Beschreibung der Beschaffung
Die Deutsche Bundesbank sucht für ihre Dienstliegenschaften im Bundesland Baden - Württemberg einen externen Dienstleister, welcher die Funktion der verantwortlichen Elektrofach-kraft (VEFK) nach DIN VDE 1000-10 übernimmt. Die VEFK soll den sicheren Umgang mit den elektrotechnischen Anlagen gewährleisten, so dass Schäden für Mensch, Umwelt und Sachwerte vermieden werden.
Des Weiteren soll in den einzelnen Dienstliegenschaften eine Elektroaufbauorganisation nach DIN VDE 0105-100 aufgebaut werden. Bei den Dienstliegenschaften handelt es sich um insgesamt sechs Filialen und eine Hauptverwaltung. Die Filialen sind der jeweiligen Hauptverwaltung des Bundeslandes zugeordnet. Jede Dienstliegenschaft ist als eigenständiger Betrieb zu betrachten.
Folgende Dienstliegenschaften befinden sich im Bundesland Baden - Württemberg:
-Hauptverwaltung Baden - Württemberg in Stuttgart
-Filiale Stuttgart
-Filiale Karlsruhe
-Filiale Ulm
-Filiale Villingen - Schwenningen
-Filiale Freiburg
-Filiale Reutlingen
In den einzelnen Dienstliegenschaften soll eine Elektroaufbauorganisation gemäß den folgenden gesetzlichen Vorschriften und Normen etabliert werden:
-DIN VDE 1000-10
-DIN VDE 0105-100
-§9 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
-§130 OWiG
-§13 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
-§13 DGUV Vorschrift 1
-DGUV Vorschrift 4
-Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Der verantwortlichen Elektrofachkraft wird die Verantwortung über die Elektroaufbauorganisation übertragen. Dies bedeutet, dass die VEFK die Pflege und Aktualisierung der Elektroaufbauorganisation übernimmt. Jede Dienstliegenschaft ist als separater Betrieb zu betrachten und benötigt deswegen eine eigenständige Aufbauorganisation des Elektrobereichs.
Die Elektroaufbauorganisation soll folgende Punkte enthalten:
-Allgemeine Organisationsbeschreibung
(Organisationshandbuch, Organigramm usw.)
-Notfallorganisation
-Betriebliche Organisation (Personelle Organisation, Materielle Organisation usw.)
-Übersicht Schnittstellen (Interne & Externe Beschäftigte)
-Qualifikationsmatrix der im Elektrobereich tätigen Personen
Der Auftraggeber überträgt gemäß §3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und DGUV Vorschrift 1 §13 die darin enthaltenden Pflichten und Aufgaben des Betreibers an die externe verantwortliche Elektrofachkraft (verantwortliche Person gemäß §13 ArbSchG) für den Fachbereich Elektro.
Jede Dienstliegenschaft ist als separater Betrieb zu betrachten. Eine vom Auftragnehmer gestellte VEFK kann mehrere Liegenschaften betreuen. Das Betreuen mehrerer Liegenschaften darf jedoch keine Auswirkung auf die Erreichbarkeit / Verfügbarkeit der VEFK für die einzelnen Liegenschaften haben.
Der Auftragnehmer hat den Nachweis zu erbringen, dass das gestellte Personal die Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen nach DIN VDE 1000-10 und DIN VDE 0105-100 erfüllt. Des Weiteren ist der Auftragnehmer verpflichtet, sein Personal durch regelmäßige Weiterbildungen die Befähigung zur Ausübung der Tätigkeit als VEFK aufrechtzuerhalten. Die Pflichtübertragung erfolgt schriftlich und legt den Verantwortungsbereich, die Befugnisse und die Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft fest.
Die Deutsche Bundesbank überträgt der verantwortlichen Elektrofachkraft die benötigten Kompetenzen, damit diese ihre Aufgaben und Pflichten erfüllen kann. Dies beinhaltet neben entsprechenden Unterlagen wie bspw. personalbezogene und technische Unterlagen, auch eine fachliche Weisungsfreiheit / Weisungsbefugnis für den vorher definierten Elektrobereich. Die vertraulichen Informationen sollen gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt werden. Die Ausübung der Weisungs-freiheit / Weisungsbefugnis in der Praxis gilt es in gemeinsamer Abstimmung genau zu definieren.
Nachfolgend eine Übersicht der grundlegenden Aufgaben der VEFK:
-Schriftliche Bestellung aller im Elektrobereich tätigen Personen gemäß TRBS 1203
-Durchführen eines Qualifizierungsmanagements
-Aufstellung einer Qualifizierungsplanung der Mitarbeiter
-Durchführung von Schulungen und bedarfsgerechten Unterweisungen
-Definition der Schnittstelle der Aufgabenwahrnehmung zwischen internem und exter-nem Personal
-Regelmäßige Kontrollgänge durch die Liegenschaft
-Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
-Regelmäßige Berichterstattung an den Auftraggeber
-Unterstützung beim Fremdfirmenmanagement
-Kontrolle und Fortführung der Dokumentation im Elektrobereich
-Unterstützung bei der Erstellung von Arbeits- und Betriebsanweisungen im Bereich der Elektrotechnik
Der Auftragnehmer hat im Bedarfsfall eine kurze Reaktionszeit sicherzustellen. Dabei ist eine taggleiche telefonische Erreichbarkeit zu gewährleisten. Die Erreichbarkeit der VEFK während der üblichen Geschäftszeiten muss garantiert werden. Bei Bedarf muss eine kurze Reaktions-zeit des Auftragnehmers sichergestellt sein. Darunter fällt, neben der geschilderten telefoni-schen Erreichbarkeit, auch die Verfügbarkeit von Vor-Ort-Terminen innerhalb von 24 Stunden.