Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Mindestvoraussetzung (Ausschlusskriterium) für die Teilnahme am Wettbewerb ist
• der Qualifikationsnachweis zum SiGeKo gem. Baustellenverordnung (RAB 30 Anlage B+C)
• nachgewiesene deutsche Sprachkenntnisse des SiGeKo auf mind. C2-Niveau
• der Standort bzw. das Büro des SiGeKos muss so gelegen sein, dass er innerhalb eines Tages auf der Baustelle erscheinen kann
• Referenz(en) für vergleichbare Leistungen
Wertungskriterien:
1. Gemittelter Jahresumsatz für SiGeKo-Leistungen in den letzten 5 Jahren (Wichtung 10%)
bis 150.000 EUR = 1 Punkt
>150.000 EUR bis 300.000 EUR = 2 Punkte
>300.000 EUR = 3 Punkte
2. Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen SiGeKos mit nachgewiesener Erfahrung als SiGeKo (Wichtung 30 %)
bis 5 Jahre = 1 Punkt
6 bis 10 Jahre = 2 Punkte
mehr als 10 Jahre = 3 Punkte
3. Referenzliste der in den letzten zehn Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen (einschl. Projektname, ungefähres Invest.volumen, Ansprechpartner mit Telefonnummer) (Wichtung 50 %)
Kein Projekt = Ausschluss
1 Projekt = 1 Punkt
2 bis 3 Projekte = 2 Punkte
mehr als 3 Projekte = 3 Punkte
Als vergleichbar gelten Projekte, die folgende Kriterien bzw. Merkmale erfüllen:
Erfahrung in der Abwicklung komplexer Anlagenbau-Projekte mit mehrsprachigen Auftragnehmern in vorhandener Bebauung.
4. Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (ganzzahlig gerundet) für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 5 Jahren (2018-2022)
1 Mitarbeiter = 1 Punkt
2 bis 3 Mitarbeiter = 2 Punkte
4 und mehr Mitarbeiter = 3 Punkte
Die Erklärungen sind als Eigenerklärung abzugeben. Das in den Vergabeunterlagen bereitgestellte Formblatt Eignungsnachweis ist zwingend zu verwenden.