Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
Es sind zwei unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber
erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden
Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben:
- Auftraggeber (Firma) [Empfänger]
- Zuständige Abteilung/Bereich [Empfänger]
- Umfang der erbrachten Leistung [Betrag in EUR]
- Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum]
- Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung]
- Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für
jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit
anzugeben:
- Die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50% der Tonnage) aufweisen,
- über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und
- aus den letzten 5 Jahren stammen.
Einzelne Referenzen können in Summe betrachtet werden, wenn sie in den letzten fünf Jahren eine zeitliche Überlappung von mindestens 3 Jahren haben und in Summe mindestens 50 % der ausgeschriebenen Tonnage erreichen, sofern die Mindestkriterien nicht von einer einzigen Referenz erfüllt werden.
- Sofern Sie noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Fachkunde nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall müssen dann aber die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend
benannten Auftraggebern zu prüfen.
Weiter ist vorzulegen:
- EEE sowie Ergänzungsformular mit Angaben zur Leistungserbringung
- Angaben zu Beschäftigten und Führungskräften
- Verpflichtungserklärung nach HVTG
- Erklärung Russlandbezug
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß
§ 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder
Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises
nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder vergleichbar.
Der Bieter kann entweder die im Bereich Umweltmanagement benannte Eigenerklärung über
die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich
Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der
genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität
sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom
Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die
ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.