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LÄ01 Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, waren noch nicht alle Mietverträge für Fremdflächen vorhanden. Die Flächen wurden teilweise länger als geplant benötigt. Zudem mussten die Flächen für Restarbeiten nochmals angemietet werden.
LÄ02 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung, war der Zustand der Tiefenentwässerung nicht bekannt. Nach Angebotseingang wurde durch
den Anlagenverantwortlich bekannt gegeben, dass es unterlässlich sei, die Tiefenentwässerung abzutragen und neu aufzukiesen,
um eine ordnungsgemäße Funktion dieser zu gewährleisten.
LÄ03 Die ausgeschriebenen BE-Flächen waren für die Umsetzung des Bauvorhabens zu klein (s. NT1), daher war es regelmäßig
erforderlich, den Aushub Schotter + BRM der BE-Flächen km 105,2 (Hr. Zellner) sowie auch der DB Fläche im Bf. Regen (alte
Verladerampe ca. km 110,1-110,3) abzufahren und auf die BE-Fläche
Stefan Pletl zu transportieren. Für die Materialtransporte innerhalb der Baustelle zu den entsprechenden BE Flächen wurde ein
Traktor mit Mulde verwendet, was für die Materialtransporte unabdingbar gewesen ist.Bei beiden BE-Flächen wurden regelmäßig
Neustoffe, Kies, PSS, Neuschotter, Neuschwellen sowie gleichzeitig Boden, Altschotter, Altschwellen zugeführt. Um ein
Vermischen der Neu- und Altstoffe zu
verhindern, wie auch die Zufahrten zur Baustelle weiterhin aufrecht erhalten zu können, war es unabdingbar Schlepper mit Mulde,
LKW und Radlader + Maschinist vorzuhalten. Auch nur so konnte sichergestellt werden, dass die DB-Vorgabe mit 500 m³ pro
Haufwerk eingehalten
werden kann. Um die Materialien auf die Mulde verladen zu können wurde ein geeignetes Fahrzeug vorgehalten, in diesem
Fall ein Radlader.
LÄ 04Der AN macht in diesem NT die ihm und seinem NU Fa. Safeg bereits entstandenen Aufwendungen und Kosten (
Besprechungen, Vorbereitung, Begehung, etc.) und entgangene AGK, Wagnis, Gewinn geltend
LÄ05 Laut Ausschreibung sollte der BÜ in Asphalt ausgeführt werden. Aufgrund der einfacheren Wartung und der Langlebigkeit wurde
durch ALV und Projektleitung kurzfristig auf die Ausführung mit Strail Platten umgestellt, was die wirtschaftlichere Variante ist.
Der AN macht die ihm dadurch entstandenen Mehrkosten bei Material und Arbeitsaufwand geltend