Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge der letzten
3 Jahre vor Angebotsabgabe mit Angaben zu:
- Gegenstand des Auftrags, Übernahme und Verwertung von Hartkunststoffen
- Zeitraum der Leistungserbringung, aus den vergangenen 3 Jahren
2. Nachweis zu Umweltmanagementmaßnahmen (z.B. Nachweis über ein Umweltmanagement-
system z.B. Zertifizierung nach ISO 14001 oder vergleichbar)
Soweit vorhanden: Zertifikat einreichen
3. Formblatt zur Genehmigung der Annahmestelle
(je nach Alter und Anlagenart nach BImSchG, AbfG/Planfeststellung, KrWG) für die Annahme der
hier ausgeschriebenen Abfallart und Menge, im Rahmen der vom AN gehändelten Gesamtdurch-
satzmenge. Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer. Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer
zu unterschreiben.
4. EfbV-Zertifikat
alternativ: Eigenerklärung zur Einräumung der Kontroll- und Weisungsbefugnis entsprechend der
Entsorgungs-Fachbetriebsverordnung.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer
5. Erklärung zur elektronischen Datenerfassung
6. Eine Verfahrensbeschreibung des Behandlungsablaufes für die Hartkunststoffe nebst Störstoffe,
hierzu gehört auch die Angabe, welcher Anteil einer Verwertung und welcher Anteil einer
Beseitigung zugeführt wird.
Nachunternehmer sind anzugeben, soweit die Behandlung der überlassenen Gesamtmenge der
SRH nicht an der eigenen Annahmestelle durchgeführt wird. Für den Fall des Einsatzes von
Nachunternehmern ist ebenfalls eine Verfahrensbeschreibung des dort stattfindenden
Behandlungsablaufes inklusive der Angabe, welcher Anteil einer Verwertung und welcher Anteil
einer Beseitigung zugeführt wird, einzureichen.
(nur abzugeben, wenn die Verfahrensbeschreibung nicht bereits in der Anlage „Eigenerklärung des
Auftragnehmers“ oder der Anlage „Eigenerklärung des Nachunternehmers“ beschrieben wurde)
7. Ggf. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
- Ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen
(Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) sowie
- Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung
stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.