Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
(b) Angabe von drei Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Folgende Angaben sind zu den Referenzen zu übermitteln: Ansprechpartner*in; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; entsorgte Menge je Abfallschlüssel (170504 und 170503*) sowie entsorgte Belastungsklassen (z. B. DK 0, Z1.2)
(c) Nachweis durch ein entsprechendes Zertifikat, dass das Unternehmen ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG ist
(d) Erklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für das privilegierte Verfahren gemäß § 7 der Nachweisverordnung spätestens zu Ausführungsbeginn vorliegen werden.
(e) Erklärung des Bieters, dass er spätestens zu Ausführungsbeginn für die Entsorgung gefährlicher Abfälle bei der ZKS Abfall als Entsorger im Rahmen des eANV registriert ist und über die technische und personelle Ausstattung verfügt, um über das eANV versendete Dokumente digital zu signieren.
(f) Angabe des Entsorgungsverfahrens (z. B. Verwertung als Verfüllung/Deponieersatzbaustoff, durch thermische Verwertung, mechanische oder biologische Behandlung, Recycling o. ä.)
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist:
(a) Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer
(b) Erklärung des Bieters, dass die eingesetzten Nachunternehmen über die erforderliche Fachkunde sowie die wirtschaftliche und finanzielle ebenso wie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügen und keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
(c) Benennung und Beschreibung der Entsorgungswege inkl. Eigentümer
(d) Vorlage der für die Entsorgung relevanten Auszüge aus den Genehmigungsbescheiden. Ist die Gültigkeit eines Bescheids bei Zugang des Angebots bereits abgelaufen, muss der Bieter in geeigneter Weise zur Überzeugung des Auftraggebers darlegen, dass spätestens zu Ausführungsbeginn eine Verlängerung der Genehmigung oder ein gleichwertiger Tatbestand vorliegen wird.
(e) Vorlage der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis entsprechend § 54 KrWG
(f) Angaben zur Kalkulation