Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Nachweis Innungsmitgliedschaft (Vorlage einer aktuell gültigen Bestätigung der Gebäudereiniger-Innung oder einer vergleichbaren Organisation des Heimatlandes des Bieters, dass der Bieter dort Mitglied ist)
Eigenerklärung, u.a.
- über die Vorlage einer ordnungsgemäßen gewerberechtlichen Anmeldung, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen berechtigt
- über Eintragungen in Register, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist
- über die Nichtvorlage von rechtskräftiger Verurteilungen von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen in §§ 123, 124 GWB genannter Verstöße
- über die Nichtvorlage von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen
- über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,sozialoderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens
nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
- das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten,
durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten,
- ferner, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen und die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden
Anstelle der Eignungsnachweise kann der Bieter als vorläufigen Beleg der Eignung das Standardformular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("EEE") in der Form des Anhangs 1
der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) einreichen (vgl. § 50 Absatz 1 Satz 1 VgV 2016).