Übernahme und Entsorgung von Abfällen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis

Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald – AöR (KWiN)

Übernahme und Entsorgung von Abfällen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis in einem Umfang von ca.10.000 Mg pro Jahr

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-11-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme und Entsorgung von Abfällen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis
Referenznummer: KWiN Restabfall
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Entsorgung von Abfällen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis in einem Umfang von ca.10.000 Mg pro Jahr
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: KWiN Restabfall
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Entsorgung von Abfällen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis in einem Umfang von ca. 10.000 Mg pro Jahr
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Neckar-Odenwald-Kreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-01 📅
Datum des Endes: 2030-05-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den jeweiligen Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.05.2032.
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Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-14 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-14 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-12-14 09:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Gemäß Vergabeunterlagen und § 56 VgV

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Berufs-, Handels- und Firmenregister: Eigenerklärung: Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen  Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate ).
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Bitte geben sie nachfolgend vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren von öffentlichen Auftraggebern an, die zusammen die Referenztonnage erreichen. - Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage. Die Referenztonnage ist erreicht, wenn ein einzelner oder die Summe der angegebenen Referenzaufträge größer/gleich der Referenztonnage ist, sofern die Referenzaufträge in den letzten fünf Jahren eine zeitliche Überlappung von mindestens 3 Jahren haben. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen. Weiterhin ist vorzulegen: - weitere Eigenerklärungen (siehe Anlage 1 zu Block A) - Angaben zu Beschäftigten und zur Leistungserbringung - Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder vergleichbar. Der Bieter kann entweder die benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt. - Erklärung nach LTMG - Erklärung Russlandbezug - Erklärung zur Anlagen- oder Kapazitätsverfügbarkeit Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises. Wird nur eine Referenz zur Erreichung der Referenztonnage angegeben, muss diese über eine Zeitraum von mindestens 3 Jahren erbracht worden sein.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Allgemeiner Jahresumsatz - Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 - 2022). Spezifischer Jahresumsatz - Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 – 2022), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß Vergabeunterlagen Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß §124 GWB vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß §123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe/n, durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.  Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungs-gemäß erfüllt habe/n.  Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre/n, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde/n ich/wir ihn vorlegen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald – AöR (KWiN)
Nationale Registrierungsnummer: k.A.
Postleitzahl: 74722
Postort: Buchen (Odenwald)
Region: Neckar-Odenwald-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: p.fiebelkorn@kwin-online.de 📧
Telefon: 000 📞
Federführendes Mitglied
Adresse des Käuferprofils: https://www.subreport-elvis.de/E27919488 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport-elvis.de/E27919488 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport-elvis.de/E27919488 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: 000 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:  den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,  Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat. Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 220-694689 (2023-11-13)