Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 15 Vergabeverordnung (VgV) mindestens 10 Transporterfahrzeugen mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral) mit Dieselantrieb mittels Rahmenvereinbarung zu beschaffen (Kauf). Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Leistungszeitraum der ersten zwei Jahre zur Lieferung von voraussichtlich 20 bis höchstens 40 Fahrzeugen zu gleichen Preisen und Bedingungen. Im Falle der Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein weiteres Jahr, beträgt die Mindestabnahmemenge jeweils 3 Fahrzeuge pro Jahr, die Höchstabnahmemenge bis zu 25 Fahrzeuge pro Jahr zu gleichen Preisen und Bedingungen. Es handelt sich bei den angegebenen Werten lediglich um eine geschätzte Fahrzeugmenge. Hieraus ergibt sich insbesondere kein Anspruch auf eine Abnahmeverpflichtung oder Begrenzung des Abnahmewertes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-08.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transporterfahrzeuge mit polizeispezifischer Ausstattung
Kurze Beschreibung:
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 15 Vergabeverordnung (VgV) mindestens 10 Transporterfahrzeugen mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral) mit Dieselantrieb mittels Rahmenvereinbarung zu beschaffen (Kauf). Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Leistungszeitraum der ersten zwei Jahre zur Lieferung von voraussichtlich 20 bis höchstens 40 Fahrzeugen zu gleichen Preisen und Bedingungen. Im Falle der Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein weiteres Jahr, beträgt die Mindestabnahmemenge jeweils 3 Fahrzeuge pro Jahr, die Höchstabnahmemenge bis zu 25 Fahrzeuge pro Jahr zu gleichen Preisen und Bedingungen. Es handelt sich bei den angegebenen Werten lediglich um eine geschätzte Fahrzeugmenge. Hieraus ergibt sich insbesondere kein Anspruch auf eine Abnahmeverpflichtung oder Begrenzung des Abnahmewertes.
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt mit dieser europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 15 Vergabeverordnung (VgV) mindestens 10 Transporterfahrzeugen mit polizeispezifischer Ausstattung (silber-verkehrsblau und neutral) mit Dieselantrieb mittels Rahmenvereinbarung zu beschaffen (Kauf). Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Leistungszeitraum der ersten zwei Jahre zur Lieferung von voraussichtlich 20 bis höchstens 40 Fahrzeugen zu gleichen Preisen und Bedingungen. Im Falle der Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein weiteres Jahr, beträgt die Mindestabnahmemenge jeweils 3 Fahrzeuge pro Jahr, die Höchstabnahmemenge bis zu 25 Fahrzeuge pro Jahr zu gleichen Preisen und Bedingungen. Es handelt sich bei den angegebenen Werten lediglich um eine geschätzte Fahrzeugmenge. Hieraus ergibt sich insbesondere kein Anspruch auf eine Abnahmeverpflichtung oder Begrenzung des Abnahmewertes.
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: #1
Beschreibung der Beschaffung:
Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes wertgelegt. Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein.
Bei den Fahrzeugen wird in hohem Maße Wert auf Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes wertgelegt. Wirtschaftlichkeit sowie die Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Verwendung von polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln (Funkgeräte, Rundumtonkombination usw.) im Fahrzeug darf keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und polizeispezifischen Einsatzmitteln muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein.
Zusätzliche Informationen:
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Art des Vertrags: Lieferungen
Postanschrift: Regionale Technikstandort Stuttgart (RTS)
Pfaffenwaldring 1
Postleitzahl: 70569
Stadt: Stuttgart
Postanschrift: Regionale Technikstandort Karlsruhe (RTS)
Alte Weingartener Straße 49
Postleitzahl: 76227
Stadt: Karlsruhe
Postanschrift: Regionale Technikstandort Umkirch (RTS)
Im Brunnenfeld 13
Postleitzahl: 79224
Stadt: Umkirch
Postanschrift: Regionale Technikstandort Hechingen (RTS)
Bisinger Straße 35
Postleitzahl: 72379
Stadt: Hechingen
Postanschrift: Regionale Technikstandort Göppingen (RTS)
Heininger Straße 100
Postleitzahl: 73037
Stadt: Göppingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Leistungszeitraum - bei Bedarf des Auftraggebers zu den Bedingungen dieses Vertrages um zweimal ein weiteres Jahr, längstens also um zwei weitere Jahre, zu verlängern (2+1+1). Diese optionale Laufzeitverlängerung ist für den Auftraggeber nicht verpflichtend.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Leistungszeitraum - bei Bedarf des Auftraggebers zu den Bedingungen dieses Vertrages um zweimal ein weiteres Jahr, längstens also um zwei weitere Jahre, zu verlängern (2+1+1). Diese optionale Laufzeitverlängerung ist für den Auftraggeber nicht verpflichtend.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Kosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 80.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktions-/Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-15 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-02-15 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen können gemäß den gesetzlichen Regelungen nachgefordert werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB: - Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU. Bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung.Bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern. - Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind, bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern, oder - Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden. Bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern.
Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB: - Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU. Bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung.Bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern. - Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind, bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern, oder - Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden. Bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Mitglied sowie von eignungsrelevanten Unterauftragnehmern.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Referenzen: Mindestens drei vergleichbare Referenzen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge an Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) im Umfang (Anzahl) vergleichbar sind. Der Auftrag ist vergleichbar, wenn mind. 10 entsprechende Fahrzeuge an eine Behörde bzw. Organisation mit Sicherheitsaufgaben ausgeliefert wurden und sich im Einsatz bewährt haben. Das Auslieferungsjahr, das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sind jeweils zu benennen. Eine Referenz, die mehr als drei Jahre, aber höchstens fünf Jahre zurückliegt, wird ebenso akzeptiert.
Referenzen: Mindestens drei vergleichbare Referenzen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag (Lieferung ausgebauter Einsatzfahrzeuge an Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) im Umfang (Anzahl) vergleichbar sind. Der Auftrag ist vergleichbar, wenn mind. 10 entsprechende Fahrzeuge an eine Behörde bzw. Organisation mit Sicherheitsaufgaben ausgeliefert wurden und sich im Einsatz bewährt haben. Das Auslieferungsjahr, das Auftragsvolumen sowie der Auftraggeber (Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sind jeweils zu benennen. Eine Referenz, die mehr als drei Jahre, aber höchstens fünf Jahre zurückliegt, wird ebenso akzeptiert.
Werkstätten: Auflistung der Anschriften eigener bzw. vom Fahrzeughersteller / -importeur autorisierter Werkstätten (Ergänzende Vertragsbedingungen -Anlage 2, Ziff. 18.1) - kein Hyperlink.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird (Eigenerklärung im Angebotsschreiben - Anlage 1); - Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132aStPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) (Eigenerklärung im Angebotsschreiben - Anlage 1); - Eigenerklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße wegen der in § 123 Abs. 1 bzw. 2GWB genannten Straftatbestände gegen mich/uns oder einer meinem/unserem Unternehmen zurechenbaren Person im Sinne des § 132 Abs. 3 GWB erfolgte bzw. festgesetzt wurde (Eigenerklärung im Angebotsschreiben- Anlage1); - Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. sein Unternehmen sich weder in einem Insolvenzverfahren befindet, noch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat, noch dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet (Eigenerklärung im Angebotsschreiben - Anlage 1); - Eigenerklärung, dass weder wir, noch unsere Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter-oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr.2580/2001der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint (Eigenerklärung im Angebotsschreiben - Anlage 1);
- Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird (Eigenerklärung im Angebotsschreiben - Anlage 1); - Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132aStPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) (Eigenerklärung im Angebotsschreiben - Anlage 1); - Eigenerklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße wegen der in § 123 Abs. 1 bzw. 2GWB genannten Straftatbestände gegen mich/uns oder einer meinem/unserem Unternehmen zurechenbaren Person im Sinne des § 132 Abs. 3 GWB erfolgte bzw. festgesetzt wurde (Eigenerklärung im Angebotsschreiben- Anlage1); - Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. sein Unternehmen sich weder in einem Insolvenzverfahren befindet, noch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat, noch dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet (Eigenerklärung im Angebotsschreiben - Anlage 1); - Eigenerklärung, dass weder wir, noch unsere Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter-oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr.2580/2001der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint (Eigenerklärung im Angebotsschreiben - Anlage 1);
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
-Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen, Anlage 3). -Der Bieter sichert mit Abgabe des Angebots zu, dass im Falle eines Zuschlags ausschließlich zuverlässiges Personal mit Tätigkeiten für und im Auftrag der Polizei zu betrauen. Der Auftraggeber hat das Recht, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZVÜ, Anlage 13) aller Personen, die bei der Auftragsausführung eingesetzt werden sollen, durchführen zu lassen. -Abgabe der Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt / zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG, Anlage 18)
-Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen, Anlage 3). -Der Bieter sichert mit Abgabe des Angebots zu, dass im Falle eines Zuschlags ausschließlich zuverlässiges Personal mit Tätigkeiten für und im Auftrag der Polizei zu betrauen. Der Auftraggeber hat das Recht, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZVÜ, Anlage 13) aller Personen, die bei der Auftragsausführung eingesetzt werden sollen, durchführen zu lassen. -Abgabe der Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt / zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG, Anlage 18)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYHJM
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-0📞
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 238-750177 (2023-12-08)