Installationswände mit Bekleidung aus Gipskarton, GK-fläche insgesamt ca. 3.400 m², abgehängte Decken glatt und akustisch wirksam (Holzwolleleichtbauplatten), Fläche insg. ca. 1.800 m²
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-18.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Trockenbauarbeiten Neubau Kita BLP
Reference number: 23_32_BLP_018
Kurze Beschreibung:
“Installationswände mit Bekleidung aus Gipskarton, GK-fläche insgesamt ca. 3.400 m², abgehängte Decken glatt und akustisch wirksam...”
Kurze Beschreibung
Installationswände mit Bekleidung aus Gipskarton, GK-fläche insgesamt ca. 3.400 m², abgehängte Decken glatt und akustisch wirksam (Holzwolleleichtbauplatten), Fläche insg. ca. 1.800 m²
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Produkte/Dienstleistungen: Gipskartonarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Installationswände mit Bekleidung aus Gipskarton, GK-fläche insgesamt ca. 3.400 m², abgehängte Decken glatt und akustisch wirksam...”
Beschreibung der Beschaffung
Installationswände mit Bekleidung aus Gipskarton, GK-fläche insgesamt ca. 3.400 m², abgehängte Decken glatt und akustisch wirksam (Holzwolleleichtbauplatten), Fläche insg. ca. 1.800 m²
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Pfaffenhofen a. d. Ilm🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-29 📅
Datum des Endes: 2025-03-07 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-31 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-31 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-12-21 📅
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe Vergabeunterlagen”
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: 00498921792411📞
Fax: 00498921762847 📠 Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: 00498921792411📞
Fax: 00498921762847 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: 00498921792411📞
Fax: 00498921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“siehe § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
siehe § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 246-776453 (2023-12-18)