Verfahrenstechnische Erweiterung des Wasserwerks Bettingen

LWE Landwerke Eifel AöR

Hydraulische Einrichtung für die Voraufbereitung im Wasserwerk Bettingen
- 3 Schnellfilter (Edelstahl) inkl. Verrohrung
- Anbindung an ein Bestandspumpwerk
- Errichtung eines neuen Pumpwerks (Qmax 420 m³/h, PN 25)
- Ertüchtigung eines bestehenden Brunnens
- Verrohrung VA, bis DN 400

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-02-15 Auftragsbekanntmachung
2023-03-07 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2023-02-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinentechnische Installationen
Kurze Beschreibung:
Hydraulische Einrichtung für die Voraufbereitung im Wasserwerk Bettingen - 3 Schnellfilter (Edelstahl) inkl. Verrohrung - Anbindung an ein Bestandspumpwerk - Errichtung eines neuen Pumpwerks (Qmax 420 m³/h, PN 25) - Ertüchtigung eines bestehenden Brunnens - Verrohrung VA, bis DN 400
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinentechnische Installationen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Eifelkreis Bitburg-Prüm 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: LWE Landwerke Eifel AöR
Postanschrift: Am Michelbach 1
Postleitzahl: 54595
Postort: Prüm
Kontakt
Internetadresse: http://www.swt.de 🌏
E-Mail: e-vergabe@swt.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E53996928 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E53996928 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-15 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-20 📅
Datum des Beginns: 2023-04-11 📅
Datum des Endes: 2024-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 036-106263
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bieter haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können. 2. Das Angebot, mit den Nachweisen, ist elektronisch, ohne elektronische Signatur (Textform), bis zum Schlusstermin (Ziff. IV. 2.2), einzureichen. 3. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern. 4. Fragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich bis zu 7 Kalendertagen vor dem Schlusstermin (Ziff. IV. 2.2) über das elektronische Vergabeinformationssystem ElViS der Vergabeplattform Subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechendem Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem erteilt. Mündliche/telefonische Auskünfte sind unverbindlich. Nur Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden automatisch per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Sofern keine Registrierung vorliegt, müssen Bieter sich aktiv darüber informieren, ob neue Informationen vorliegen. Das Risiko, ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen bzw. Informationen abzugeben, liegt in diesem Fall ausschließlich beim Bieter. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform zu registrieren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hydraulische Einrichtung für die Voraufbereitung im Wasserwerk Bettingen
- 3 Schnellfilter (Edelstahl) inkl. Verrohrung
- Anbindung an ein Bestandspumpwerk
- Errichtung eines neuen Pumpwerks (Qmax 420 m³/h, PN 25)
- Ertüchtigung eines bestehenden Brunnens
- Verrohrung VA, bis DN 400
Die Kapazität des bestehenden Wasserwerkes Bettingen soll erhöht werden. Hierfür muss eine
1. zusätzliche Aufbereitungsstufe zur Enthärtung eingesetzt werden, um eine Wasserqualität zu erzeugen, welche eine Mischbarkeit mit den anderen Trinkwässern im Verbundnetz ermöglicht (Oleftal und Schönecken). Die Enthärtung soll mit einem Ionenaustauschverfahren (CARIX-Verfahren) und einer physikalischen Entsäuerung durch Rieslerkolonnen) durchgeführt werden. Die Zielhärte beträgt 10 °dH.
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Die CARIX-Anlage und Rieslerkolonnen, welche parallel zu den hier ausgeschriebenen Leistungen bauseits erstellt werden, ist ein wesentliches Kernelement der neuen Anlage.
2. Auch die bestehenden Enteisenungs- und Entmanganungsfilter der Voraufbereitung müssen um die erhöhte Kapazität erweitert bzw. sind zukünftig durch drei neue Filter zu ersetzen.
Sowohl für die CARIX-Anlage als auch für die neuen Enteisenungs- und Entmanganungsfilter wird eine neue Aufbereitungsanlage neben der bestehenden Anlage errichtet.
3. Zur Förderung des Trinkwassers ist das bestehende Pumpwerk um drei neue Reinwasserpumpen zu erweitern bzw. zu ersetzen sowie eine neue Notdesinfektion für die neuen Fördermengen zu schaffen.
Als Kapazität der Trinkwasserförderung wurde die Aufbereitungskapazität auf 420 m³/h festgelegt. Das neue Pumpwerk für den HB Hohnersberg wird mit 3 Pumpen von je 140m³/h Förderleistung ausgerüstet.
4. Um das Wasserdargebot des Tiefbrunnen WW Bettingen nutzen zu können, muss die Wasserförderung erhöht werden. Hierfür ist der Brunnen mit einer neuen Brunnenpumpe 420 m³/ h auszurüsten, wobei die Rohrleitungsinstallation entsprechend anzupassen ist.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
- aktueller, vollständiger Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als drei Monate)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
Die Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
1. Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dieser Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. Euro je Versicherungsfall oder Bestätigung eines Versicherers, dass er den Bieter im Falle der Auftragsvergabe gegen die genannten Risiken versichert.
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3. Nachweis zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
Die Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Edelstahl bis DN 400, PN 25), wobei für die wichtigsten Bauleistungen eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Es sind Angaben für mind. drei Referenzen zu machen.
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2. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben hat.
3. Nachweis der Befähigung für Schweißarbeiten nach DIN EN ISO 9606-1 für Lichtbogen und Schutzgasschweißen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
1. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche die Bieter- / Arbeitsgemeinschaft bilden werden, sowie des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
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2. Eigenerklärung, dass die in den §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
3. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung (LTTG RLP)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft (5% der Auftragssumme)
Gewährleistungsbürgschaft (3% der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme)
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend, mit Benennung eines bevollmächtigten Vertreters

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-03-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.swt.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E53996928 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bieter haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
2. Das Angebot, mit den Nachweisen, ist elektronisch, ohne elektronische Signatur (Textform), bis zum Schlusstermin (Ziff. IV. 2.2), einzureichen.
3. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.
4. Fragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich bis zu 7 Kalendertagen vor dem Schlusstermin (Ziff. IV. 2.2) über das elektronische Vergabeinformationssystem ElViS der Vergabeplattform Subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechendem Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem erteilt. Mündliche/telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
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Nur Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden automatisch per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Sofern keine Registrierung vorliegt, müssen Bieter sich aktiv darüber informieren, ob neue Informationen vorliegen. Das Risiko, ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen bzw. Informationen abzugeben, liegt in diesem Fall ausschließlich beim Bieter. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform zu registrieren.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
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Quelle: OJS 2023/S 036-106263 (2023-02-15)
Ergänzende Angaben (2023-03-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-07 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 050-146686
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 036-106263
ABl. S-Ausgabe: 50
Quelle: OJS 2023/S 050-146686 (2023-03-07)
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