Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) die nachfolgenden Anforderungen durch ihre unternehmensbezogenen Angaben und ggf. Nachweise zu erbringen.
a) Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen:
Die Leistungserbringung muss nicht die Bauherrenleistungen beinhalten.
Die vergleichbaren erbrachten Leistungen (Referenzen 1 und 2) sind jeweils vollständig im Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2022 nachzuweisen.
a1) Referenz 1 Wärmeversorgungsanlagen
Definition 1
Eine Fachplanung für die Technische Ausrüstung mit Wärmeversorgungsanlagen (Anlagengruppe 2) mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung
mit mindestens durchschnittlichen Anforderungen an die Planung (vergleichbar mit Honorarzone II HOAI), für den Umbau und die Modernisierung eines Bestandsgebäudes mit:
mindestens zwei Geschossen,
Anschluss an eine Fernwärmestation mit einer Leistung von mind. 300 kW oder Installation einer Wärmeerzeugeranlage mit einer Leistung von mind. 300 kW,
verzweigtes Wärmeverteilnetz,
Raumheizflächen oder Fußbodenheizung,
Integration der Wärmeversorgungsanlage in die Gebäudeautomation.
Definition 2
Eine Fachplanung für die Technische Ausrüstung mit Wärmeversorgungsanlagen, wie in Definition 1 beschrieben für den Umbau und die Modernisierung eines Bestandsgebäudes jedoch mit:
Anschluss an eine Fernwärmestation mit einer Leistung von mind. 200 kW oder Installation einer Wärmeerzeugeranlage mit einer Leistung von mind. 200 kW.
Definition 3 (Mindestanforderung)
Eine Fachplanung für die Technische Ausrüstung mit Wärmeversorgungsanlagen, wie in Definition 1 beschrieben für den Umbau und die Modernisierung eines Bestandsgebäudes jedoch mit:
Anschluss an eine Fernwärmestation mit einer Leistung von mind. 100 kW oder Installation einer Wärmeerzeugeranlage mit einer Leistung von mind. 100 kW.
a2) Referenz 2 Planung Lüftungsanlagen
Definitionen für die „erbrachten vergleichbaren Leistungen“:
Definition 1
Eine Fachplanung Technische Ausrüstung für Raumlufttechnische Anlagen (Anlagengruppe 3) mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung mit mindestens hohen Anforderungen an die Planung (vergleichbar mit Honorarzone III HOAI), für den Umbau und die Modernisierung eines Bestandsgebäudes mit:
mindestens zwei Geschossen,
einer Lüftungsanlage mit mindestens zwei thermodynamischen Luftbehandlungsfunktionen von mindestens 7.000 m³ / h in einem Gebäude einschließlich peripherer Kleinanlagen,
verzweigtes Luftverteilungsnetz sowie
Integration der Lüftungsanlage in die Gebäudeautomation.
oder
Definition 2:
Eine Fachplanung Technische Ausrüstung für Raumlufttechnische Anlagen (Anlagengruppe 3) wie in Definition 1 beschrieben für den Umbau und die Modernisierung eines Bestandsgebäudes jedoch mit:
einer Lüftungsanlage mit mindestens zwei thermodynamischen Luftbehandlungsfunktionen von mindestens 5.000 m³ / h in einem Gebäude einschließlich peripherer Kleinanlagen.
oder
Definition 3 (Mindestanforderung):
Eine Fachplanung Technische Ausrüstung für Raumlufttechnische Anlagen (Anlagengruppe 3) wie in Definition 1 beschrieben für den Umbau und die Modernisierung eines Bestandsgebäudes jedoch mit:
einer Lüftungsanlage mit mindestens zwei thermodynamischen Luftbehandlungsfunktionen von mindestens 3.000 m³/ h in einem Gebäude einschließlich peripherer Kleinanlagen.
b) Angaben zur Personalstruktur
b1) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr.8 VgV;
b2) Angaben zu Namen und Qualifizierungen der Fachkräfte in der Fachrichtung, welche die Dienstleistung Fachplanung Technische Ausrüstung tatsächlich erbringen werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV;
b3) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen Führungskraft (Projektleiterin / Projektleiter) in der Fachrichtung Versorgungstechnik / Technische Gebäudeausrüstung oder gleichwertig (die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen) und Nachweis der Qualifizierung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV;
b4) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretenden Führungskraft (stellv. Projektleiter / stellv. Projektleiterin) in der Fachrichtung Versorgungstechnik / Technische Gebäudeausrüstung oder gleichwertig (die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen) und Nachweis der Qualifizierung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV.
c) Sonstiges Bewertungskriterium
c1) Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität.