VB, Verbundvergabe Paket 301830, PK ha+ und ma Netz; GE Mülheim Styrum-Abzw Kaiserberg, Essen West Gleis 406; WE Essen West W. 409, 471, 482, 484, 485 und Mülheim-Styrum W.14, 16, 31, 32, 33
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“VB, Verbundvergabe Paket 301830, PK ha+ und ma Netz; GE Mülheim Styrum-Abzw Kaiserberg, Essen West Gleis 406; WE Essen West W. 409, 471, 482, 484, 485 und...”
Titel
VB, Verbundvergabe Paket 301830, PK ha+ und ma Netz; GE Mülheim Styrum-Abzw Kaiserberg, Essen West Gleis 406; WE Essen West W. 409, 471, 482, 484, 485 und Mülheim-Styrum W.14, 16, 31, 32, 33
23FEI64055
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Produkte/Dienstleistungen: Gleisbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“10 Weichen (300 - 1.200), ca 8.000 m GE mit BE und Geo Textil, Sicherungsleistungen, LST und E-Technik”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gleisbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mülheim
Beschreibung der Beschaffung:
“10 Weichen (300 - 1.200), ca 8.000 m GE mit BE und Geo Textil, Sicherungsleistungen, LST und E-Technik” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminschiene
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 85
Dauer
Datum des Beginns: 2023-03-17 📅
Datum des Endes: 2023-08-14 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
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Geforderte Kautionen und Garantien: Keine
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
- Oberbau konventionell–Schotter:
--Gleise;Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h
--Weichen;Strecken II; Mischverkehr 121 - 160 km/h
Sicherungsleistungen: Leistungsfähigkeitsklasse II
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-02-14
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-03-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-02-14
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Mülheimerstr. 50, 47057 Duisburg
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 011-028101 (2023-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-15) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 011-028101
Auftragsvergabe
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Titel:
“VB, Verbundvergabe Paket 301830, PK ha+ und ma Netz; GE Mülheim Styrum-Abzw Kaiserberg, Essen West Gleis 406; WE Essen West W. 409, 471, 482, 484, 485 und...”
Titel
VB, Verbundvergabe Paket 301830, PK ha+ und ma Netz; GE Mülheim Styrum-Abzw Kaiserberg, Essen West Gleis 406; WE Essen West W. 409, 471, 482, 484, 485 und Mülheim-Styrum W.14, 16, 31, 32, 33
Mehr anzeigen Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 036-105541 (2023-02-15)