Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Tragwerksplanung für Gebäude (§§ 51 ff. HOAI), Leistungsphasen 1-6 Projektziel allgemein: Die Stadt Bückeburg beabsichtigt die Liegenschaft: Grundschule Evesen, Eveser Straße 61, 31675 Bückeburg umfassend instand zu setzen. Die 2-zügige Grundschule soll entsprechend den Empfehlungen des Schulentwicklungsplanes 2019 und der darin enthaltenen Raumanalyse nach den zukünftigen schulpädagogischen Anforderungen saniert, umgebaut und erweitert werden. Insgesamt ergibt sich ein Defizit von 6 Räumen und 355 qm. Eine nicht vorhandene Aula soll an zentraler Position neu errichtet werden. Ebenso sollen die Wohnungen, sowie das Bürgerbüro im Altbau der Grundschule saniert werden. Es sollte überlegt werden, die Fläche der oberen Wohnung der Schulnutzung zuzuschlagen. Auch die erforderlichen bautechnischen Maßnahmen sind bereits im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung in einer qualitativen Bestandsbewertung definiert worden. Objektbeschreibung: Die Liegenschaft befindet sich im Ortsteil Evesen (siehe anliegender Übersichtsplan, Lageplan und Luftbild) und besteht aus einem Altbau (Baujahr vor 1950) sowie einem Erweiterungsbau aus dem Jahr 1968. Das Grundstück befindet sich an der Eveser Straße, an der sich auch der Altbau befindet. In dem Altbau befinden sich neben zwei Wohnungen und einem kleinem Bürgerbüro auch einige Räume, die der Grundschule zuzuordnen sind. Ein eingeschossiger Verbindungsbau erstreckt sich zwischen Altbau und einem zweigeschossigen Schustertrakt. Über einen vorgelagerten Flur werden die beiden Treppenhäuser erschlossen. Im Süden befindet sich ein großer Schulhof, welcher über eine Zufahrtsstraße an die Straße "Am Sportfeld" angeschlossen ist. In diesem Bereich befindet sich zudem noch eine Sporthalle, welche jedoch von den geplanten Sanierungsarbeiten vorerst ausgeschlossen ist. Von hier aus gelangen die Schüler und Lehrer auf das Schulgelände. Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die Nutzung ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen Schule dargestellt. Das Schulgebäude gliedert sich in zwei Bauabschnitte und ist im Ursprung (Baujahr vor 1950) als teilunterkellerte zweigeschossige Schule als Massivbau errichtet worden. Dieser alte Teil wird auf beiden Etagen durch einen zentralen langen Flur mit Treppenhaus in Nord- und Südteil geteilt. Im Erdgeschoss befindet sich Speiseraum, der Werkraum, sowie im Dachgeschoss zwei Unterrichtsräume. In dem unterkellerten südlichen Teil befindet sich im Erdgeschoss eine Wohnung, sowie ein Ein-Zimmer-Bürgerbüro. Ein weiteres, separates Treppenhaus führt ins Dachgeschoss, wo sich eine weitere Wohnung befindet. Im Osten, zur Eveser Straße hin, befindet sich der Zugang zu diesem südlichen Teil des Gebäudes. Im Jahre 1968 wurde die Grundschule großzügig erweitert. Im Westen entstand ein teilunterkellerter zweigeschossiger Schustertrakt mit zwei Treppenhäusern. Insgesamt gibt es hier Platz für 7 Klassenräume, einem Computerraum, sowie einigen kleineren Nebenräumen. Ein vorgelagerter, erdgeschossiger Flur verbindet die beiden Treppenhäuser. Der vorgelagerte Flur schließt wiederum an einen ebenerdigen eingeschossigen Verbindungsbau an. Dieser verbindet den Altbau mit dem neueren Erweiterungsbau. Hier befindet sich aktuell der Haupteingang der Grundschule, die Sanitärräume und der Verwaltungsbereich. Das Höhenniveau des Alt- und des Erweiterungsbaus liegt deutlich über dem, des ebenerdigen Eingangsbereiches im Verbindungsbau. Zwischen dem Verbindungsbau und dem Altbau, bzw. dem Erweiterungsbau befinden sich kleine Treppen, die den Höhenunterschied ausgleichen. Die Heizungsanlage der Schule befindet sich in dem unterkellerten Bereich des Erweiterungsbaus. Sie wird mit Gas betrieben und stammt aus dem Jahr 1992. Der Hausanschluss inklusive der Hauptverteilung befindet sich im Altbau. Diverse Unterverteilungen verteilen Sie durch die gesamte Schule. Die einzelnen Projektziele sowie weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bauablauf: Zunächst soll das Gebäude nach vor genannten Kriterien instandgesetzt sowie erweitert werden. Der Schulbetrieb wird während der Sanierungsphase in temporären Ersatzräumen (Containern) auf der rückgebauten Spielplatzfläche (im Südosten des Grundstückes) fortgesetzt. Die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) werden auf rund 4.440.000 EUR (netto) geschätzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-17.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau, Sanierung und Erweiterung der Grundschule Evesen - Tragwerksplanung für Gebäude
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Tragwerksplanung für Gebäude (§§ 51 ff. HOAI), Leistungsphasen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Tragwerksplanung für Gebäude (§§ 51 ff. HOAI), Leistungsphasen 1-6 Projektziel allgemein: Die Stadt Bückeburg beabsichtigt die Liegenschaft: Grundschule Evesen, Eveser Straße 61, 31675 Bückeburg umfassend instand zu setzen. Die 2-zügige Grundschule soll entsprechend den Empfehlungen des Schulentwicklungsplanes 2019 und der darin enthaltenen Raumanalyse nach den zukünftigen schulpädagogischen Anforderungen saniert, umgebaut und erweitert werden. Insgesamt ergibt sich ein Defizit von 6 Räumen und 355 qm. Eine nicht vorhandene Aula soll an zentraler Position neu errichtet werden. Ebenso sollen die Wohnungen, sowie das Bürgerbüro im Altbau der Grundschule saniert werden. Es sollte überlegt werden, die Fläche der oberen Wohnung der Schulnutzung zuzuschlagen. Auch die erforderlichen bautechnischen Maßnahmen sind bereits im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung in einer qualitativen Bestandsbewertung definiert worden. Objektbeschreibung: Die Liegenschaft befindet sich im Ortsteil Evesen (siehe anliegender Übersichtsplan, Lageplan und Luftbild) und besteht aus einem Altbau (Baujahr vor 1950) sowie einem Erweiterungsbau aus dem Jahr 1968. Das Grundstück befindet sich an der Eveser Straße, an der sich auch der Altbau befindet. In dem Altbau befinden sich neben zwei Wohnungen und einem kleinem Bürgerbüro auch einige Räume, die der Grundschule zuzuordnen sind. Ein eingeschossiger Verbindungsbau erstreckt sich zwischen Altbau und einem zweigeschossigen Schustertrakt. Über einen vorgelagerten Flur werden die beiden Treppenhäuser erschlossen. Im Süden befindet sich ein großer Schulhof, welcher über eine Zufahrtsstraße an die Straße "Am Sportfeld" angeschlossen ist. In diesem Bereich befindet sich zudem noch eine Sporthalle, welche jedoch von den geplanten Sanierungsarbeiten vorerst ausgeschlossen ist. Von hier aus gelangen die Schüler und Lehrer auf das Schulgelände. Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die Nutzung ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen Schule dargestellt. Das Schulgebäude gliedert sich in zwei Bauabschnitte und ist im Ursprung (Baujahr vor 1950) als teilunterkellerte zweigeschossige Schule als Massivbau errichtet worden. Dieser alte Teil wird auf beiden Etagen durch einen zentralen langen Flur mit Treppenhaus in Nord- und Südteil geteilt. Im Erdgeschoss befindet sich Speiseraum, der Werkraum, sowie im Dachgeschoss zwei Unterrichtsräume. In dem unterkellerten südlichen Teil befindet sich im Erdgeschoss eine Wohnung, sowie ein Ein-Zimmer-Bürgerbüro. Ein weiteres, separates Treppenhaus führt ins Dachgeschoss, wo sich eine weitere Wohnung befindet. Im Osten, zur Eveser Straße hin, befindet sich der Zugang zu diesem südlichen Teil des Gebäudes. Im Jahre 1968 wurde die Grundschule großzügig erweitert. Im Westen entstand ein teilunterkellerter zweigeschossiger Schustertrakt mit zwei Treppenhäusern. Insgesamt gibt es hier Platz für 7 Klassenräume, einem Computerraum, sowie einigen kleineren Nebenräumen. Ein vorgelagerter, erdgeschossiger Flur verbindet die beiden Treppenhäuser. Der vorgelagerte Flur schließt wiederum an einen ebenerdigen eingeschossigen Verbindungsbau an. Dieser verbindet den Altbau mit dem neueren Erweiterungsbau. Hier befindet sich aktuell der Haupteingang der Grundschule, die Sanitärräume und der Verwaltungsbereich. Das Höhenniveau des Alt- und des Erweiterungsbaus liegt deutlich über dem, des ebenerdigen Eingangsbereiches im Verbindungsbau. Zwischen dem Verbindungsbau und dem Altbau, bzw. dem Erweiterungsbau befinden sich kleine Treppen, die den Höhenunterschied ausgleichen. Die Heizungsanlage der Schule befindet sich in dem unterkellerten Bereich des Erweiterungsbaus. Sie wird mit Gas betrieben und stammt aus dem Jahr 1992. Der Hausanschluss inklusive der Hauptverteilung befindet sich im Altbau. Diverse Unterverteilungen verteilen Sie durch die gesamte Schule. Die einzelnen Projektziele sowie weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bauablauf: Zunächst soll das Gebäude nach vor genannten Kriterien instandgesetzt sowie erweitert werden. Der Schulbetrieb wird während der Sanierungsphase in temporären Ersatzräumen (Containern) auf der rückgebauten Spielplatzfläche (im Südosten des Grundstückes) fortgesetzt. Die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) werden auf rund 4.440.000 EUR (netto) geschätzt.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: #1
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Tragwerksplanung für Gebäude (§§ 51 ff. HOAI), Leistungsphasen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Tragwerksplanung für Gebäude (§§ 51 ff. HOAI), Leistungsphasen 1-6 Projektziel allgemein: Die Stadt Bückeburg beabsichtigt die Liegenschaft: Grundschule Evesen, Eveser Straße 61, 31675 Bückeburg umfassend instand zu setzen. Die 2-zügige Grundschule soll entsprechend den Empfehlungen des Schulentwicklungsplanes 2019 und der darin enthaltenen Raumanalyse nach den zukünftigen schulpädagogischen Anforderungen saniert, umgebaut und erweitert werden. Insgesamt ergibt sich ein Defizit von 6 Räumen und 355 qm. Eine nicht vorhandene Aula soll an zentraler Position neu errichtet werden. Ebenso sollen die Wohnungen, sowie das Bürgerbüro im Altbau der Grundschule saniert werden. Es sollte überlegt werden, die Fläche der oberen Wohnung der Schulnutzung zuzuschlagen. Auch die erforderlichen bautechnischen Maßnahmen sind bereits im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung in einer qualitativen Bestandsbewertung definiert worden. Objektbeschreibung: Die Liegenschaft befindet sich im Ortsteil Evesen (siehe anliegender Übersichtsplan, Lageplan und Luftbild) und besteht aus einem Altbau (Baujahr vor 1950) sowie einem Erweiterungsbau aus dem Jahr 1968. Das Grundstück befindet sich an der Eveser Straße, an der sich auch der Altbau befindet. In dem Altbau befinden sich neben zwei Wohnungen und einem kleinem Bürgerbüro auch einige Räume, die der Grundschule zuzuordnen sind. Ein eingeschossiger Verbindungsbau erstreckt sich zwischen Altbau und einem zweigeschossigen Schustertrakt. Über einen vorgelagerten Flur werden die beiden Treppenhäuser erschlossen. Im Süden befindet sich ein großer Schulhof, welcher über eine Zufahrtsstraße an die Straße "Am Sportfeld" angeschlossen ist. In diesem Bereich befindet sich zudem noch eine Sporthalle, welche jedoch von den geplanten Sanierungsarbeiten vorerst ausgeschlossen ist. Von hier aus gelangen die Schüler und Lehrer auf das Schulgelände. Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, die Nutzung ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen Schule dargestellt. Das Schulgebäude gliedert sich in zwei Bauabschnitte und ist im Ursprung (Baujahr vor 1950) als teilunterkellerte zweigeschossige Schule als Massivbau errichtet worden. Dieser alte Teil wird auf beiden Etagen durch einen zentralen langen Flur mit Treppenhaus in Nord- und Südteil geteilt. Im Erdgeschoss befindet sich Speiseraum, der Werkraum, sowie im Dachgeschoss zwei Unterrichtsräume. In dem unterkellerten südlichen Teil befindet sich im Erdgeschoss eine Wohnung, sowie ein Ein-Zimmer-Bürgerbüro. Ein weiteres, separates Treppenhaus führt ins Dachgeschoss, wo sich eine weitere Wohnung befindet. Im Osten, zur Eveser Straße hin, befindet sich der Zugang zu diesem südlichen Teil des Gebäudes. Im Jahre 1968 wurde die Grundschule großzügig erweitert. Im Westen entstand ein teilunterkellerter zweigeschossiger Schustertrakt mit zwei Treppenhäusern. Insgesamt gibt es hier Platz für 7 Klassenräume, einem Computerraum, sowie einigen kleineren Nebenräumen. Ein vorgelagerter, erdgeschossiger Flur verbindet die beiden Treppenhäuser. Der vorgelagerte Flur schließt wiederum an einen ebenerdigen eingeschossigen Verbindungsbau an. Dieser verbindet den Altbau mit dem neueren Erweiterungsbau. Hier befindet sich aktuell der Haupteingang der Grundschule, die Sanitärräume und der Verwaltungsbereich. Das Höhenniveau des Alt- und des Erweiterungsbaus liegt deutlich über dem, des ebenerdigen Eingangsbereiches im Verbindungsbau. Zwischen dem Verbindungsbau und dem Altbau, bzw. dem Erweiterungsbau befinden sich kleine Treppen, die den Höhenunterschied ausgleichen. Die Heizungsanlage der Schule befindet sich in dem unterkellerten Bereich des Erweiterungsbaus. Sie wird mit Gas betrieben und stammt aus dem Jahr 1992. Der Hausanschluss inklusive der Hauptverteilung befindet sich im Altbau. Diverse Unterverteilungen verteilen Sie durch die gesamte Schule. Die einzelnen Projektziele sowie weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bauablauf: Zunächst soll das Gebäude nach vor genannten Kriterien instandgesetzt sowie erweitert werden. Der Schulbetrieb wird während der Sanierungsphase in temporären Ersatzräumen (Containern) auf der rückgebauten Spielplatzfläche (im Südosten des Grundstückes) fortgesetzt. Die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) werden auf rund 4.440.000 EUR (netto) geschätzt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
“Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen...”
Zentrale Elemente des Verfahrens
Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix (Vergabekriterien unter XIV der Vergabeunterlagen) gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach der Bewertungsmatrix als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-18 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-18 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2023-12-18 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
“Unterlagen und Angaben werden im Rahmen des § 56 VgV nachgefordert.” Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Persönliche Lage des Bieters: 1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Persönliche Lage des Bieters: 1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. 1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB. 1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB. 1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. 1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. 1.10 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären, - dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann; - dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können; - dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen: - mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, - mindestens 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/ Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. 2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
“3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich sowie aktuell im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen b) Architekten*innen / Ingenieur*innen c) Zeichner*innen d) Sonstige Mitarbeiter*innen Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. 3.2 Erfahrungsnachweis des Bieters (des/der Büros) in Form der Benennung von (mindestens drei) Referenzprojekten innerhalb der letzten neun Jahre (ab 01.01.2015), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Tragwerksplanung, vorzugsweise Kindergärten und Schulen). Vergleichbar sind nur innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossene Referenzprojekte. Die Bauleistungen müssen nach dem 01.01.2015 und spätestens vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots abgenommen sein. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) - Art der Maßnahme (Neubau, Sanierung, Umbau, Erweiterung) - Art der Nutzung (Schulgebäude, Nichtwohngebäude, Sonstige) - Kurze Beschreibung des Projekts - Honorarzone - Angabe der erbrachten Leistungen (Leistungsphasen) innerhalb des Referenzzeitraums (ab 01.01.2015) - Bauwerkskosten KG 300 + 400 (brutto) - Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Natürliche Personen sind zur Leistungserbringung zugelassen, sofern diese berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt/in" oder "Ingenieur/in" zu...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Natürliche Personen sind zur Leistungserbringung zugelassen, sofern diese berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt/in" oder "Ingenieur/in" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (vgl. § 75 Abs.1, 2 VgV). Juristische Personen sind zur Leistungserbringung zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der vorgenannten Berufsqualifikation benennen (vgl. § 75 Abs.3 VgV). Ist in dem jw. Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in oder Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG des Rates bzw. Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Bei Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und entsprechend den vorgenannten Voraussetzungen teilnahmeberechtigt sein.
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Ausschlussgrund: bankr-nat
bankruptcy
corruption
cred-arran
crime-org
distorsion
envir-law
finan-laund
fraud
human-traffic
insolvency
labour-law
liq-admin
misrepresent
partic-confl
prep-confl
prof-misconduct
sanction
socsec-law
socsec-pay
susp-act
tax-pay
terr-offence
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB”
“Bekanntmachungs-ID: CXQ6Y6KD7RW” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131-153306📞
Fax: +49 4131-152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 223-703558 (2023-11-17)