Vergabe der Leistung zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV- Nr. 20 03 07) der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (Neuausschreibung nach Aufhebung)
Der Auftragnehmer soll Leistungen zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) des Müllheizkraftwerks der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH erbringen. Er hat den von den Gebietskörperschaften angelieferten beraubten Sperrmüll anzunehmen, zu zerkleinern und sachgerecht zu lagern. Zu den Leistungen des AN gehört neben dem Annehmen und Zerkleinern, insbesondere das Aufladen und der Rücktransport zum MHKW der GML in Ludwigshafen am Rhein und das Abladen an dort zugewiesener Stelle. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. In diesem Fall findet keine Verwertung durch den Auftraggeber im MHWK statt. Der Auftraggeber schreibt den Auftrag in sieben Losen aus: Sperrmüll der Stadt Ludwigshafen am Rhein (Los 1), der Stadt Frankenthal (Pfalz) (Los 2), der Stadt Speyer (Los 3), der Stadt Neustadt an der Weinstraße (Los 4), des Rhein-Pfalz-Kreises (Los 5), des Landkreises Bad Dürkheim (Los 6) und des Landkreises Alzey-Worms (Los 7).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-28.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe der Leistung zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV- Nr. 20 03 07) der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (Neuausschreibung nach Aufhebung)
Referenznummer: 11_2_2023
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer soll Leistungen zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) des Müllheizkraftwerks der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH erbringen. Er hat den von den Gebietskörperschaften angelieferten beraubten Sperrmüll anzunehmen, zu zerkleinern und sachgerecht zu lagern. Zu den Leistungen des AN gehört neben dem Annehmen und Zerkleinern, insbesondere das Aufladen und der Rücktransport zum MHKW der GML in Ludwigshafen am Rhein und das Abladen an dort zugewiesener Stelle. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. In diesem Fall findet keine Verwertung durch den Auftraggeber im MHWK statt.
Der Auftraggeber schreibt den Auftrag in sieben Losen aus: Sperrmüll der Stadt Ludwigshafen am Rhein (Los 1), der Stadt Frankenthal (Pfalz) (Los 2), der Stadt Speyer (Los 3), der Stadt Neustadt an der Weinstraße (Los 4), des Rhein-Pfalz-Kreises (Los 5), des Landkreises Bad Dürkheim (Los 6) und des Landkreises Alzey-Worms (Los 7).
Der Auftragnehmer soll Leistungen zur Übernahme, Zerkleinerung und zum Transport sowie der anteiligen Verwertung von festen Abfällen aus der Sperrmüllsammlung (AVV-Nr. 20 03 07) des Müllheizkraftwerks der GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH erbringen. Er hat den von den Gebietskörperschaften angelieferten beraubten Sperrmüll anzunehmen, zu zerkleinern und sachgerecht zu lagern. Zu den Leistungen des AN gehört neben dem Annehmen und Zerkleinern, insbesondere das Aufladen und der Rücktransport zum MHKW der GML in Ludwigshafen am Rhein und das Abladen an dort zugewiesener Stelle. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, dass der Auftragnehmer bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. In diesem Fall findet keine Verwertung durch den Auftraggeber im MHWK statt.
Der Auftraggeber schreibt den Auftrag in sieben Losen aus: Sperrmüll der Stadt Ludwigshafen am Rhein (Los 1), der Stadt Frankenthal (Pfalz) (Los 2), der Stadt Speyer (Los 3), der Stadt Neustadt an der Weinstraße (Los 4), des Rhein-Pfalz-Kreises (Los 5), des Landkreises Bad Dürkheim (Los 6) und des Landkreises Alzey-Worms (Los 7).
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 7
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 7
1️⃣
Interne Kennung: Los001
Titel: Sperrmüll Stadt Ludwigshafen am Rhein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: Sperrmüll Stadt Ludwigshafen am Rhein
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#"
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: Los002
Titel: Sperrmüll Stadt Frankenthal (Pfalz)
Beschreibung der Beschaffung: Sperrmüll Stadt Frankenthal (Pfalz)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: Los003
Titel: Sperrmüll Stadt Speyer
Beschreibung der Beschaffung: Sperrmüll Stadt Speyer
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: Los004
Titel: Sperrmüll Stadt Neustadt an der Weinstraße
Beschreibung der Beschaffung: Sperrmüll Stadt Neustadt an der Weinstraße
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: Los005
Titel: Sperrmüll Rhein-Pfalz-Kreis
Beschreibung der Beschaffung: Sperrmüll Rhein-Pfalz-Kreis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: Los006
Titel: Sperrmüll Landkreis Bad Dürkheim
Beschreibung der Beschaffung: Sperrmüll Landkreis Bad Dürkheim
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Interne Kennung: Los007
Titel: Sperrmüll Landkreis Alzey-Worms
Beschreibung der Beschaffung: Sperrmüll Landkreis Alzey-Worms
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-12 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-12 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-01-12 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber fordert fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nach seinem Ermessen nach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP: Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die ihren Beschäftigten das im LTTG RLP festgesetzte Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten. Nachweis: Erklärungen nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP.
Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP: Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die ihren Beschäftigten das im LTTG RLP festgesetzte Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten. Nachweis: Erklärungen nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Mindestanforderung „Versicherungsschutz“: Der AN stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer über eine dem Auftragsrisiko angemessene Betriebshaftpflichtversicherung, eine dem Auftragsrisiko angemessene Umwelthaftpflichtversicherung und eine dem Auftragsrisiko angemessene Kraftfahrthaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge verfügbar sein. Nachweis: Eigenerklärung im Angebotsschreiben.
Mindestanforderung „Versicherungsschutz“: Der AN stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer über eine dem Auftragsrisiko angemessene Betriebshaftpflichtversicherung, eine dem Auftragsrisiko angemessene Umwelthaftpflichtversicherung und eine dem Auftragsrisiko angemessene Kraftfahrthaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge verfügbar sein. Nachweis: Eigenerklärung im Angebotsschreiben.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Mindestanforderung „Entsorgungsfachbetriebszertifizierung“ oder gleichwertig: Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis: mit Angebotsabgabe ist ein gültiges EfB-Zertifikat (oder Gleichwertiges) vorzulegen, das für die Leistungserbringung relevant ist.
Mindestanforderung „Entsorgungsfachbetriebszertifizierung“ oder gleichwertig: Der Bieter muss als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV oder gleichwertig zertifiziert sein. Nachweis: mit Angebotsabgabe ist ein gültiges EfB-Zertifikat (oder Gleichwertiges) vorzulegen, das für die Leistungserbringung relevant ist.
Mindestanforderung „ausreichende Zahl von Fahrzeugen, die die Euro-VI-Norm erfüllen“: Für alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erforderlichen Transporte des zerkleinerten Sperrmülls über die Straße müssen Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Euro-VI-Norm erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-VI-Norm erfüllen. Nachweis: Beschreibung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge mit den Angaben auf dem Formblatt „Transport“.
Mindestanforderung „ausreichende Zahl von Fahrzeugen, die die Euro-VI-Norm erfüllen“: Für alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erforderlichen Transporte des zerkleinerten Sperrmülls über die Straße müssen Fahrzeuge eingesetzt werden, die mindestens die Euro-VI-Norm erfüllen. Daher muss ein Bieter spätestens zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung über eine für die zuverlässige Vertragserfüllung ausreichende Zahl von Fahrzeugen verfügen, die die Euro-VI-Norm erfüllen. Nachweis: Beschreibung der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge mit den Angaben auf dem Formblatt „Transport“.
Mindestanforderung „ordnungsgemäß beschäftigtes Fahrpersonal“: Der Bieter darf nur ordnungsgemäß beschäftigtes Fahrpersonal im Sinne von § 7b GüKG einsetzen. Sofern der Bieter Nachunternehmer mit den Transportleistungen beauftragt, muss er sicherstellen, dass der Nachunternehmer seinerseits die Vorgaben des § 7b GüKG einhält. Nachweis: Abgabe der auf dem Formblatt „Transport“ enthaltenen Verpflichtungserklärung.
Mindestanforderung „ordnungsgemäß beschäftigtes Fahrpersonal“: Der Bieter darf nur ordnungsgemäß beschäftigtes Fahrpersonal im Sinne von § 7b GüKG einsetzen. Sofern der Bieter Nachunternehmer mit den Transportleistungen beauftragt, muss er sicherstellen, dass der Nachunternehmer seinerseits die Vorgaben des § 7b GüKG einhält. Nachweis: Abgabe der auf dem Formblatt „Transport“ enthaltenen Verpflichtungserklärung.
Mindestanforderung „ordnungsgemäße und genehmigte Annahmestätte(n) sowie Zerkleinerungs- und Zwischenlagerstätte(n)“: Die Annahmestätte(n) muss/müssen folgende Parameter und Anforderungen erfüllen: Größe der Fläche mind. 40 m lang und 25 m breit; Befestigung der Fläche mind. Pflaster (natur oder Beton), Asphalt, befahrbare Platten, mineralisch gebundene Oberflächenbefestigungen (z.B. Schotter, Sand) sind nicht zugelassen; Nutzbarkeit für Pressmüllfahrzeuge, GAB/ ASK Container, Pressen und Walking-Floor der Gebietskörperschaften. Die Entfernung (Luftlinie) zwischen dem geographischen Mittelpunkt der jeweiligen Gebietskörperschaft (vgl. die nachfolgend genannten Gauß-Krüger Koordinaten der jeweiligen Gebietskörperschaft) und dem geographischen Mittelpunkt der vom AN je Los in Aussicht genommenen Annahmestätte darf nicht größer sein als die nachfolgend für die jeweilige Gebietskörperschaft angegebene Kilometer-Entfernung (Luftlinie): Stadt Ludwigshafen/R. (49.4816; 8.3960) 15km Entf. z. MHKW; Stadt Frankenthal (49.5336; 8.3576) 20km Entf. z. MHKW; Stadt Speyer (49.3301; 8.4344) 18km Entf. z. MHKW; Stadt Neustadt adW (49.3506; 8.1760) 24km Entf. z. MHKW; Rhein-Pfalz-Kreis (49.4167; 8.3604) 10km Entf. z. MHKW; LK Bad Dürkheim (49.4529; 8.1103) 24km Entf. z. MHKW; LK Alzey-Worms (49.7597; 8.1573) 37km Entf. z. MHKW. Die vom AN je Los in Aussicht genommene Annahmestätte muss so liegen, dass die anliefernde Gebietskörperschaft bei der Anfahrt den Rhein nicht überqueren muss.
Die temporäre Zwischenlagerungsstätte(n) muss/müssen folgende Parameter und Anforderungen erfüllen: Kapazität für Anlieferunterbrechung von bis zu 2 Wochen.
Alle vom Bieter in Aussicht genommenen Standorte der Annahme-, Zerkleinerungs-, bzw. Zwischenlagerstätten folgenden Anforderungen genügen: zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen alle für den Betrieb der Anlagen erforderlichen behördlichen Genehmigungen (insbesondere bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung) für feste Abfälle für die Abfallschlüsselnummer 20 03 07 vorliegen; der Bieter muss für die Anlagen oder – sofern eine der Anlagen noch nicht in Betrieb ist – für eine vergleichbare Anlage als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert sein.
Nachweis: Beschreibung der Annahmestätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt „genehmigte Annahme“; Beschreibung der „Zerkleinerungsstätte(n)“ mit den Angaben auf dem Formblatt „genehmigte Zerkleinerungsstätte“; Beschreibung der temporären Zwischenlagerstätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt „genehmigte Zwischenlagerstätte(n)“; Übermitlung bestandskräftiger BImSchG-Genehmigungsbescheide sämtlicher Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n) (Abfallschlüsselnummer 20 03 07); Übermittlung EfB-Zertifikat für sämtliche Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n), das die betreffende Tätigkeit umfasst.
Mindestanforderung „ordnungsgemäße und genehmigte Annahmestätte(n) sowie Zerkleinerungs- und Zwischenlagerstätte(n)“: Die Annahmestätte(n) muss/müssen folgende Parameter und Anforderungen erfüllen: Größe der Fläche mind. 40 m lang und 25 m breit; Befestigung der Fläche mind. Pflaster (natur oder Beton), Asphalt, befahrbare Platten, mineralisch gebundene Oberflächenbefestigungen (z.B. Schotter, Sand) sind nicht zugelassen; Nutzbarkeit für Pressmüllfahrzeuge, GAB/ ASK Container, Pressen und Walking-Floor der Gebietskörperschaften. Die Entfernung (Luftlinie) zwischen dem geographischen Mittelpunkt der jeweiligen Gebietskörperschaft (vgl. die nachfolgend genannten Gauß-Krüger Koordinaten der jeweiligen Gebietskörperschaft) und dem geographischen Mittelpunkt der vom AN je Los in Aussicht genommenen Annahmestätte darf nicht größer sein als die nachfolgend für die jeweilige Gebietskörperschaft angegebene Kilometer-Entfernung (Luftlinie): Stadt Ludwigshafen/R. (49.4816; 8.3960) 15km Entf. z. MHKW; Stadt Frankenthal (49.5336; 8.3576) 20km Entf. z. MHKW; Stadt Speyer (49.3301; 8.4344) 18km Entf. z. MHKW; Stadt Neustadt adW (49.3506; 8.1760) 24km Entf. z. MHKW; Rhein-Pfalz-Kreis (49.4167; 8.3604) 10km Entf. z. MHKW; LK Bad Dürkheim (49.4529; 8.1103) 24km Entf. z. MHKW; LK Alzey-Worms (49.7597; 8.1573) 37km Entf. z. MHKW. Die vom AN je Los in Aussicht genommene Annahmestätte muss so liegen, dass die anliefernde Gebietskörperschaft bei der Anfahrt den Rhein nicht überqueren muss.
Die temporäre Zwischenlagerungsstätte(n) muss/müssen folgende Parameter und Anforderungen erfüllen: Kapazität für Anlieferunterbrechung von bis zu 2 Wochen.
Alle vom Bieter in Aussicht genommenen Standorte der Annahme-, Zerkleinerungs-, bzw. Zwischenlagerstätten folgenden Anforderungen genügen: zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe müssen alle für den Betrieb der Anlagen erforderlichen behördlichen Genehmigungen (insbesondere bestandskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung) für feste Abfälle für die Abfallschlüsselnummer 20 03 07 vorliegen; der Bieter muss für die Anlagen oder – sofern eine der Anlagen noch nicht in Betrieb ist – für eine vergleichbare Anlage als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig zertifiziert sein.
Nachweis: Beschreibung der Annahmestätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt „genehmigte Annahme“; Beschreibung der „Zerkleinerungsstätte(n)“ mit den Angaben auf dem Formblatt „genehmigte Zerkleinerungsstätte“; Beschreibung der temporären Zwischenlagerstätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt „genehmigte Zwischenlagerstätte(n)“; Übermitlung bestandskräftiger BImSchG-Genehmigungsbescheide sämtlicher Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n) (Abfallschlüsselnummer 20 03 07); Übermittlung EfB-Zertifikat für sämtliche Annahme-, Zerkleinerungs- und temporären Zwischenlagerstätte(n), das die betreffende Tätigkeit umfasst.
Mindestanforderung „Verwertung“: Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass der AG berechtigt ist, vom AN zu verlangen, dass der AN bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. Der AN ist zur endgültigen und ordnungsgemäßen Entsorgung verpflichtet. Nachweis: Beschreibung der Verwertungsstätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt „Verwertung“.
Mindestanforderung „Verwertung“: Die Leistungsbeschreibung sieht vor, dass der AG berechtigt ist, vom AN zu verlangen, dass der AN bestimmte (Teil-)Mengen der Lose nicht nur zerkleinert, sondern auch selbst verwertet. Der AN ist zur endgültigen und ordnungsgemäßen Entsorgung verpflichtet. Nachweis: Beschreibung der Verwertungsstätte(n) mit den Angaben auf dem Formblatt „Verwertung“.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Hinsichtlich des Bieters dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
Hinsichtlich des Bieters dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG. Der Nachweis ist durch verbindliche Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf dem Angebotsformblatt zu erbringen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: GML – Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE149138022
Postanschrift: Bürgermeister-Grünzweig-Straße 87
Postleitzahl: 67059
Postort: Ludwigshafen am Rhein
Region: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@gml-ludwigshafen.de📧
Telefon: +49 (0)621 591770📞
URL: https://www.gml-ludwigshafen.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E29548843🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Vergabekammer -
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 230-724973 (2023-11-28)