Auftragsbekanntmachung (2023-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhalts- und Fensterreinigung, Wäscheservice auf der NATO Air-Base Geilenkirchen
Referenznummer: 6002555711-BwDLZ Aachen
Kurze Beschreibung:
“Unterhalts- und Fensterreinigung, Wäscheservice auf der NATO Air-Base Geilenkirchen”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1 Gebäudereinigung NATO Air-Base Geilenkirchen: 63.560,87 m ², einfache zu reinigende Fußbodenfläche\nLos 2 Fensterreinigung NATO Air-Base...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1 Gebäudereinigung NATO Air-Base Geilenkirchen: 63.560,87 m ², einfache zu reinigende Fußbodenfläche\nLos 2 Fensterreinigung NATO Air-Base Geilenkirchen: 6.911,24 m ²\nLos 3 Wäscheservice NATO Air-Base Geilenkirchen: \nSet 1 (365 Betten * 7 Bestandteile* 4 Lagerorte =10.220 Teile), bestehend aus:\n1 Spannbetttuch, 1 Handtuch groß, 1 Handtuch klein, 1 Badematte, 1 Kissenbezug groß, 1 Kissenebzug klein, 1 Bettdecke. Summe Set 1 sind 10.220 Teile Reinigung wöchentlich. \nSet 2 (365 Betten * 4 Bestandteile + (50*4) Tasuchreserve =1.660 Teile), bestehend aus:\n1 Matrazenschoner, 1 Bettdecke, 1 Kissen groß, 1 Kissen klein . Summe Set 2 sind 1.660 Teile Reinigung halbjährlich
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung📦
Ort der Leistung: Heinsberg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2028-09-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Zuschlags- und Bewertungsmatrix
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-13 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-13 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Aachen
Nationale Registrierungsnummer: 6002555711
Postanschrift: Debyestraße 21
Postleitzahl: 52078
Postort: Aachen
Region: Städteregion Aachen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bwdlzaachenbeschaffung@bundeswehr.org📧
Telefon: +49 241-561-0📞
Fax: +49 241-561-57409 📠
URL: http://www.evergabe-online.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: http://www.evergabe-online.de🌏
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).\n\nDie technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.\n\nWeitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 6002555711
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag\n(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\n(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag\n(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\n(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\n(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\nSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.\n§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht\n https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html\n§ 135 Unwirksamkeit\nhttps://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 213-672901 (2023-10-30)
Auftragsbekanntmachung (2023-10-31) Verfahren Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Die Rahmenvereinbarung wird für 4 Jahre geschlossen und erlischt automatisch.”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 991-14510-77
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Verteidigung
Kommunikation
Teilnahme-URL: http://www.evergabe-online.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 213-673688 (2023-10-31)
Auftragsbekanntmachung (2023-12-13) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1 Gebäudereinigung NATO Air-Base Geilenkirchen: 63.560,87 m ², einfache zu reinigende Fußbodenfläche
Los 2 Fensterreinigung NATO Air-Base Geilenkirchen:...”
Beschreibung der Beschaffung
Los 1 Gebäudereinigung NATO Air-Base Geilenkirchen: 63.560,87 m ², einfache zu reinigende Fußbodenfläche
Los 2 Fensterreinigung NATO Air-Base Geilenkirchen: 6.911,24 m ²
Los 3 Wäscheservice NATO Air-Base Geilenkirchen:
Set 1 (365 Betten * 7 Bestandteile* 4 Lagerorte =10.220 Teile), bestehend aus:
1 Spannbetttuch, 1 Handtuch groß, 1 Handtuch klein, 1 Badematte, 1 Kissenbezug groß, 1 Kissenebzug klein, 1 Bettdecke. Summe Set 1 sind 10.220 Teile Reinigung wöchentlich.
Set 2 (365 Betten * 4 Bestandteile + (50*4) Tasuchreserve =1.660 Teile), bestehend aus:
1 Matrazenschoner, 1 Bettdecke, 1 Kissen groß, 1 Kissen klein . Summe Set 2 sind 1.660 Teile Reinigung halbjährlich
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-14 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-14 13:00:00 📅
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Quelle: OJS 2023/S 244-769653 (2023-12-13)