umfasst. Zusätzlich sollen im 1. BA das nördlich gelegene Hauptgebäude, eine Rapid-Surf-Anlage bestehend aus einer Wellenanlage für stehende Wellen sowie dazugehörigem Gebäude, der Eingangsbereich sowie ein Forschungs- und Entwicklungsgebäude errichtet werden. Die Fläche der beiden Bauabschnitte beträgt in Summe rd. 10 ha. Unter Berücksichtigung der Parkplätze und Wohnmobilstellplätze umfasst das Plangebiet eine Gesamtfläche von etwa 17 ha. Es ist möglich, dass übergangsweise bis zur Fertigstellung des südlichen Parkplatzes die Fläche des 2. Bauabschnitts als Parkplatz genutzt wird. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Tragwerks- und Ingenieurbauplanung des westlichen Wellenbeckens gem. HOAI. Die Leistungsphasen werden nach Planungsfortschritt stufenweise beauftragt. Fest vorgesehen ist zu Beginn die Beauftragung der Entwurfsplanung sowie die Genehmigungsplanung (LP 3 & 4). Weitere Informationen zur Ausschreibung können der detaillierten Projektbeschreibung sowie den weiteren Anlagen, welche mit der Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden, entnommen werden. Nach Erhalt der gegengezeichneten Vertraulichkeitsverpflichtung können zudem vertraulich zur behandelnde Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Für die Erfüllung der Leistungsphasen 3-7 nach HOAI stehen dem zukünftigen Auftragnehmer Arbeitsplätze im Projektbüros des Auftraggebers in der Steinstraße...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Für die Erfüllung der Leistungsphasen 3-7 nach HOAI stehen dem zukünftigen Auftragnehmer Arbeitsplätze im Projektbüros des Auftraggebers in der Steinstraße 35, 3 / 5 59368 Werne nach Bedarfsanmeldung zur Verfügung. Die grundsätzlichen Arbeiten können auch in den Arbeitsräumlichkeiten des Auftragnehmers erfolgen. Die Erfüllung der Leistungsphase 8 findet vordergründlich auf dem Projektgelände in Werne (ehemaliges Zechengelände, südlich Flöz-Zollverein-Straße, 59368 Werne) statt. Weitere Informationen zu den Erfüllungsorten, regelmäßigen Terminen etc. können auch der mit der Ausschreibung zur Verfügung gestellten Projektbeschreibung entnommen werden.
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Ort der Leistung: Unna🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-08 📅
Datum des Endes: 2025-12-19 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Eignung des Projektteams (Referenzen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktions-/Anreisezeit des Projektteams
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kenntnis im deutschen Baurecht
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesprächsteil/Motivation
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vollständigkeit des Angebots gem. des zur Verfügung gestellten auszufüllenden LV
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-10 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-11 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrages sind die Vertragsgrundlage, in diesem Falle die mit der Ausschreibung zur Verfügung gestellten AEBs der SW GmbH”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrages sind die Vertragsgrundlage, in diesem Falle die mit der Ausschreibung zur Verfügung gestellten AEBs der SW GmbH
“Bekanntmachungs-ID: CXP4DY76T10
Im Zuge des Verfahrens erfolgen nach einer Erstbewertung der eingegangen Angebote Bietergespräche. Es erfolgt keine...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4DY76T10
Im Zuge des Verfahrens erfolgen nach einer Erstbewertung der eingegangen Angebote Bietergespräche. Es erfolgt keine Vergabe des Auftrages ohne ein durchgeführtes Bietergespräch.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thare-Straße9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 251 4111691📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 5 / 5 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 208-657730 (2023-10-25)