Untersuchungen zum Einfluss und zu Auswirkungen aktueller und künftiger Rahmenbedingungen auf die Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit der Karpfenteichwirtschaft in Sachsen (Quo vadis Carpio)

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Untersuchungen zum Einfluss und zu Auswirkungen aktueller und künftiger Rahmenbedingungen auf die Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit der Karpfenteichwirtschaft in Sachsen (Quo vadis Carpio)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-11-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Untersuchungen zum Einfluss und zu Auswirkungen aktueller und künftiger Rahmenbedingungen auf die Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit der Karpfenteichwirtschaft in Sachsen (Quo vadis Carpio)
Referenznummer: 76-Z971/23
Kurze Beschreibung:
Untersuchungen zum Einfluss und zu Auswirkungen aktueller und künftiger Rahmenbedingungen auf die Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit der Karpfenteichwirtschaft in Sachsen (Quo vadis Carpio)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität der Zeit- und Projektplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Preis
Preis (Gewichtung): 80.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-14 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-15 14:27:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2023-12-15 14:27:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: entfällt
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung
Technische und berufliche Fähigkeiten
- Qualifikation der für die Erfüllung der Aufgabe vorgesehenen Mitarbeiter, insbesondere der beteiligten Wissenschaftler (Universitätsabschlüsse auf dem Gebiet der Fischereiwissenschaft oder vergleichbare Abschlüsse) - Referenzen (z. B Forschungsberichte) über einschlägig erbrachte Leistungen der letzten fünf Jahre (Nachweis anhand von mindestens drei dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen auf fischereifachlichem, naturschutzfachlichen oder betriebswirtschaftlichen Gebiet)
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Entrichtung von Steuern
+ 7 weitere
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Pillnitzer Platz 3
Postleitzahl: 01326
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle.lfulg@smekul.sachsen.de 📧
Telefon: 0351 26120 📞
URL: https://www.lfulg.sachsen.de/ 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18bc8d7be85-15832a05d5fffa67 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS)
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 219-691532 (2023-11-13)