Auf dem Gebiet der Gemeinde Welver befinden sich die vier räumlich abgegrenzten Ortsteile Berwicke, Einecke, Klotingen und Stocklarn. Die Beseitigung des häuslichen Schmutzwassers in den Ortsteilen erfolgt derzeit durch die Grundstückseigentümer mittels Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Dies genügt nicht den allgemeinen Anforderungen an eine geordnete Abwasserbeseitigung, so dass die Gemeinde Welver aufgrund einer Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg den Anschluss der Ortslagen bis spätestens 2025 an die Kanalisation anstrebt. Die Anlagen der Grundstückseigentümer werden stillgelegt. In dieser Ausschreibung werden die Bauleistungen für den zweiten Teil - Ortsteile Berwicke und Stocklarn in zwei Losen veröffentlicht. Im Einzelnen: Das Bauvorhaben erstreckt sich zum einen entlang der Hammer Landstraße (L670), die die Ortslagen Berwicke und Borgeln verbindet. Zum anderen erstreckt sich das Bauvorhaben über die Kreisstraße Huer (K7), die zwischen den Ortsteilen Stocklarn und Haselhorst liegt.In dem Bereich Haselhorst schließt die K7 an die L670 an.Mit dem Leistungsverzeichnis ist die abwassertechnische Erschließung der Ortsteile Berwicke und Stocklarn in der Gemeinde Welver beschrieben.Es ist vorgesehen, ein Abwassersystem für diese Ortslagen bereit zu stellen und das anfallende Abwasser ordnungsgemäß einer Kläranlage zuzuführen.Es ist geplant, das anfallende Schmutzwasser über innerörtliche Drucknetze zu sammeln und über eine Transportdruckleitung abzuführen. Die Leitungen für die innerörtlichen Drucksysteme und die Transportdruckleitung werden vorzugsweise im Straßenraum verlegt. Sämtliche Druckrohrleitungen werden im so genannten Horizontal-Spülbohrverfahren ohne offene Baugrube ergestellt. Gleichwohl werden auf Grund der Längenbegrenzung für das HorizontalSpülbohrverfahren punktuell offene Baugruben erforderlich. Die Leitungen werden in einer Tiefenlage von ca. 2m unter der Straßenoberfläche verlegt. Durch die Tiefenlage der Leitungen wird sichergestellt, dass es zu keinem plötzlichen Spülungsausbruch an der Straßenoberfläche kommen kann. Des Weiteren wird durch die Tiefenlage gewährleistet, dass keine Versorgungsleitungen sowie die Regenwasserkanalisation in den Ortsteilen die Druckrohrleitung höhengleich kreuzen. So wird eine lineare Leitungsverlegung ohne zusätzliche Dücker oder Versprünge sichergestellt. Derzeit wird der Abwasseranfall von den einzelnen Haushalten der beiden Ortsteile Berwicke und Stocklarn der Gemeinde Welver mittels Kleinkläranlagen entwässert. Zukünftig sollen die beiden Ortschaften mit einem zentralen Abwassernetz ausgestattet und alle Haushalte an das Abwassernetz der Gemeinde Welver angeschlossen werden. Bei der Leitungsverlegung mittels Spühlbohrverfahren muss der Überschnitt des Bohrkanals ausreichend groß gewählt werden.Der Bohrkanaldurchmesser sollte im Normalfall um 30 % größer als der größte einzuziehende Rohrleitungsdurchmesser gewählt werden.Eine detaillierte Einteilung der Trassenabschnitte bzgl. des Überschnitts des Bohrkanals ist dem Bodengutachten zu entnehmen. Sowohl bei der offenen Kanalverlegung als auch bei der Herstellung der Start-/Zielbaugruben beim Spühlbohrverfahren wird empfohlen, eine offene Wasserhaltung vorzuhalten, um ggf. anfallendes Tagwasser oder zutretendes Schicht-/Stau- und Kapillarwasser zu fassen und abzuleiten.Die Leitungsverlegung im Ortsteil Stocklarn erfolgt analog in einer geschlossenen Bauweise.Ab der Pumpstation Berwicke wird das Abwasser über eine rd. 1,54 km lange Transportleitung in der Landesstraße L 670 bis zum Kreuzungsbereich Hammer Landstraße (L670) / Huer (K7) weitergeleitet. Die Transportleitung ab dem Pumpwerk Stocklarn ist rd. 1,79 km lang und verläuft in südlicher Richtung über die Kreisstraße K7.Die Bohrspüllängen betragen bei der geschlossenen Bauweise rd. 200 m.An den Enden (Start- und Zielgruben) soll dann ein Graben ausgehoben werden, damit die Ansatzpunkte der Leitungen möglichst gerade verlegt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-30.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzepts in Welver - Anschlüsse der Ortsteile Berwicke und Stocklarn an die öffentliche Kanalisation in Welver
Referenznummer: Maßnahmen-Nr. 54 19 414
Kurze Beschreibung:
Auf dem Gebiet der Gemeinde Welver befinden sich die vier räumlich abgegrenzten Ortsteile Berwicke, Einecke, Klotingen und Stocklarn. Die Beseitigung des häuslichen Schmutzwassers in den Ortsteilen erfolgt derzeit durch die Grundstückseigentümer mittels Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Dies genügt nicht den allgemeinen Anforderungen an eine geordnete Abwasserbeseitigung, so dass die Gemeinde Welver aufgrund einer Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg den Anschluss der Ortslagen bis spätestens 2025 an die Kanalisation anstrebt. Die Anlagen der Grundstückseigentümer werden stillgelegt. In dieser Ausschreibung werden die Bauleistungen für den zweiten Teil - Ortsteile Berwicke und Stocklarn in zwei Losen veröffentlicht.
Im Einzelnen:
Das Bauvorhaben erstreckt sich zum einen entlang der Hammer Landstraße (L670), die die Ortslagen Berwicke und Borgeln verbindet. Zum anderen erstreckt sich das Bauvorhaben über die Kreisstraße Huer (K7), die zwischen den Ortsteilen Stocklarn und Haselhorst liegt.In dem Bereich Haselhorst schließt die K7 an die L670 an.Mit dem Leistungsverzeichnis ist die abwassertechnische Erschließung der Ortsteile Berwicke und Stocklarn in der Gemeinde Welver beschrieben.Es ist vorgesehen, ein Abwassersystem für diese Ortslagen bereit zu stellen und das anfallende Abwasser ordnungsgemäß einer Kläranlage zuzuführen.Es ist geplant, das anfallende Schmutzwasser über innerörtliche Drucknetze zu sammeln und über eine Transportdruckleitung abzuführen. Die Leitungen für die innerörtlichen Drucksysteme und die Transportdruckleitung werden vorzugsweise im Straßenraum verlegt. Sämtliche Druckrohrleitungen werden im so genannten Horizontal-Spülbohrverfahren ohne offene Baugrube ergestellt. Gleichwohl werden auf Grund der Längenbegrenzung für das HorizontalSpülbohrverfahren punktuell offene Baugruben erforderlich. Die Leitungen werden in einer Tiefenlage von ca. 2m unter der Straßenoberfläche verlegt. Durch die Tiefenlage der Leitungen wird sichergestellt, dass es zu keinem plötzlichen Spülungsausbruch an der Straßenoberfläche kommen kann. Des Weiteren wird durch die Tiefenlage gewährleistet, dass keine Versorgungsleitungen sowie die Regenwasserkanalisation in den Ortsteilen die Druckrohrleitung höhengleich kreuzen. So wird eine lineare Leitungsverlegung ohne zusätzliche Dücker oder Versprünge sichergestellt. Derzeit wird der Abwasseranfall von den einzelnen Haushalten der beiden
Ortsteile Berwicke und Stocklarn der Gemeinde Welver mittels Kleinkläranlagen entwässert. Zukünftig sollen die beiden Ortschaften mit einem zentralen Abwassernetz ausgestattet und alle Haushalte an das Abwassernetz der
Gemeinde Welver angeschlossen werden. Bei der Leitungsverlegung mittels Spühlbohrverfahren muss der Überschnitt des Bohrkanals ausreichend groß gewählt werden.Der Bohrkanaldurchmesser sollte im Normalfall um 30 % größer als der größte
einzuziehende Rohrleitungsdurchmesser gewählt werden.Eine detaillierte Einteilung der Trassenabschnitte bzgl. des Überschnitts des
Bohrkanals ist dem Bodengutachten zu entnehmen. Sowohl bei der offenen Kanalverlegung als auch bei der Herstellung der Start-/Zielbaugruben beim Spühlbohrverfahren wird empfohlen, eine offene Wasserhaltung vorzuhalten, um ggf. anfallendes Tagwasser oder zutretendes Schicht-/Stau- und Kapillarwasser zu fassen und abzuleiten.Die Leitungsverlegung im Ortsteil Stocklarn erfolgt analog in einer geschlossenen Bauweise.Ab der Pumpstation Berwicke wird das Abwasser über eine rd. 1,54 km lange Transportleitung in der Landesstraße L 670 bis zum Kreuzungsbereich Hammer Landstraße (L670) / Huer (K7) weitergeleitet. Die Transportleitung ab dem Pumpwerk Stocklarn ist rd. 1,79 km lang und verläuft in südlicher Richtung über die Kreisstraße K7.Die Bohrspüllängen betragen bei der geschlossenen Bauweise rd. 200 m.An den Enden (Start- und Zielgruben) soll dann ein Graben ausgehoben werden, damit die Ansatzpunkte der Leitungen möglichst gerade verlegt werden.
Auf dem Gebiet der Gemeinde Welver befinden sich die vier räumlich abgegrenzten Ortsteile Berwicke, Einecke, Klotingen und Stocklarn. Die Beseitigung des häuslichen Schmutzwassers in den Ortsteilen erfolgt derzeit durch die Grundstückseigentümer mittels Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Dies genügt nicht den allgemeinen Anforderungen an eine geordnete Abwasserbeseitigung, so dass die Gemeinde Welver aufgrund einer Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg den Anschluss der Ortslagen bis spätestens 2025 an die Kanalisation anstrebt. Die Anlagen der Grundstückseigentümer werden stillgelegt. In dieser Ausschreibung werden die Bauleistungen für den zweiten Teil - Ortsteile Berwicke und Stocklarn in zwei Losen veröffentlicht.
Im Einzelnen:
Das Bauvorhaben erstreckt sich zum einen entlang der Hammer Landstraße (L670), die die Ortslagen Berwicke und Borgeln verbindet. Zum anderen erstreckt sich das Bauvorhaben über die Kreisstraße Huer (K7), die zwischen den Ortsteilen Stocklarn und Haselhorst liegt.In dem Bereich Haselhorst schließt die K7 an die L670 an.Mit dem Leistungsverzeichnis ist die abwassertechnische Erschließung der Ortsteile Berwicke und Stocklarn in der Gemeinde Welver beschrieben.Es ist vorgesehen, ein Abwassersystem für diese Ortslagen bereit zu stellen und das anfallende Abwasser ordnungsgemäß einer Kläranlage zuzuführen.Es ist geplant, das anfallende Schmutzwasser über innerörtliche Drucknetze zu sammeln und über eine Transportdruckleitung abzuführen. Die Leitungen für die innerörtlichen Drucksysteme und die Transportdruckleitung werden vorzugsweise im Straßenraum verlegt. Sämtliche Druckrohrleitungen werden im so genannten Horizontal-Spülbohrverfahren ohne offene Baugrube ergestellt. Gleichwohl werden auf Grund der Längenbegrenzung für das HorizontalSpülbohrverfahren punktuell offene Baugruben erforderlich. Die Leitungen werden in einer Tiefenlage von ca. 2m unter der Straßenoberfläche verlegt. Durch die Tiefenlage der Leitungen wird sichergestellt, dass es zu keinem plötzlichen Spülungsausbruch an der Straßenoberfläche kommen kann. Des Weiteren wird durch die Tiefenlage gewährleistet, dass keine Versorgungsleitungen sowie die Regenwasserkanalisation in den Ortsteilen die Druckrohrleitung höhengleich kreuzen. So wird eine lineare Leitungsverlegung ohne zusätzliche Dücker oder Versprünge sichergestellt. Derzeit wird der Abwasseranfall von den einzelnen Haushalten der beiden
Ortsteile Berwicke und Stocklarn der Gemeinde Welver mittels Kleinkläranlagen entwässert. Zukünftig sollen die beiden Ortschaften mit einem zentralen Abwassernetz ausgestattet und alle Haushalte an das Abwassernetz der
Gemeinde Welver angeschlossen werden. Bei der Leitungsverlegung mittels Spühlbohrverfahren muss der Überschnitt des Bohrkanals ausreichend groß gewählt werden.Der Bohrkanaldurchmesser sollte im Normalfall um 30 % größer als der größte
einzuziehende Rohrleitungsdurchmesser gewählt werden.Eine detaillierte Einteilung der Trassenabschnitte bzgl. des Überschnitts des
Bohrkanals ist dem Bodengutachten zu entnehmen. Sowohl bei der offenen Kanalverlegung als auch bei der Herstellung der Start-/Zielbaugruben beim Spühlbohrverfahren wird empfohlen, eine offene Wasserhaltung vorzuhalten, um ggf. anfallendes Tagwasser oder zutretendes Schicht-/Stau- und Kapillarwasser zu fassen und abzuleiten.Die Leitungsverlegung im Ortsteil Stocklarn erfolgt analog in einer geschlossenen Bauweise.Ab der Pumpstation Berwicke wird das Abwasser über eine rd. 1,54 km lange Transportleitung in der Landesstraße L 670 bis zum Kreuzungsbereich Hammer Landstraße (L670) / Huer (K7) weitergeleitet. Die Transportleitung ab dem Pumpwerk Stocklarn ist rd. 1,79 km lang und verläuft in südlicher Richtung über die Kreisstraße K7.Die Bohrspüllängen betragen bei der geschlossenen Bauweise rd. 200 m.An den Enden (Start- und Zielgruben) soll dann ein Graben ausgehoben werden, damit die Ansatzpunkte der Leitungen möglichst gerade verlegt werden.
1️⃣
Interne Kennung: Maßnahmen-Nr. 54 19 414 - Los 1
Titel: Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzepts in Welver - Anschluss der Ortsteile Berwicke und Stocklarn an die öffentliche Kanalisation in Welver
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2016089.5 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
LOS 1 Berwicke und Stocklarn Drucknetz und Hauptpumpstationen
STOCKLARN DRUCKNETZ BIS BORGELN
Siehe im Einzelnen Vergabeunterlagen
Art des Vertrags: Bauleistung
Postanschrift: Am Markt 4
Postleitzahl: 59514
Stadt: Welver
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Soest
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-15 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Vergabekriterien
Kriterium: Preis 100 %
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: Maßnahmen-Nr. 54 19 414 - Los 2
Titel: Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzepts in Welver - Anschluss der Ortsteile Berwicke und Stocklarn an die öffentliche Kanalisation
Los 2: Berwicke und Stocklarn Drucknetz innerorts
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1337001.5 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Das Bauvorhaben erstreckt sich zum einen entlang der Hammer Landstraße (L670), die die Ortslagen Berwicke und Borgeln verbindet. Zum anderen erstreckt sich das Bauvorhaben über die Kreisstraße Huer (K7), die zwischen
den Ortsteilen Stocklarn und Haselhorst liegt. In dem Bereich Haselhorst schließt die K7 an die L670 an. Mit dem Leistungsverzeichnis ist die abwassertechnische Erschließung der Ortsteile Berwicke und Stocklarn in der Gemeinde Welver beschrieben.
Es ist vorgesehen, ein Abwassersystem für diese Ortslagen bereit zu stellen und das anfallende Abwasser ordnungsgemäß einer Kläranlage zuzuführen.
Es ist geplant, das anfallende Schmutzwasser über innerörtliche Drucknetze zu sammeln und über eine Transportdruckleitung abzuführen. Die Leitungen für die
innerörtlichen Drucksysteme und die Transportdruckleitung werden vorzugsweise im Straßenraum verlegt. Sämtliche Druckrohrleitungen werden im so genannten Horizontal-Spülbohrverfahren ohne offene Baugrube hergestellt. Damit
kann der Eingriff in die Oberfläche der Straßen minimiert werden.
Gleichwohl werden auf Grund der Längenbegrenzung für das HorizontalSpülbohrverfahren punktuell offene Baugruben erforderlich.
Die Leitungen werden in einer Tiefenlage von ca. 2m unter der Straßenoberfläche verlegt. Durch die Tiefenlage der Leitungen wird sichergestellt, dass es zu
keinem plötzlichen Spülungsausbruch an der Straßenoberfläche kommen kann.
Des Weiteren wird durch die Tiefenlage gewährleistet, dass keine Versorgungsleitungen sowie die Regenwasserkanalisation in den Ortsteilen die Druckrohrleitung höhengleich kreuzen. So wird eine lineare Leitungsverlegung ohne zusätzliche Dücker oder Versprünge sichergestellt.
Derzeit wird der Abwasseranfall von den einzelnen Haushalten der beiden
Ortsteile Berwicke und Stocklarn der Gemeinde Welver mittels Kleinkläranlagen
entwässert. Zukünftig sollen die beiden Ortschaften mit einem zentralen
Abwassernetz ausgestattet und alle Haushalte an das Abwassernetz der
Gemeinde Welver angeschlossen werden.
Das Bauvorhaben erstreckt sich zum einen entlang der Hammer Landstraße (L670), die die Ortslagen Berwicke und Borgeln verbindet. Zum anderen erstreckt sich das Bauvorhaben über die Kreisstraße Huer (K7), die zwischen
den Ortsteilen Stocklarn und Haselhorst liegt. In dem Bereich Haselhorst schließt die K7 an die L670 an. Mit dem Leistungsverzeichnis ist die abwassertechnische Erschließung der Ortsteile Berwicke und Stocklarn in der Gemeinde Welver beschrieben.
Es ist vorgesehen, ein Abwassersystem für diese Ortslagen bereit zu stellen und das anfallende Abwasser ordnungsgemäß einer Kläranlage zuzuführen.
Es ist geplant, das anfallende Schmutzwasser über innerörtliche Drucknetze zu sammeln und über eine Transportdruckleitung abzuführen. Die Leitungen für die
innerörtlichen Drucksysteme und die Transportdruckleitung werden vorzugsweise im Straßenraum verlegt. Sämtliche Druckrohrleitungen werden im so genannten Horizontal-Spülbohrverfahren ohne offene Baugrube hergestellt. Damit
kann der Eingriff in die Oberfläche der Straßen minimiert werden.
Gleichwohl werden auf Grund der Längenbegrenzung für das HorizontalSpülbohrverfahren punktuell offene Baugruben erforderlich.
Die Leitungen werden in einer Tiefenlage von ca. 2m unter der Straßenoberfläche verlegt. Durch die Tiefenlage der Leitungen wird sichergestellt, dass es zu
keinem plötzlichen Spülungsausbruch an der Straßenoberfläche kommen kann.
Des Weiteren wird durch die Tiefenlage gewährleistet, dass keine Versorgungsleitungen sowie die Regenwasserkanalisation in den Ortsteilen die Druckrohrleitung höhengleich kreuzen. So wird eine lineare Leitungsverlegung ohne zusätzliche Dücker oder Versprünge sichergestellt.
Derzeit wird der Abwasseranfall von den einzelnen Haushalten der beiden
Ortsteile Berwicke und Stocklarn der Gemeinde Welver mittels Kleinkläranlagen
entwässert. Zukünftig sollen die beiden Ortschaften mit einem zentralen
Abwassernetz ausgestattet und alle Haushalte an das Abwassernetz der
Gemeinde Welver angeschlossen werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-10 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-10 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-01-10 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Es gilt § 15, 16 EU-VOB/A
alle nach § 15 und § 16 VOB/A EU zulässigen Unterlagen können nachgereicht werden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Aktueller Handelsregisterauszug oder Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handwerkskammer: Aktueller Handelsregisterauszug oder Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handwerkskammer
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Referenzen: Angaben über die Ausführung von mindestens 3 Leistungen je angebotenem Los in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf) und ein Mindestvolumen von jeweils 840.000,00 Euro netto (für Los 1) und jeweils 560.000,00 € (für Los 2) aufweisen. Die Einreichung der Referenzen kann über das bereitgestellte Formular (siehe 02_Referenzvordruck je Los) oder formlos auf einem Formblatt des Bieters erfolgen.
Es sind mindestens folgende Angaben beizulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Ausführungsort; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; ggf. stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; ggfs. Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); ggf. Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Referenzen: Angaben über die Ausführung von mindestens 3 Leistungen je angebotenem Los in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf) und ein Mindestvolumen von jeweils 840.000,00 Euro netto (für Los 1) und jeweils 560.000,00 € (für Los 2) aufweisen. Die Einreichung der Referenzen kann über das bereitgestellte Formular (siehe 02_Referenzvordruck je Los) oder formlos auf einem Formblatt des Bieters erfolgen.
Es sind mindestens folgende Angaben beizulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Ausführungsort; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; ggf. stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; ggfs. Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); ggf. Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mindestsumme 1.400.000,00 Euro netto pro Jahr (für Los 1) und 935.000,00 Euro pro Jahr (für Los 2). Der jährliche Mindestumsatz kann bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden. Der Bewerber hat hierzu eine entsprechende Eigenerklärung (Beiblatt als Vordruck: 01a_Erklärung zur Eignung aus dem Kapitel 01-Vergabeunterlagen) mit dem Angebot ausgefüllt abzugeben
Umsatz: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mindestsumme 1.400.000,00 Euro netto pro Jahr (für Los 1) und 935.000,00 Euro pro Jahr (für Los 2). Der jährliche Mindestumsatz kann bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden. Der Bewerber hat hierzu eine entsprechende Eigenerklärung (Beiblatt als Vordruck: 01a_Erklärung zur Eignung aus dem Kapitel 01-Vergabeunterlagen) mit dem Angebot ausgefüllt abzugeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Baustellenbesprechung: Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils in Abhängigkeit zum Bauziel erforderlichen Abständen, turnusgemäß (voraussichtlich 1 x alle zwei Wochen) statt. Zur Koordination der Bauarbeiten sowie in dringenden Fällen (bei Gefahr in Verzug) ist es zwingend erforderlich, dass der Auftragnehmer sicherstellt, dass ein geeigneter bevollmächtigter Vertreter binnen zwei Zeitstunden die Baustelle persönlich aufsuchen kann. Der Bewerber hat hierzu eine entsprechende Eigenerklärung (Beiblatt als Vordruck: 01a_Erklärung zur Eignung aus dem Kapitel 01-Vergabeunterlagen) mit dem Angebot ausgefüllt abzugeben.
Baustellenbesprechung: Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils in Abhängigkeit zum Bauziel erforderlichen Abständen, turnusgemäß (voraussichtlich 1 x alle zwei Wochen) statt. Zur Koordination der Bauarbeiten sowie in dringenden Fällen (bei Gefahr in Verzug) ist es zwingend erforderlich, dass der Auftragnehmer sicherstellt, dass ein geeigneter bevollmächtigter Vertreter binnen zwei Zeitstunden die Baustelle persönlich aufsuchen kann. Der Bewerber hat hierzu eine entsprechende Eigenerklärung (Beiblatt als Vordruck: 01a_Erklärung zur Eignung aus dem Kapitel 01-Vergabeunterlagen) mit dem Angebot ausgefüllt abzugeben.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Betrugsbekämpfung
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgründe nach Formblatt 124_EU und § 6e EU-VOB/A
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Welver
Nationale Registrierungsnummer: 059740048048-31001-21
Abteilung: 07 Bauverwaltung
Postanschrift: Am Markt 4
Postleitzahl: 59514
Postort: Welver
Region: Soest
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Gemeinde Welver
E-Mail: geerkens@kommunalagentur.nrw📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.welver.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.subreport.de/E54488371🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E54488371🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E54488371🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Bauleistung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 1 05111-01001-54
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: 0251 411-0📞
Fax: 0251 411-2165 📠 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 232-731529 (2023-11-30)