Für das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung soll die Unterstüt-zung des Gesamtprozesses zur Implementierung neuer gesetzlicher Grundlagen für die Jugendarbeit in Nie-dersachsen vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Es steht ein Auftragsvolumen in Höhe von insgesamt 320.000,00 EUR (netto) zur Verfügung, aufgeteilt auf Los 1 (Gutachten) mit 120.000,00 EUR (netto) und Los 2 (Befragung und Beteiligungsprozess) mit 200.000,00 EUR. Angebote, die dieses Budget jeweils um mehr als 10% überschreiten, werden von der Wertung gem. § 42 Abs. 1 Nr. 2 UVgO ausgeschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-13.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützung des Gesamtprozesses zur Implementierung neuer gesetzlicher Grundlagen für die Jugendarbeit in Niedersachsen
Kurze Beschreibung:
Für das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung soll die Unterstüt-zung des Gesamtprozesses zur Implementierung neuer gesetzlicher Grundlagen für die Jugendarbeit in Nie-dersachsen vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Es steht ein Auftragsvolumen in Höhe von insgesamt 320.000,00 EUR (netto) zur Verfügung, aufgeteilt auf Los 1 (Gutachten) mit 120.000,00 EUR (netto) und Los 2 (Befragung und Beteiligungsprozess) mit 200.000,00 EUR. Angebote, die dieses Budget jeweils um mehr als 10% überschreiten, werden von der Wertung gem. § 42 Abs. 1 Nr. 2 UVgO ausgeschlossen werden.
Für das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung soll die Unterstüt-zung des Gesamtprozesses zur Implementierung neuer gesetzlicher Grundlagen für die Jugendarbeit in Nie-dersachsen vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Es steht ein Auftragsvolumen in Höhe von insgesamt 320.000,00 EUR (netto) zur Verfügung, aufgeteilt auf Los 1 (Gutachten) mit 120.000,00 EUR (netto) und Los 2 (Befragung und Beteiligungsprozess) mit 200.000,00 EUR. Angebote, die dieses Budget jeweils um mehr als 10% überschreiten, werden von der Wertung gem. § 42 Abs. 1 Nr. 2 UVgO ausgeschlossen werden.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 320 000 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
#Besonders geeignet für:selbst#
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kompetenz des Bieters und der Berater/innen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Befragung und Beteiligungsprozess
Geschätzter Wert ohne MwSt: 200 000 EUR 💰
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-23 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-01-23 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsetzungskonzept / Forschungsdesign: Der Bieter hat mit seinen Angebotsunterlagen je Los ein Umsetzungskonzept / Forschungsdesign (für Los 1 - Gutachten und für Los 2 - Jugendbefragung) einzureichen. In diesem sollten jeweils eine erste Konzeption bzw. Darstellung der Arbeit und der Verfahrensweise der Projektbegleitung, Erläuterungen zum Zeitplan, Arbeitsplan und Ressourcenplan enthalten sein. Weiterhin sollte der Bieter hierbei die Zielsetzungen aufzeigen, Untersuchungsmethoden, Umsetzung und Auswertung erläutern sowie die geplante Ergebnisdarstellung aufzeigen. Die eingereichten Konzepte fließen jeweils mit in die Bewertung der Angebote ein (vgl. Ziffer 1.18. dieser Leistungsbeschreibung). Nähere Informationen sind den beigefügten Bewertungsmatrizen für Los 1 und Los 2 zu entnehmen. Sollten die Konzepte bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden diese nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Unterlagen handelt. Die Nichtvorlage der Konzepte führt daher zum Ausschluss vom Verfahren. Gleiches gilt, wenn das Zuschlagskriterium "Umsetzungskonzept / Forschungs-design" oder eines der beiden Unterkriterien eine Bewertung der Note 6 erhält.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsetzungskonzept / Forschungsdesign: Der Bieter hat mit seinen Angebotsunterlagen je Los ein Umsetzungskonzept / Forschungsdesign (für Los 1 - Gutachten und für Los 2 - Jugendbefragung) einzureichen. In diesem sollten jeweils eine erste Konzeption bzw. Darstellung der Arbeit und der Verfahrensweise der Projektbegleitung, Erläuterungen zum Zeitplan, Arbeitsplan und Ressourcenplan enthalten sein. Weiterhin sollte der Bieter hierbei die Zielsetzungen aufzeigen, Untersuchungsmethoden, Umsetzung und Auswertung erläutern sowie die geplante Ergebnisdarstellung aufzeigen. Die eingereichten Konzepte fließen jeweils mit in die Bewertung der Angebote ein (vgl. Ziffer 1.18. dieser Leistungsbeschreibung). Nähere Informationen sind den beigefügten Bewertungsmatrizen für Los 1 und Los 2 zu entnehmen. Sollten die Konzepte bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, werden diese nicht nachgefordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Unterlagen handelt. Die Nichtvorlage der Konzepte führt daher zum Ausschluss vom Verfahren. Gleiches gilt, wenn das Zuschlagskriterium "Umsetzungskonzept / Forschungs-design" oder eines der beiden Unterkriterien eine Bewertung der Note 6 erhält.
- Angaben zur Firma und zum Firmenprofil. - ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer Unterauftragnehmer (Nachunternehmer / Subunternehmer) vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen. - ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer eignungsrelevanten/r Dritten/r vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen (Vordruck ist beigefügt) - ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen. (Vordruck ist beigefügt) - Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen - Qualifikations- und Referenznachweise des Bieters und der Berater/innen (vgl. Ziffer 1.14. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)) Je Los 1 und 2: - Umsetzungskonzept / Forschungsdesign gem. Ziffer 1.15. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Angaben zur Firma und zum Firmenprofil. - ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer Unterauftragnehmer (Nachunternehmer / Subunternehmer) vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen. - ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer eignungsrelevanten/r Dritten/r vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen (Vordruck ist beigefügt) - ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen. (Vordruck ist beigefügt) - Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen - Qualifikations- und Referenznachweise des Bieters und der Berater/innen (vgl. Ziffer 1.14. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)) Je Los 1 und 2: - Umsetzungskonzept / Forschungsdesign gem. Ziffer 1.15. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD7PN
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
Fax: +49 4131152943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-13+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 241-757363 (2023-12-13)