Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als Eigenerklärung vorzulegen:
-Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Summe aus Büroinhaber(n)
und Mitarbeitern (Dipl.-Ing./ Bachelor/ Master) im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung § 55 HOAI
2021 des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
Grundsätzlich verpflichtet sich jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft im Falle des Auftrages folgende
Anforderungen an das einzusetzende Projektteam zu erfüllen:
Projektleiter/in Technische Ausrüstung
Der/die Projektleiter/in Technische Ausrüstung hat mindestens
- ein abgeschlossenes Studium Ingenieurwesen entspr. Fachrichtung und
- min. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich Fachplanung
Technische Ausr. (§ 55 HOAI) und
- Berufserfahrung mit vergleichbaren Projekten im Bereich Technische Gebäudeausrüstung
- oder kein abgeschlossenes Studium, aber mindestens 8 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich
Fachplanung Technische Ausrüstung § 55 HOAI 2021 hat.
Bauleiter/in Technische Ausrüstung
Der/die Bauleiter/in Technische Ausrüstung hat mindestens
- ein abgeschlossenes Studium Ingenieurwesen entspr. Fachrichtung,
- min. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in im Bereich LPH 8 Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55
HOAI)
- oder kein abgeschlossenes Studium, aber mindestens 8 Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in im Bereich
Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) hat.
- Eigenerklärung, über das Verfügen über die notwendigen Geräte und technischen Ausstattungen nach heute
üblichen Standards, entsprechende Schulung der Mitarbeiter/innen an diesen Geräten und den technischen
Ausstattungen in der erforderlichen Tiefe. Die Angaben über notwendige Büroausstattung und Schulung
der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sind als Eigenerklärung vorzulegen und unterliegen keinem geforderten
Mindeststandard.
- Angaben zur eingesetzten CAD- und AVA-Software:
Die Angaben zu CAD- und AVA-Software sind als Eigenerklärung vorzulegen und unterliegen keinem
geforderten Mindeststandard.
- Eigenerklärung, dass vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
Der Nachweis von Referenzen erfolgt durch das Ausfüllen der Referenzabfragen in den Teilnahmeformularen.
Die dort aufgeführten Referenzangaben müssen mit der zu vergebenen Leistungen hinsichtlich der
planerischen Komplexität vergleichbar sein und dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat max. 2 wesentliche Referenzprojekte vorzustellen. Zu jedem Projekt ist max. 1 DIN A4 Projektblatt beizufügen.
Mindestkriterien:
- mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt: Fachplanung TGA
"Neubau und Sanierung mind. Anlagengruppen 4 - 7"
- mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt: Fachplanung TGA
"Öffentlicher Auftraggeber"
Die Mindestnachweise können auch an einem Projekt nachgewiesen werden.
Beide Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 3-6 umfassen.
Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.01.2012 und dem Datum der Bekanntmachung liegen, die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Hinweise zur Bewertung unter II.2.9 des Bekanntmachungstextes.