Beschreibung der Beschaffung
siehe auch Leistungsbeschreibung "23 03 15 LV Rathausumfeld_BA 1 und BA 2_LP 2-9.pdf"
Auf der Basis der Gewährung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm "Lebendige Zentren" beabsichtigt die Stadt Bad Wildungen die Vergabe freiraumplanerischer Leistungen für den 1. und 2. Bauabschnitt des Rathausumfelds. Die Altstadt von Bad Wildungen ist 2019 in das Programm "Lebendige Zentren" aufgenommen worden. Für das Fördergebiet liegt das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept" (ISEK) "Unsere Altstadt - GEWOHNT GUT" vor.
Für den zentralen Bereich rund um das Rathaus, bestehend aus "Verlängerung Fußgängerzone/Marktplatz", "oberer Brunnenstraße", "Kirchplatz", "Parkplatz Ranzenstraße" und einem später ggf. noch zu entwickelnden "Rathausplatz", ist gemäß ISEK eine Aufwertung im Sinne der Erhöhung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum vorgesehen. In diesem Kontext soll die Fußgängerzone in der über den Marktplatz laufenden Brunnenstraße verlängert (1. Bauabschnitt) und ein östlich an den Marktplatz angrenzender Teilbereich der Brunnenstraße gestalterisch qualifiziert werden (2. Bauabschnitt).
Für das gesamte Rathausumfeld wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie im Jahr 2022 erste Planungsansätze entwickelt und mit einer Kostenschätzung hinterlegt. Die zu überplanende Fläche des 1. Bauabschnitts besitzt eine Größe von rund 1.500 m². Für den 1. Bauabschnitt wurden in der Machbarkeitsstudie anrechenbare Kosten der KG 500 in Höhe von 1.075.630,25 € ermittelt.
Für den 2. Bauabschnitt mit einer Größe von 1.200 m² belaufen sich die anrechenbaren Kosten der KG 500 gemäß Machbarkeitsstudie auf 605.042,02 €. Darauf basierend soll nun die konkrete Objektplanung für den 1. und 2. Bauabschnitt beauftragt werden.
Die Machbarkeitsstudie steht den Bietern des Vergabeverfahrens im Download-Bereich zur Verfügung. Die hierin erarbeiteten Planungsansätze entsprechen der Leistungsphase 1 des Leistungsbildes nach §39 ff. HOAI.
Da gestalterische und verkehrliche Belange zu bearbeiten sind, müssen Bewerber über entsprechende fachliche Expertisen verfügen oder für Teilaspekte geeignete Partner hinzuziehen.
Planungsziele
Für das Rathausumfeld besteht das übergeordnete Ziel, dieses entsprechend seiner zentralen Lage im Stadtraum als Ort des öffentlichen Lebens, der Begegnung und des Aufenthalts aufzuwerten, einer einheitlichen Gestaltung zuzuführen und die Teilbereiche sinnvoll gestalterisch zu vernetzen. Hierfür werden bezogen auf den 1. und 2. Bauabschnitt folgende Teilziele anvisiert:
• Verlängerung der Fußgängerzone in der über den Marktplatz laufenden Brunnenstraße und Schaffung einer einladenden Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung von Beschattung und Begrünung (1. BA).
• Herstellung einer neuen Straßenraumaufteilung in der Brunnenstraße im Bereich zwischen Teichstraße und Lindenstraße (2. BA).
Planungsinhalt
1. BA: Für den Bereich zwischen dem Rathaus und den Gebäuden Brunnenstr. 27 und 29 in Verbindung mit dem Gebäude Brunnenstr. 34 ist eine einladende Aufenthaltsqualität herzustellen. Hiermit in Verbindung steht das Erfordernis zur Herstellung von Beschattung und Begrünung.
Folgende Merkmale soll der Planungsabschnitt aufweisen:
• Realisierung einer "Achse" aus Aktionsfeldern mit Wasserspielen, Sitzmöglichkeiten und Pflanzhochbeeten für alle Generationen zwischen dem Gebäude Brunnenstr. 34 und dem "Marktcafé". Die Aktionsfelder sollen von der Fußgängerzone (auf Höhe der "Münzstraße") erkennbar sein, damit Gäste motiviert werden, weiterzulaufen.
• Verschiebung des "barrierefreien Wegs" zu der südlichen Hausreihe, damit der mittlere Bereich des Platzes für die oben genannten Gestaltungselemente zur Verfügung steht. Im Zuge der Positionierung des "barrierefreien Wegs" sowie der Gestaltungelemente ist darauf zu achten, dass Marktstände auf dem Platz gruppiert werden können.
• Erneuerung des Platzbelags im gesamten Planungsraum mit gut begehbarem Pflaster.
• Verknüpfung von Markt- und Kirchplatz mittels einer großzügigen Treppenanlage mit Sitzstufen.
• Erhalt der Durchfahrt zum Kirchplatz für die Anwohnerschaft mittels eines Pollers mit Kennzeichenerfassung bzw. eines Kartenlesegeräts.
• Erhalt der Verkehrsbeziehung Waisengasse - Lindenstraße als verkehrsberuhigter Bereich.
• Einbeziehung der Terrasse des "Ratskellers" in das Gestaltungskonzept sowie in das Positionierungskonzept für die Marktstände.
2. BA: In der Brunnenstr. ist im Abschnitt Teichstr. bis Lindenstr. eine neue Straßenraumaufteilung herzustellen.
Folgende Merkmale soll die Straßenraumaufteilung aufweisen:
• Führung des "barrierefreien Wegs" auf der gesamten Länge vor den Gebäuden auf der Südseite der Straße.
• Fortführung der in der Fußgängerzone beginnende "Achse" aus Aktionsfeldern mit Wasserspielen, Sitzmöglichkeiten und Pflanzhochbeeten für alle Generationen angrenzend an den "barrierefreien Weg". Die zwischen den Feldern entstehenden Freiflächen sollen von der Gastronomie der Nord- und Südseite genutzt werden können.
• Herstellung einer Fahrbahn parallel zur "Achse", die der StadtBus und der Individualverkehr nutzen können. Für den StadtBus soll in jedem Fall die Fahrbeziehung Brunnenstr. - Lindenstr. aufrechterhalten werden. Zu einem späteren Zeitpunkt soll ohne weitere Umgestaltungserfordernisse entschieden werden können, welche Kfz die Fahrbahn nutzen dürfen und an welchen Stellen Stellplätze anzuordnen sind.
• Herstellung eines Gehwegs mit der Möglichkeit der Gastronomiebestuhlung vor den Geschäften und gastronomischen Betrieben auf der Nordseite der Straße. Integration einer Bushaltestelle entlang des Gehwegs.
Leistungen und Bearbeitungszeitraum
Die Leistungen sollen nach Auftragsvergabe - voraussichtlich 05 2023 - aufgenommen und bis 2025 abgeschlossen werden.
Erwartet wird die Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 9 gem. § 39 HOAI aus dem Leistungsbild der Objektplanung Freianlagen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, zunächst bis Leistungsphase 4. Die Auftragsvergabe erfolgt nach Eingang und Wertung aller Angebote bis Ende Mai. Die Leistungsphasen 2 bis 4 sind ab Mai 2023 zu erbringen. Möglicherweise erfolgt eine Beauftragung der LP 5-9 zunächst nur für den 1. BA., die Ausführungsplanung sowie die Bauausführung und damit die Leistungsphase 8 für den 1. BA sollen Anfang 2024 beginnen und im Jahr 2024 abgeschlossen sein. Daran soll sich der 2. BA anschließen.
Während der gesamten Erarbeitung wird eine enge und zeitnahe Abstimmung mit der Bauverwaltung und dem Fördergebietsmanagement der ProjektStadt vorausgesetzt. Neben den regelmäßigen jour fixe mit der Bauverwaltung sind die Teilnahme an bis zu vier Erörterungsterminen in den politischen Gremien sowie die Mitwirkung an bis zu vier Informations- bzw. Beteiligungsveranstaltungen im Angebot einzukalkulieren.