Übernahme von Dienstleistungen im Rahmen der Prüfung von Anträgen im Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Siehe Leistungsbeschreibung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-20.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme von Dienstleistungen im Rahmen der Prüfung von Anträgen im Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Z23 - Ref. 514 Wärmenetze”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Übernahme von Dienstleistungen im Rahmen der Prüfung von Anträgen im Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Siehe Leistungsbeschreibung”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 300 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschlandweit
Beschreibung der Beschaffung:
“1. Prüfung von Anträgen (Antragsbearbeitung) in Modul 2 der BEW nach Antragseingang an Hand eines vom BAFA zur Verfügung gestellten Prüfschemas
Ergänzend...”
Beschreibung der Beschaffung
1. Prüfung von Anträgen (Antragsbearbeitung) in Modul 2 der BEW nach Antragseingang an Hand eines vom BAFA zur Verfügung gestellten Prüfschemas
Ergänzend gehören zu den Aufgaben des Dienstleisters:
- Umsetzung neuer Bestimmungen und Arbeitsanweisungen, insbesondere bei Richtlinienänderungen oder Prozessanpassungen
- Beantwortung von Anfragen im Zusammenhang mit einzelnen Anträgen
- Mitwirkung bei vorbeugenden Maßnahmen zur Vermeidung von Unregelmäßigkeiten durch unverzügliche Information an das BAFA
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn es nicht spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit von dem BAFA in...”
Beschreibung der Verlängerungen
Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn es nicht spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit von dem BAFA in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet jedoch spätestens nach 24 Monaten (maximale Vertragslaufzeit).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-04-24
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-04-24
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Eschborn
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antragein.2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 060-175081 (2023-03-20)
Ergänzende Angaben (2023-04-17)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 060-175081
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2023-04-24 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2023-05-02 📅
Zeit: 09:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Tag
Alter Wert
Datum: 2023-04-24 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2023-05-02 📅
Zeit: 11:00
Quelle: OJS 2023/S 079-238603 (2023-04-17)