Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Nachweis der Eignung des Bewerbers/Bieters (Unternehmen) gem. § 42 i.V.m. § 48 VgV:
Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) (Formblatt C-F1 - Erklärung zum Unternehmen)
2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis:
Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativen Nachweises pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft)
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Ist ein Unternehmen nach dem Recht des Staates, in dem es niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat es darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
3. Erklärung zur Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb:
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass dieser über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügt (Formblatt C-EE-Eigenerklärungen zur Eignung).
4. Erklärung zu Russland-Sanktionen:
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und
Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben
werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst
sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder
Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher
(Formblatt F4.3-Eigenerklärung zu Rußlandsanktionen)
Mindestanforderungen:
zu 1.:
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
zu 2.:
Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
zu 3.:
Erklärung zur Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
zu 4.:
Das Formblatt ist ausgefüllt mit einzureichen.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.