Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Büroausstattung:
Ausschreibungs-, Vergabe- und Abrechnungs- (AVA-) Software mit GAEB-Schnittstelle
- Nachweis von mindestens zwei mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Referenzen:
Die Referenzen müssen bezüglich des Auftragsgegenstands mit der zu vergebenden Leistung hinsichtlich Aufgabenstellung und Größe vergleichbar sein. Dies ist der Fall, wenn es sich um Referenzprojekte handelt
• über Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Teil 4 (Anlage 15), Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (ohne medizin- und labortechnische Anlagen) und 8 (Anlage 15.2)
• mindestens Honorarzone II (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (ohne medizin- und labortechnische Anlagen) und 8
• für Krankenhäuser
• mit Kosten der technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Teil 4 (Anlage 15), Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (ohne medizin- und labortechnische Anlagen) und 8 (Anlage 15.2) von min-destens brutto 1.800.000,00 EUR
• die mindestens die Leistungsphasen 3 - 8 umfassen und
• bei denen die Leistungsphase 8 während der letzten zehn Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote, abgeschlossen wurde.
Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Es werden zwei vergleichbare Referenzen im Rahmen der Auswahlentscheidung auf die Erfüllung der Eignungskriterien geprüft. Reicht der Bieter / die Bietergemeinschaft mehr als zwei Referenzen ein, sind die eingereichten Referenzen zu priorisieren.
- Personelle Besetzung:
Es ist eine Mindestanforderung, dass die durchschnittliche Gesamtanzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren nicht unter fünf in jedem Jahr lag.
- Berufserfahrung der vorgesehenen Projektleitung:
Hinweis: Projektleitung und Teilprojektleitung Lph. 8 oder stellvertretende Projektleitung und Teilprojektleitung Lph. 8 dürfen dieselbe Person sein.
Es gelten folgende Mindestanforderungen für die Projektleitung:
• Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in einem relevanten Studiengang (Versor-gungstechnik, Verfahrenstechnik, Maschinenbau o. vgl.bar)
• Studienabschluss als Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH), B.Sc., B.Eng., M.Sc., M.Eng., EUR ING
• Berufsjahre als Projektleitung vergleichbarer Projekte (ab Herstellkosten brutto 1.800.000,00 EUR der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Teil 4 (Anlage 15), Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (ohne medizin- und labortechnische Anlagen) und 8, (Anlage 15.2), mindestens Honorarzone II, mindestens fünf Jahre
• mindestens zwei baulich abgeschlossene Projekte (bis Abschluss Lph. 8) mit einem mindestens der Honorarzone II entsprechenden Schwierigkeitsgrad im Krankenhausbau (mit ITS), davon mindestens ein Umbau-/Sanierungsprojekt im laufenden Betrieb, Her-stellkosten mindestens brutto 1.800.000,00 EUR der Technischen Ausrüstung gem.
§ 55 HOAI, Teil 4 (Anlage 15), Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (ohne medizin- und labortechnische Anlagen) und 8 (Anlage 15.2), mindestens Leistungsphasen 3 bis 8, jeweils als verantwortliche Projektleitung
Es gelten folgende Mindestanforderungen für die stellvertretende Projektleitung:
• Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in einem relevanten Studiengang (Versorgungstechnik, Verfahrenstechnik, Maschinenbau o. vgl.bar) oder Berufsausbildung in einem relevanten Beruf (Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik o. vgl.bar)
• Studienabschluss als Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH), B.Sc., B.Eng., M.Sc., M.Eng., EUR ING oder Berufsabschluss als Meister oder Techniker
• Berufsjahre als Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung vergleichbarer Pro-jekte (ab Herstellkosten brutto 1.800.000,00 EUR der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Teil 4 (Anlage 15), Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (ohne medizin- und labortechnische Anlagen) und 8, (Anlage 15.2), mindestens Honorarzone II, mindestens fünf Jahre
• mindestens zwei baulich abgeschlossene Projekte (bis Abschluss Lph. 8) mit einem mindestens der Honorarzone II entsprechenden Schwierigkeitsgrad im Krankenhausbau (mit ITS), davon mindestens ein Umbau-/Sanierungsprojekt im laufenden Betrieb, Herstellkosten mindestens brutto 1.800.000,00 EUR der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Teil 4 (Anlage 15), Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (ohne medizin- und labortechnische Anlagen) und 8 (Anlage 15.2), mindestens Leistungsphasen 3 bis 8, jeweils als Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung
Es gelten folgende Mindestanforderungen für die Teilprojektleitung Lph. 8:
• Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in einem relevanten Studiengang (Versorgungstechnik, Verfahrenstechnik, Maschinenbau o. vgl.bar) oder Berufsausbildung in ei-nem relevanten Beruf (Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik o. vgl.bar)
• Studienabschluss als Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH), B.Sc., B.Eng., M.Sc., M.Eng., EUR ING oder Berufsabschluss als Meister oder Techniker
• Berufsjahre als Teilprojektleitung Lph. 8 vergleichbarer Projekte (ab Herstellkosten brutto 1.800.000,00 EUR der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Teil 4 (Anlage 15), Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (ohne medizin- und labortechnische Anlagen) und 8,
(Anlage 15.2), mindestens Honorarzone II, mindestens fünf Jahre
• mindestens zwei baulich abgeschlossene Projekte (bis Abschluss Lph. 8) mit einem mindestens der Honorarzone II entsprechenden Schwierigkeitsgrad im Krankenhausbau (mit ITS), davon mindestens ein Umbau-/Sanierungsprojekt im laufenden Betrieb, Her-stellkosten mindestens brutto 1.800.000,00 EUR der Technischen Ausrüstung gem.
§ 55 HOAI, Teil 4 (Anlage 15), Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 (ohne medizin- und labortechni-sche Anlagen) und 8 (Anlage 15.2), jeweils als Teilprojektleitung Lph. 8