Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es qualifizieren sich 3 bis höchstens 4 Bewerber für die nächste Runde. Die Auswahlkriterien kommen zur Anwendung, wenn mehr als 4 Bewerber die Eignungskriterien erfüllen. Die Bewerber mit der jeweils höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
1) Vergleichbarkeit der Unternehmensreferenzen
Es wird die Vergleichbarkeit der Referenzen nach den nachfolgenden Bereichen gewertet.
HINWEIS:
Es werden max. 3 Referenzen bewertet. Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, ist anzugeben, welche 3 Referenzen für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Zusätzlich ist jedes Referenzobjekt auf einem und höchstens sechs weiteren A4-Blättern näher zu erläutern.
(a) Planung und Ausführung auf Basis einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) – 15 Punkte
(b) Generalplanung und Ausführung ab Leistungsphase 2 in Anlehnung an HOAI – 15 Punkte
(c) Bausumme – maximal 15 Punkte
Referenz über ein Projekt mit einer Bausumme (Kosten der KG 200 bis 700 nach DIN 276) von über EUR 100 Mio. netto: 15 Punkte
Referenz über ein Projekt mit einer Bausumme zwischen EUR 50 – 100 Mio. netto: 10 Punkte
Referenz über ein Projekt mit einer Bausumme zwischen EUR 20 - 50 Mio. netto: 5 Punkte
(d) Laborfläche mit mindestens Schutzstufe 2 – 15 Punkte
Ist mindestens die Hälfte des Laborbereichs im Gebäude der Schutzstufe 2 oder höher nach TRBA 100 zugeordnet, wird die Referenz mit 15 Punkten bewertet.
Der Schutzstufenbereich ist eine räumliche Einheit, bestehend aus einem oder mehreren Räumen, die einer bestimmten Schutzstufe zugeordnet sind. Zum Schutzstufenbereich gehören in Abhängigkeit von der Schutzstufe die zugehörigen Schleusen.
Laboratorien im Sinne der TRBA 100 Ziffer 3.3 sind Räume, in denen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zu Forschungs-, Entwicklungs-, Lehr- oder Untersuchungszwecken z.B. in der Human-, Veterinärmedizin, Biologie, Biotechnologie, bei der Erzeugung von Biologika, der Umweltanalytik und der Qualitätssicherung durchgeführt werden.
Der Begriff Laboratorien umfasst auch Funktionsräume, wie Bruträume, Zentrifugenräume, Kühl- oder Tiefkühlräume sowie Räume zur Inaktivierung biologischer Arbeitsstoffe, wenn hier Tätigkeiten im Sinne von § 2 Absatz 7 BioStoffV durchgeführt werden.
(e) Tierhaltung – 15 Punkte
Wurden in der Referenz Tierhaltungsräume und dazugehörige Funktions- und Betriebsräume (Versuchstierhaltung im Sinne der TRBA 120) für Nager oder andere Tierarten mit der Schutz-stufe 2 oder höher geplant und ausgeführt, wird die Referenz mit 15 Punkten bewertet.
In den Räumen muss mind. eine der folgenden Maßnahmen erfolgen:
Tätigkeiten, in denen mit Versuchstieren, Tiermaterialien oder kontaminierten Materialien Biostoffe freigesetzt und Beschäftigte exponiert werden können, Versuchstiere gezüchtet, zur Quarantäne, Adaptation (Eingewöhnung), zur Durchführung von Versuchen und zu anderen wissenschaftlichen Zwecken gehalten (untergebracht) und gepflegt werden oder die Durchführung, Vor- und Nachbereitung von Tierversuchen erforderlich sind (z. B. Räume für Eingriffe und Behandlungen, zur Sektion und/oder Entnahme von Proben, zur Reinigung und Entsorgung).
HINWEIS: Wegen der Zeichenbegrenzung bei diesem Feld werden die objektiven Kriterien für die Auswahl der Bewerber unter Ziff. II.2.14) fortgesetzt.