Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Herstellung, Abfüllung und Lieferung von 720.000 mit
Aufdruck versehenen Tuben UV-Schutzmittel an zwei Adressen innerhalb Deutschlands, die sich wie folgt aufteilt:
- 690.000 Tuben für die BGB BAU;
- 30.000 Tuben für die SVFLG
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Im Preisblatt hat das bietende Unternehmen einen Lieferfrist (in Kalenderwochen) anzugeben. Diese Lieferfrist wird im Zuschlagsfall Bestandteil des Vertrages.
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Die zu liefernden Tuben müssen spätestens bei Ablauf des im Preisblatt vom Auftragnehmer genannten Lieferzeitraumes bei der Lieferadresse angeliefert werden. Teillieferungen sind wie folgt möglich:
a) mind. 100.000 Tuben zum angebotenen frühesten Termin an die BG BAU;
b) mind. 200.000 Tuben innerhalb von vier Wochen nach dem angebotenen Termin an die BG BAU;
c) die restlichen Tuben inklusive Überproduktion innerhalb von zwölf Wochen nach dem angebotenen Terminan die BG BAU;
d) 30.000 Tuben zum angebotenen frühesten Termin an die SVFLG.
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Das Produkt muss mindestens folgende Eigenschaften aufweisen:
• Das Produkt entspricht der EU-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (EU-KosmetikV) des Europäischen Parlaments und der der Verordnung über kosmetische Mittel (D-KosmetikV) vom Juli 2014;
• Creme oder Gel;
• Lichtschutzfaktor 30 (UV-B);
• Zusätzlich UV-A Schutz;
• photostabile UV-Filter;
• Wasser-, Abrieb- und Schweißfestigkeit;
• keine Verursachung von Haut- und Augenreizungen;
• duftstofffrei;
• ohne Chlormethylisothiazolinon/Methylisothiazolinon (CMI/MI);
• Haltbarkeit 3 Jahre nach Versand und 6 Monate nach Anbruch;
• VPE-Größe mind. 100 ml, maximal 150 ml;
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Das Produkt kann weitere folgenden Eigenschaften aufweisen:
• Lichtschutzfaktor 50 (UV-B) oder höher;
• ohne Homosalate;
• ohne Octocrylene;
• ohne Benzophenone;
• ohne 4-Methylbenzylidene Camphor;
• ohne Ethylhexyl Methoxycinnamate;
• ohne Isoamyl p-Methoxycinnamate;
• silikonfrei;
• DAAB-Label;
• frei von Mikroplastik;
• frei von festen und flüssigen synthetischen Kunststoffen, die nicht biologisch abbaubar sind.
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Die Verpackung muss mindestens folgende Eigenschaften aufweisen:
• Tube;
• Inhalt: mindestens 100 ml, maximal 150 ml;
• Kennzeichnung entsprechend gesetzlicher Vorgaben;
• farbfester Aufdruck einer Werbeanbringung.
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Die Verpackung kann weitere folgende Eigenschaften aufweisen:
• Klappdeckel (kein Schraubverschluss);
• Anteil von Post-Consumer-Rezyklat (PCR) von mindestens 30 Prozent des Gesamtgewichts der Kunststoffverpackung.