Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus Gemeinden des Landkreises München sowie dem Zweckverband München-Südost. Der Landkreis München ist gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) entsorgungspflichtige Körperschaft. Er hat durch die Übertragungsverordnung (ÜVO) vom 20.03.2013 (Amtsblatt des Landkreises München Nr. 8/781 vom 22.03.2013 ), geändert durch Änderungssatzung vom 30.09.2014 (Amtsblatt des Landkreises München Nr. 28/204 vom 07.10.2014), das Einsammeln und Befördern von Abfällen auf seine Gemeinden, Städte und den Zweckverband München-Südost, nachfolgend „Kommunen“ genannt, übertragen. Im Zweckverband München-Südost haben sich die Gemeinden Aying, Brunnthal, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Neubiberg und Putzbrunn zusammengeschlossen. Dieser Vertrag dient zur Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers, als entsorgungspflichtige Körperschaft, Anlagen zur Abfallentsorgung bzw. -verwertung vorzuhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-15.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme und Verwertung von Sperrmüll (8 Lose)
Referenznummer: 23/1-Sperrmüll
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus Gemeinden des Landkreises München sowie dem Zweckverband München-Südost.
Der Landkreis München ist gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) entsorgungspflichtige Körperschaft. Er hat durch die Übertragungsverordnung (ÜVO) vom 20.03.2013 (Amtsblatt des Landkreises München Nr. 8/781 vom 22.03.2013 ), geändert durch Änderungssatzung vom 30.09.2014 (Amtsblatt des Landkreises München Nr. 28/204 vom 07.10.2014), das Einsammeln und Befördern von Abfällen auf seine Gemeinden, Städte und den Zweckverband München-Südost, nachfolgend „Kommunen“ genannt, übertragen. Im Zweckverband München-Südost haben sich die Gemeinden Aying, Brunnthal, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Neubiberg und Putzbrunn zusammengeschlossen.
Dieser Vertrag dient zur Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers, als entsorgungspflichtige Körperschaft, Anlagen zur Abfallentsorgung bzw. -verwertung vorzuhalten.
Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus Gemeinden des Landkreises München sowie dem Zweckverband München-Südost.
Der Landkreis München ist gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) entsorgungspflichtige Körperschaft. Er hat durch die Übertragungsverordnung (ÜVO) vom 20.03.2013 (Amtsblatt des Landkreises München Nr. 8/781 vom 22.03.2013 ), geändert durch Änderungssatzung vom 30.09.2014 (Amtsblatt des Landkreises München Nr. 28/204 vom 07.10.2014), das Einsammeln und Befördern von Abfällen auf seine Gemeinden, Städte und den Zweckverband München-Südost, nachfolgend „Kommunen“ genannt, übertragen. Im Zweckverband München-Südost haben sich die Gemeinden Aying, Brunnthal, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Neubiberg und Putzbrunn zusammengeschlossen.
Dieser Vertrag dient zur Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers, als entsorgungspflichtige Körperschaft, Anlagen zur Abfallentsorgung bzw. -verwertung vorzuhalten.
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 8
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 8
1️⃣
Interne Kennung: Los 1 - Gemeinde Baierbrunn
Titel: Los 1 - Gemeinde Baierbrunn
Menge: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München.
Die Leistung beläuft sich auf 0 Mg/a beraubten und 21,65 Mg/a unberaubten Sperrmüll.
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postanschrift: Isarstraße 12
Postleitzahl: 82065
Stadt: Baierbrunn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Landkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens zum 31.07. eines jeden Jahres (erstmalig zum 31.07.2025) von einem Vertragspartner gekündigt wird.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: Los 2 - Gemeinde Grünwald
Titel: Los 2 - Gemeinde Grünwald
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München.
Die Leistung teilt sich auf in 336,31 Mg/a beraubten und 34,67 Mg/a unberaubten Sperrmüll.
Postanschrift: Tölzer Straße 38
Postleitzahl: 82031
Stadt: Grünwald
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: Los 3 - Gemeinde Oberhaching
Titel: Los 3 - Gemeinde Oberhaching
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München.
Die Leistung teilt sich auf in 193,95 Mg/a beraubten und 11,33 Mg/a unberaubten Sperrmüll.
Postanschrift: Grünwalder Weg 26
Postleitzahl: 82041
Stadt: Oberhaching
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: Los 4 - Gemeinde Pullach
Titel: Los 4 - Gemeinde Pullach
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München.
Die Leistung teilt sich auf in 151,08 Mg/a beraubten und 0 Mg/a unberaubten Sperrmüll.
Postanschrift: Zugspitzstraße 4
Postleitzahl: 82049
Stadt: Pullach im Isartal
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: Los 5 - Gemeinde Sauerlach
Titel: Los 5 - Gemeinde Sauerlach
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München.
Die Leistung teilt sich auf in 1,33 Mg/a beraubten und 170,67 Mg/a unberaubten Sperrmüll.
Postanschrift: Mühlweg 4
Postleitzahl: 82054
Stadt: Sauerlach
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: Los 6 - Gemeinde Schäftlarn
Titel: Los 6 - Gemeinde Schäftlarn
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München.
Die Leistung teilt sich auf in 0 Mg/a beraubten und 42,80 Mg/a unberaubten Sperrmüll.
Postanschrift: Starnberger Straße 52 (Rathaushof)
Postleitzahl: 82069
Stadt: Schäftlarn
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Interne Kennung: Los 7 - Gemeinde Taufkirchen
Titel: Los 7 - Gemeinde Taufkirchen
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München.
Die Leistung teilt sich auf in 177,54 Mg/a beraubten und 1,17 Mg/a unberaubten Sperrmüll.
Postanschrift: Karwendelstraße 5
Postleitzahl: 82024
Stadt: Taufkirchen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣
Interne Kennung: Los 8 - Zweckverband München-Südost
Titel: Los 8 - Zweckverband München-Südost
Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München.
Die Leistung teilt sich auf in 0 Mg/a beraubten und 884,40 Mg/a unberaubten Sperrmüll.
Postanschrift: Hofmarkstraße
Postleitzahl: 85635
Stadt: Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-18 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-18 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 73 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2023-12-18 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Konkurs
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Ausschlussgrund "Insolvenz" ist nur beispielhaft. Der Bieter hat im Formblatt L124 "Eigenerklärung zur Eignung" das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB zu bestätigen.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
(vgl. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=281569)
Weitere Ausschlussgründe ergeben sich aus § 57 VgV.
Der Ausschlussgrund "Insolvenz" ist nur beispielhaft. Der Bieter hat im Formblatt L124 "Eigenerklärung zur Eignung" das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB zu bestätigen.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
(vgl. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=281569)
Weitere Ausschlussgründe ergeben sich aus § 57 VgV.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landratsamt München
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318253-95
Abteilung: Sachgebiet 1.3.0.1 Zentrale Vergabestelle und Einkauf
Postanschrift: Mariahilfplatz 17
Postleitzahl: 81541
Postort: München
Region: München, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Sachgebiet 1.3.0.1 Zentrale Vergabestelle und Einkauf
E-Mail: beschaffungsstelle@lra-m.bayern.de📧
Telefon: +49 89 62211634📞
Fax: +49 89 6221441634 📠
URL: https://www.landkreis-muenchen.de🌏
Federführendes Mitglied ✅
Adresse des Käuferprofils: https://www.landkreis-muenchen.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=281569🌏
Teilnahme-URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/der zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Vergabeplattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Die Bindefrist wird auf den 29.02.2024 festgelegt, da für die Auftragsvergabe der Beschluss eines Gremiums erforderlich ist.
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/der zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Vergabeplattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Die Bindefrist wird auf den 29.02.2024 festgelegt, da für die Auftragsvergabe der Beschluss eines Gremiums erforderlich ist.
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 221-695259 (2023-11-15)