Übernahme und Transport von Abfällen (AVV-Nrn. 20 03 01, 19 12 10 und 19 12 12) aus der Gradestr. 81, 12347 Berlin zu drei Anlieferorten im Berliner Stadtgebiet:
- Müllheizkraftwerk Ruhleben (MHKW), Freiheit 24 – 25, 13597 Berlin
- MPS Reinickendorf, Markscheider Straße 38, 13407 Berlin
- MPS Pankow, Am Vorwerk 7, 13127 Berlin (ab 2024)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abholung von Siedlungsabfällen
Kurze Beschreibung:
“Übernahme und Transport von Abfällen (AVV-Nrn. 20 03 01, 19 12 10 und 19 12 12) aus der Gradestr. 81, 12347 Berlin zu drei Anlieferorten im Berliner Stadtgebiet:”
Kurze Beschreibung
Übernahme und Transport von Abfällen (AVV-Nrn. 20 03 01, 19 12 10 und 19 12 12) aus der Gradestr. 81, 12347 Berlin zu drei Anlieferorten im Berliner Stadtgebiet:
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abholung von Siedlungsabfällen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abholung von Siedlungsabfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-03-10 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-15 📅
Datum des Beginns: 2023-06-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 053-156090
ABl. S-Ausgabe: 53
Quelle: OJS 2023/S 053-156090 (2023-03-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. II.1.7 und V.2.4 liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.”
Quelle: OJS 2023/S 101-315798 (2023-05-24)