Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU
- Liste der Referenzprojekte mit ausgeführten vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeitraum sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner.
- Benennung der Ausstattung, Geräte, technischen Ausrüstungen sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
• Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes,
• Die Efb.-Zertifizierung muss mindestens den Umgang (ggf. befördern, lagern, behandeln und verwerten) von Abfällen der AVV-Nr. 20 03 01 getrennt erfasste Bioabfälle (gemischte Siedlungsabfälle) umfassen,
• Benennung und Beschreibung der Übernahmeeinrichtung(en) (sofern die Behandlungsanlage(n) nicht im Landkreis Unterallgäu oder der Stadt Memmingen liegt/en) und der Behandlungsanlage(n) jeweils mit Genehmigungsnachweis und Nachweis der Verfügbarkeit (sofern keine eigene Anlage),
• Nachweis, dass die aus Bioabfall erzeugten Stoffe (Komposte oder Gärprodukte) bisher die Kriterien der Bioabfallverordnung und ggf. der Düngemittelverordnung sowie die Gütekriterien der Bundesgütegemeinschaft Kompost (RAL-GZ 251 bzw. bei der Herstellung von Gärprodukten RAL-GZ 245) einhalten durch Vorlage der RAL-Zertifikate oder Nachweis der Gleichwertigkeit (z.B. Laboranalysen),
• Eigenerklärung über die ausreichende freie Kapazität von mindestens 5.700 t Bioabfall pro Jahr der Behandlungsanlage(n) und ggf. der Übernahmeeinrichtung(en),
• Erklärung bei Ausfall der Übernahmeeinrichtung (Erklärung ist auch dann einzureichen, wenn die Übernahme im regulären Betrieb direkt an der Behandlungsanlage erforlgt)
• Erklärung bei Ausfall der Behandlungsanlage
• Beschreibung des Übernahme- und Behandlungskonzeptes bei Ausfall der Übernahmeeinrichtung oder der Behandlungsanlage,
• Benennung der Vermarktungs-/Verwertungs-/Entsorgungswege der Erzeugnisse und Reststoffe (z.B. Sortierreste, Störstoffe, Press-, Sicker- oder sonstige Wässer).