Unterhaltsreinigung

Landkreis Emmendingen

Unterhaltsreinigung im Verwaltungsgebäude "Haus am Festplatz", Außenstelle des Landratsamts Emmendingen, Jahresreinigungsfläche: ca. 735.000 m²

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-12-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterhaltsreinigung
Referenznummer: 2023006816
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung im Verwaltungsgebäude "Haus am Festplatz", Außenstelle des Landratsamts Emmendingen, Jahresreinigungsfläche: ca. 735.000 m²
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 6b27f11b-b50c-4fc3-82dd-e8d0e759ac23
Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Emmendingen 🏙️
Postanschrift: Landratsamt Emmendingen
Haus am Festplatz
Schwarzwaldstraße 4
Postleitzahl: 79312
Stadt: Emmendingen
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Der Landkreis Emmendingen vergibt die Unterhaltsreinigung des Verwaltungsgebäudes "Haus am Festplatz" neu. Die Reinigung muss ab dem 01. März 2024 werktäglich durchgeführt werden
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-16 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44 Tage
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-09 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung Liefer- und Dienstleistungen - Formular 124_LD“ ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/8f27941d-d9dc-4e34-879d-902b5d10decb/suitabilitycriteria
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung Liefer- und Dienstleistungen - Formular 124_LD“ ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/8f27941d-d9dc-4e34-879d-902b5d10decb/suitabilitycriteria
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Emmendingen
Nationale Registrierungsnummer: 1f7c2b75-2363-45dd-b4be-73907b0b4473
Abteilung: Amt für Hochbau- und Liegenschaften
Postanschrift: Bahnhofstraße 2-4
Postleitzahl: 79312
Postort: Emmendingen
Region: Emmendingen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Amt für Hochbau- und Liegenschaften
E-Mail: vergabestelle@landkreis-emmendingen.de 📧
Telefon: +49 76414511507 📞
Fax: +49 76414511519 📠
URL: http://www.landkreis-emmendingen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8f27941d-d9dc-4e34-879d-902b5d10decb 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8f27941d-d9dc-4e34-879d-902b5d10decb 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim RP Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: d694449c-9ad2-4ed2-9a10-359d31f0285d
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen: - § 134 Absatz 2 GWB: Informations- und Wartefrist Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach der Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Wege oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber und Bieter kommt es nicht an. - § 135 Absatz 2 GWB: Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit (des öffentlichen Auftrags) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. - § 160 Absatz 3 GWB: Einleitung, Antrag Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 233-734270 (2023-12-01)