Auftragsbekanntmachung (2023-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts- und Fensterreinigung in der Lützow-Kaserne in Münster
Reference number: 6002540283-BwDLZ Münster
Kurze Beschreibung:
“6002540283-BwDLZ Münster”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Unterhalts- und Fensterreinigung in Lützow-Kaserne, in Münster.\nDer jährliche Umfang der zu reinigenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Unterhalts- und Fensterreinigung in Lützow-Kaserne, in Münster.\nDer jährliche Umfang der zu reinigenden Fussbodenflächen beträgt ca. 3.190.000 qm.\nDie Leistung wird in 2 Losen ausgeschrieben und werden getrennt voneinander vergeben.
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Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2028-02-29 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): produktive Jahresstunden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität/Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 48.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Unterhalts- und Fensterreinigung in Lützow-Kaserne, in Münster.\nDer jährliche Umfang der zu reinigenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Unterhalts- und Fensterreinigung in Lützow-Kaserne, in Münster.\nDer jährliche Umfang der zu reinigenden Fensterflächen beträgt ca. 11.100 qm.\nDie Leistung wird in 2 Losen ausgeschrieben und werden getrennt voneinander vergeben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-22 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-22 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).\n\nDie technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.\n\nWeitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag\n(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\n(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag\n(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\n(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\n(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\nSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.\n§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht\n https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html\n§ 135 Unwirksamkeit\nhttps://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet